Hi eddi
Preise, Preisschlider und Ähnliches sind Angebote keine verbindliche Absichtserklärung.
Das ist falsch!
Da wäre ich mir nicht so sicher LG Essen [Az.: 16 O 416/02]
Gruß aus Berlin!
eddi
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Manchmal trifft es einen doch ganz unverhofft t86591:
> '..."Vorläufig abgebrochen" ist ungefähr so sinnvoll formuliert, wie "einstweilig erschossen" oder "temporär verbrannt"...'
Ich danke Sven für diese Erkenntnis - Gott, was habe ich gelacht ;)
Manchmal trifft es einen doch ganz unverhofft t86591:
> '..."Vorläufig abgebrochen" ist ungefähr so sinnvoll formuliert, wie "einstweilig erschossen" oder "temporär verbrannt"...'
Ich danke Sven für diese Erkenntnis - Gott, was habe ich gelacht ;)