Hi,
hier meine UNVERBINDLICHE Einschätzung:
Die Bestätigung per E-Mail kam an
Eine automatische Bestätigung? Wenn automatisch: Wahrscheinlich nicht so relevant; wenn manuell verschickt: Bindend für den Verkäufer!
das es sich um einen Preisfehler handelte
Irgendwas habe ich in der Schule mal gehört zwecks Anfechtung wegen Irrtum oder so was... Evtl. müsstest du dich mal darüber informieren...
Das geht doch im normalem Geschäft auch nicht oder?
Nun ja, da gehst du hin und verschwindest wieder, ohne dich dort zu kennen
Ich hab mal gehört das ein Vertrag dann zu Stande kommt wenn die Bestätigungs E-Mail eintrifft.
Wenn das System das automatisch verschickt, bin ich mir da nicht so sicher, da du mit deinem Einkauf einen Antrag machst, der vom Verkäufer angenommen werden muss - und eine automatische Bestätigung ist nicht vom Verkäufer direkt sondern einfach nur vom Shop, dass du eine Bestellung abgegeben hast
das es ein Preisfehler war, dafür kann ich ja schließlich nichts, wenn die Ihren Shop nicht auf die Richtigkeit überprüfen...
Du könntest den Shop natürlich auch wg. Vertoß gegen das UWG verklagen, zumindest das dem Verkäufer androhen, da es evtl. vielleicht Absicht gewesen sein könnte, um Kunden zu fangen... Aber erst zum Schluss nutzen :-)
E7