Hi
Das ist falsch! Das Preisschild ist eine Hälfte des Vertrages. Wenn ich zustimme, dann ist der Vertrag erfüllt. Danach kann der Verkäufer den Preis nicht mehr ändern.
Falsch. Das ist ein an die Öffentlichkeit gerichtetes Angebot; das ist für den Verkäufer NICHT bindend.
Ich denke so hat es mir ein Jurist mal erklärt. In der Industrie zum Beispiel kann man ein schriftliches Angebot nicht mehr zurückziehen. Schickt der Kunde einen Auftrag, so ist man zur Leistung verpflichtet. Die Auftragsbestätigung ist rechtlich irrelevant.
Und ich dachte, er hätte es mit dem Bäcker verglichen. Schreibt der ran Brötchen 50Cent, und ich will es, kann er nicht sagen 60Cent.
Stefan