Hi,
Derjenige, der das Bestätigungsschreiben erhält und dem Inhalt nicht widerspricht, muss diesen gegen sich gelten lassen. Ein Schweigen gilt hier als Zustimmung.
Keine Ahnung, uns wurde in der Schule mal irgendwas davon erzählt, dass - sofern man KEIN Kaufmann ist, also der Käufer - Schweigen nicht als Zustimmung gilt...
E7
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