Uwe: Bestellt und zurückgewiesen

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Hi,

Das ist falsch! Das Preisschild ist eine Hälfte des Vertrages. Wenn ich zustimme, dann ist der Vertrag erfüllt. Danach kann der Verkäufer den Preis nicht mehr ändern.

Falsch. Das ist ein an die Öffentlichkeit gerichtetes Angebot; das ist für den Verkäufer NICHT bindend.

E7

Stimmt genau. Es handelt sich um eine invitatio ad offerendum.