Tom: Bestellt und zurückgewiesen

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Hello,

Das ist falsch! Das Preisschild ist eine Hälfte des Vertrages. Wenn ich zustimme, dann ist der Vertrag erfüllt. Danach kann der Verkäufer den Preis nicht mehr ändern.

Falsch. Das ist ein an die Öffentlichkeit gerichtetes Angebot; das ist für den Verkäufer NICHT bindend.

E7
Stimmt genau. Es handelt sich um eine invitatio ad offerendum.

Das hatte ich um 11:08 bereits auf Deutsch gepostet: "Aufforderung zum Angebot"
Aber wenn Du meinst, wir sollten nun doch noch Latein lernen, mach ich mit ;-)
Allerdings kommt ja die Kaufmannssprache eigentlich aus dem Italienischen...

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau