StefanV: Bestellt und zurückgewiesen

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Hi eddi

Preise, Preisschlider und Ähnliches sind Angebote keine verbindliche Absichtserklärung.

Das ist falsch! Das Preisschild ist eine Hälfte des Vertrages. Wenn ich zustimme, dann ist der Vertrag erfüllt. Danach kann der Verkäufer den Preis nicht mehr ändern.
Das ist natürlich nur Theorie, in der Praxis gibt es Ausnahmen:

  • offensichtlicher Irrtum (z.B. ne 0 runtergefallen)
  • Manipulation durch andere
  • ...

Gruß aus Berlin!

Gruß zurück, auch aus Berlin!

Stefan