Hallo,
Ansonsten bin ich ja der Meinung, dass ein Impressum überbewertet
wird und sowieso niemanden ernsthaft interessiert, solange es
vorhanden ist.
ich sehe Impressumspflicht als minderheitenschutz an. Eine kleine Minderheit kann in eine Lage kommen, bei einem Anbieter die Impressumdaten zum Schutz seiner eigenen Interessen zu brauchen. Auch dafür kommen naturgemäss nur bestimmte Anbietertypen infrage.
Bevor es jetzt aber einen 324 Positionen umfassenden Ausnahmekatalog gibt, hat man eben zum (Verbraucher)minderheitenschutz eine eher pauschale Regelung getroffen. Diese tut niemanden weh und es ist auch kein Problem, sie einzuhalten.
Das Leute mit ilegalen sowie moralisch zweifelhaften Aktionen (Spam) die Einhaltung aktzeptabler Regeln einen etwas madig machen, entbindet einen nicht unbedingt. Dann muß man eben technisch nachbessern, nicht rechtlich. Für eine aktzeptable technische Nachbesserung halte ich die Nutzung der Formularfunktion. (Was natürlich einem unsagbaren Mißbrauch der Formulartechnik darstellt und semantisch-ideologisch kaum noch zu verkraften sein wird ;-))))))
Chräcker