TomIRL: Bestellt und zurückgewiesen

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Aber nur wenn der Käufer - also ich - den blauen Teppich auch will... Denn das ist ein neues Angebot; aber ein direkt an eine Person gerichtet, daher bindend; und der Käufer kann zustimmen oder nicht...

Wenn ich mich recht erinnere war beim Kaufmännischen Bestätigungsschreiben sogar die explizite Zurückweisung gefordert.
Und ich erinnere mich richtig.
Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet...

Derjenige, der das Bestätigungsschreiben erhält und dem Inhalt nicht widerspricht, muss diesen gegen sich gelten lassen. Ein Schweigen gilt hier als Zustimmung.

Viele Grüße TomIRL