Mahlzeit,
Ich hab mal BWL studiert... also: Ich denke durchaus, dass ich in etlichen Bereichen sinnvolle Ratschläge geben könnte. Dazu gehört zum Beispiel: weite Strecken des bürgerlichen Rechtes, des Handelsrechtes, Markenrechtes, Datenschutzgesetz, Erläuterung des berühmten §6 TDG...
erstaunlicherweise sind das alles Bereiche, in denen sich der "normale" Anwalt nur sehr vorsichtig bewegt und meist seinerseits auf Spezialisten zurückgreift. Zumal ich ziemlich sicher bin, dass keine Firma z.B. in Markenrechtssachen auf einen "ungelernten" zurückgreifen würde.
Eine natürliche Aussiebung der Möchtegerne von den Beratern wäre über eine sinnvolle Haftung zu erreichen. Auch ein zugelassener Rechtsanwalt kann schlicht unfähig sein. Ich kenne mindestens einen, der nicht mal in seinen eigenen Angelegenheiten Zahlen richtig abschreiben kann.
Wie soll die sinnvolle Haftung aussehen? Abrechnung über die Privathaftpflicht? Muss man sich als Rechtsberater anmelden bei irgendeinem Aufsichtsamt und dort einen Versicherungsnachweis erbringen? Läuft das alles nach No-Risk-No-Fun, sprich falsch beraten, pleite, pech gehabt und er Mandat darf sehen, wie er aus der Insolvenzmasse befriedigt werden kann?
Es ist mir ferner schleierhaft, warum ich gezwungen werde wegen recht einfachen und absolut klar beweisbaren Dingen vor einem Gericht mit einem Anwalt zu erscheinen, der nur Geld kostet, aber eben, anders als ich, berechtigt ist, Anträge einzubringen. Ich habe gerade einen solchen Fall am Arsch. Ohne Anwaltszwang wäre ich hier besser gestellt, habe ich doch das Risiko, dass ich bei Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei trotz des gewonnenen Verfahrens auf den hohen Kosten für den Anwalt sitzenbleibe und im Extremfall sogar die Gerichtskosten "auslegen" muss.
Letzteres müsstest Du auch ohne Anwalt. Anwaltszwang besteht nur am LG aufw., wo entsprechende Streitwerte Zulassungsvoraussetzung sind. Und natürlich in den höheren Verwaltungsinstanzen. Was hast Du auf dem Tisch, was Du ohne Anwalt besser könntest? Warum hast Du so einen schlechten Anwalt?
Und es ist nicht nur Rechtsberatung... Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen. Der hat kein Haus, keine Kapitalanlagen und auch sonst nichts "schwieriges"... Die Daten aus der Lohnsteuerkarte, die Anzahl der Arbeitstage, den Fahrtweg, das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges Datum, Unteschrift, Fertig. Aber ich darf ihm nicht helfen (wobei das "Helfen" hier ein "Drängen" ist, sich mit 15 Minuten Aufwand 300 Euronen zurückzuholen)
Das hat Siechfried schon vollumfänglich beantwortet. ;)
Darüber hinaus dient auch die gestelzte Sprache der Gesetzgebung unzweifelhaft dazu die Fleischtöpfe der Reichsrabenschaft immer gut gefüllt zu halten.
Nein, ich bin mittlerweile zur Überzeugung gelangt, das ist deswegen so gestelzt, weil immer wieder findige Mitbürger glauben, durch Wortklauberei an der Strafe/den Kosten vorbeizuschlittern. Ich empfehle zu diesem Thema mal das Thema Graffiti vs. Sachbeschädigung. Nun erzähl mal jemandem, der ein frisch renoviertes Haus hat, dass das Graffiti keine Sachbeschädigung ist, da es ja weder Substanz- noch Funktionsbeeinträchtigung darstellt und zudem leicht entfernbar ist mit erforderlichen Chemikalien. Und aus solchen Diskussionen heraus kommen dann Vorschriften, die nicht nur krampfhaft versuchen, jede Eventualität im Vorfeld zu regeln, sondern die auch die Zänkereien und Pseudokompromisse in der Legislative widerspiegeln.
Als Vorbild für eine klare Sprache wären hier das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und natürlich die entsprechenden Prozeßordnungen gerade der DDR zu nennen. Die waren in den Punkten Verständlichkeit, Klarheit dem Kauderwelsch und der hiesigen Verklausulierung klar überlegen.
Weswegen die DDR auch ein leuchtendes Beispiel an rechtsstaatlicher Auslegung geltender Gesetze war.
Das Gesetz, von dem ich spreche, ist eigens geschaffen worden um den jüdischen Rechtsanwälten, welche im 3. Reich aus der Reichsrechtanwaltskammer ausgeschlossen wurden, den Beruf zu nehmen.
ACK. Das ist die traurige Geschichte der RBerG.
Nach 1945 dient es dazu zugunsten derer, die die Juden aus der Reichsrechtanwaltskammer ausgeschlossen haben, eine Marktzutrittbarriere zu schaffen. Um dann ein konkurrieren über den Preis auszuschließen wurden später außerdem noch BRAGO und diese Nachfolgeverordnung geschaffen, welche seit Juli gilt...
Besagte BRAGO oder jetzt das RVG stellt aber auch sicher, dass die Erstberatung preislich begrenzt ist. Hat alles sein Für und Wider.
Nebst etlicher Barrieren im reichsrabenschaftlichem Standesrecht
Polemik. ;)
Das alles gehört auf den Müll der Geschichte.
Warum müssen Ärzte und Kfz-Mechaniker Prüfungen ablegen?
Gruß, Thoralf
Sic Luceat Lux!