Hi
Das ist falsch! Das Preisschild ist eine Hälfte des Vertrages. Wenn ich zustimme, dann ist der Vertrag erfüllt. Danach kann der Verkäufer den Preis nicht mehr ändern.
Falsch. Das ist ein an die Öffentlichkeit gerichtetes Angebot; das ist für den Verkäufer NICHT bindend.
Ich denke so hat es mir ein Jurist mal erklärt. In der Industrie zum Beispiel kann man ein schriftliches Angebot nicht mehr zurückziehen. Schickt der Kunde einen Auftrag, so ist man zur Leistung verpflichtet. Die Auftragsbestätigung ist rechtlich irrelevant.
Nö..
Zunächst geht es hier um einen Verkauf zum Endverbraucher, es gibt zahlreiche Regelungen die die Geschäftsbeziehungen zwischen Kaufleuten regeln.
Was der Jurist Dir erzählt hat, ist vermutlich, dass regelmässig widerkehrende Geschäfte zwischen 2 Geschäftpartner, die bereits eine geschäftliche Beziehung unterhalten, keiner schriftlichen Auftragsbestätigung bedürfen.
Und selbst das dürfte nur BGB Rechtssprechung sein. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gehts dann noch um AGB-Recht und vor allen Dingen um den Fall sich widersprechender AGB.
Da gibs dann solche tollen Sachen wie kaufmännsches Bestätigungsschreiben u.s.w.
Das die Auftragsbestätigung rechtlich irrelevant ist hat er Dir vor allen Dingen nicht im Zusammenhang Geschäfte zwischen Kaufleuten beschrieben. Da kann man herrlich abstruse Fälle konstruieren
Wenn Du nämlich 30 Rollen Teppich rot bestellst, und ich Dir 30 Rollen Teppich blau bestätige auch per Fax bin ich zur Lieferung von 30 Rollen Teppich blau verpflichtet...
Und ich dachte, er hätte es mit dem Bäcker verglichen. Schreibt der ran Brötchen 50Cent, und ich will es, kann er nicht sagen 60Cent.
Bäcker == Einzelhandel und für den Einzelhandel gilt die Preisangabenverordnung. Nicht aber für den Electronsichen geschäftsverkehr.