Hello,
Das Wesentliche ist hier doch wohl, wann der Vertrag zustande kommt.
Die Webseite des Anbieters wird sicherlich nur als "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" gewertet, da sie sich nicht explizit an Christoph gerichtet hat, sondern an "Hello World".
Christoph hat mit seiner "Bestellung" ein Angebot abgegeben und zur Bekräftigung seiner Ernsthaftigkeit auch das Geld überwiesen.
Der Shop-Inhaber hat aber das Angebot nicht angenommen. Also ist kein Vertrag zustande gekommen.
Die Bestätigung per eMail, dass die Bestellung eingegangen ist, ist noch keine Annahme im Sinne eines Vertragsschlusses. Wenn der Shop-Betreiber nicht ganz verblödet ist, wird er also nicht geschrieben haben "nehmen wir Ihr Angebot an"
Ob da etwas mit dr Hand eingetütet wird oder mit dem Server ist absolut irrelevant, da normale Kaufverträge nicht der Schriftform benötigen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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