XaraX: Bestellt und zurückgewiesen

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Moin Moin,

Im Einzelhandel wird eine Ware mit einem Preis ausgezeichnet an die sich der Verkäufer halten muss. Wenn in diesem Fall ein Preisauszeichnungsfehler stattgefunden hat, dann ist das das Problem des Verkäufers. An diesen ausgezeichneten Preis muss er sich halten und du hast Anspruch darauf, diesen Artikel für diesen ausgezeichneten Preis zu erwerben. (Natürlich wird dir der Verkäufer was anderes erzählen, da er auf deine Unwissenheit spekulieren wird). In deinem Fall kann das anders aussehen, sprich AGB's, Ausschlussklausel, Angebotsklausel, sonstiges.

Du kannst auch mit meiner Unwissenheitspekulieren ;) daher bitte ich um weitergehende Hilfe: Worauf berufe ich (welches Gesetz) mich in einem Einzelhandelsgäscht, wenn die Ware fasch ausgepreist ist?
Gibt es rechtskräftige Urteile, die Deine Aussage untermauern?

Gruß aus Berlin!
eddi

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Manchmal trifft es einen doch ganz unverhofft t86591:
> '..."Vorläufig abgebrochen" ist ungefähr so sinnvoll formuliert, wie "einstweilig erschossen" oder "temporär verbrannt"...'
Ich danke Sven für diese Erkenntnis - Gott, was habe ich gelacht ;)