bilderklau verhindern?
michael
- design/layout
Hallo zusammen,
nochmal eine kurze Frage zur Verhinderung des Bilderklaus. Klar, verhindern lässt sich sowas nie (screenshot), aber erschweren. Ich würde gerne verhindern, dass bei meinen Bildern unter Windows im IE diese kleinen "Bild speichern unter"-Icons im Bild erscheinen, wenn die Maus drauf bleibt. Genauso würde ich gerne das Drop-Down-Menü verhindern und die Möglichkeit, wie es bei meinem geliebten Mac unter OS X Gang und Gäbe ist, Bilder durch anklicken und woandershinziehen, abspeichern zu können.
Habt Ihr da nen Tipp oder nutze ich doch am besten gleich Flash?
Danke schon mal im Voraus
Michael
:o)
Hello,
zerschneiden in mehr als 16 Teile ist immer eine psychiologische Hemmschwelle
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom,
zerschneiden in mehr als 16 Teile ist immer eine psychiologische Hemmschwelle
Dies führt dann aber leider dazu, dass der Aufbau der Bilder länger dauert (je schneller die Internetverbindung ist, um so deutlicher).
Auf Wiederlesen
Detlef
Hallo,
zerschneiden in mehr als 16 Teile ist immer eine psychiologische Hemmschwelle
Dies führt dann aber leider dazu, dass der Aufbau der Bilder länger dauert (je schneller die Internetverbindung ist, um so deutlicher).
User, die nur ein Modem haben, sehen dafür schon etwas früher, dass da ein Bild ist/kommt
Hallo Badboy46,
User, die nur ein Modem haben, sehen dafür schon etwas früher, dass da ein Bild ist/kommt
Das sehen sie auch an dem Rahmen, den der Browser anzeigt, der auch gleich die
richtigen Maße hat, wenn windth und height angegeben sind. Wenn dann
das Bild als "progressive JPEG", "interlaced GIF" bzw. "interlaced PNG"
gespeichert ist, sieht er das Bild selbst auch lange bevor es vollständig
geladen ist.
Modem-Nutzer dürten an den langsamen Bildaufbau gewohnt sein, wärend es für
Nutzer eines schnellen Zuganges nervend ist, wenn sich Bilder so träge Stück
für für Stück aufbauen.
Außerdem ist eine sinnvolle Verwendung des alt-Attributes bei geteilten
Bildern kaum möglich.
Auf Wiederlesen
Detlef
Hello,
Außerdem ist eine sinnvolle Verwendung des alt-Attributes bei geteilten
Bildern kaum möglich.
Wer sagt das?
Da kann man doch viel besser eine Bildbeschreibung machen. Jeden teil für sich. Und außerdem kann man dann sogar noch die Position des Inhaltes benennen: "Bildanteil B13: der Stiel der Rose..."
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom,
Da kann man doch viel besser eine Bildbeschreibung machen. Jeden teil für sich. Und außerdem kann man dann sogar noch die Position des Inhaltes benennen: "Bildanteil B13: der Stiel der Rose..."
"Bildanteil B13: ein Stückchen des Stieles der Rose sowie ein Teil des Vasenrandes ..."
*g*
Ich frage mich allerdings, ob es aber förderlich ist, auf diese Art die
Teilbilder zu beschreiben, statt das gesamte Bild, und welchen Aufwand es
bedeutet das Bild in möglichst vernünftig beschreibbare Einzelbilder zu
teilen.
Auf Wiederlesen
Detlef
Hello,
Da kann man doch viel besser eine Bildbeschreibung machen. Jeden teil für sich. Und außerdem kann man dann sogar noch die Position des Inhaltes benennen: "Bildanteil B13: der Stiel der Rose..."
"Bildanteil B13: ein Stückchen des Stieles der Rose sowie ein Teil des Vasenrandes ..."
*g*Ich frage mich allerdings, ob es aber förderlich ist, auf diese Art die
Teilbilder zu beschreiben, statt das gesamte Bild, und welchen Aufwand es
bedeutet das Bild in möglichst vernünftig beschreibbare Einzelbilder zu
teilen.
Das wäre mal ein Thema für ne Diplomarbeit zum Theama mehr Barrierefreiheit durch neue Techniken
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
habe d'ehre
Das wäre mal ein Thema für ne Diplomarbeit zum Theama mehr Barrierefreiheit durch neue Techniken
Eher dies:
"Warum Paranoiker ueberhaupt im Netz publizieren"
Das ganze Geseiere ueber Mailadressen und Bilderklau wird langsam nervtoetend. Wer mit der Offenheit im Netz nicht umgehen will oder kann soll gefaelligst davon fernbleiben. Basta!
man liest sich
Wilhelm
Hi Wilhelm,
Wer mit der Offenheit im Netz nicht umgehen will oder kann soll gefaelligst davon fernbleiben. Basta!
<img src="http://www.posternow.com/imagem/m/m1323.jpg" border="0" alt="">
Jawollja!!
Grüße,
Ro*SCNR*land
Hallo,
nochmal eine kurze Frage zur Verhinderung des Bilderklaus. Klar, verhindern lässt sich sowas nie (screenshot), aber erschweren.
empfindest du denn einen Screenshot als schwer? Ein Klick auf die Tastatur, Einfügen ins Grafikprogramm, speichern.
Ich würde gerne verhindern, dass bei meinen Bildern unter Windows im IE diese kleinen "Bild speichern unter"-Icons im Bild erscheinen, wenn die Maus drauf bleibt.
Die Leiste des IE nennt sich "Image Toolbar". Google oder die Archivsuche des Selfforums helfen weiter.
Genauso würde ich gerne das Drop-Down-Menü verhindern
das Menü, das erscheint, wenn man auf die rechte Maustaste klickt? Das lässt sich manchmal per JS verhindern, was Benutzer eines guten Browsers allerdings nichtmal bemerken.
und die Möglichkeit, wie es bei meinem geliebten Mac unter OS X Gang und Gäbe ist, Bilder durch anklicken und woandershinziehen, abspeichern zu können.
dafür kannst du ein transparentes Bild über das eigentliche Bild legen, so dass die Mac-User nicht das eigentliche Bild verziehen, sondern lediglich die leere Hülle darüber.
Habt Ihr da nen Tipp oder nutze ich doch am besten gleich Flash?
Auch Flash erlaubt Screenshots, insofern keine Hilfe für deine Absicht.
Aber ein kleiner Tipp nebenbei: In Deutschland gibt es das Urheberrecht, das dein geistiges Eigentum schützt, und Nutzungsrechte, die das Verwenden geschützter Werke regeln. Benutzt also jemand dein Bild, ohne vorher die Nutzungsrechte von dir erworben zu haben, dann kannst du ihn dafür belangen. Das allein - und kein Unterdrücken irgendwelcher Toolbars - sollte ausreichen, um deine Werke zu schützen.
Gruß,
_Dirk
empfindest du denn einen Screenshot als schwer? Ein Klick auf die Tastatur, Einfügen ins Grafikprogramm, speichern.
es ist auf jeden fall mehr aufwand als das einfache abspeichern.
dafür kannst du ein transparentes Bild über das eigentliche Bild legen, so dass die Mac-User nicht das eigentliche Bild verziehen, sondern lediglich die leere Hülle darüber.
coole idee... :o)
werd ich probieren
Auch Flash erlaubt Screenshots, insofern keine Hilfe für deine Absicht.
ja, die screenshot-variante habe ich nicht ausgeschlossen. es geht mir nicht darum irgendwelche geheimnisse zu offenbaren. ich will nur nicht, dass jeder depp meine bilder für was weiß ich was verwenden kann.
Aber ein kleiner Tipp nebenbei: In Deutschland gibt es das Urheberrecht, das dein geistiges Eigentum schützt, und Nutzungsrechte, die das Verwenden geschützter Werke regeln. Benutzt also jemand dein Bild, ohne vorher die Nutzungsrechte von dir erworben zu haben, dann kannst du ihn dafür belangen. Das allein - und kein Unterdrücken irgendwelcher Toolbars - sollte ausreichen, um deine Werke zu schützen.
das ist mir schon klar. aber wie heißt es so schön? wo kein kläger, da kein richter. insofern möchte ich es natürlich möglichst unattraktiv gestalten, an die bilder zu kommen. ich kann meine rechte ja nur einklagen, wenn ich mitbekomme, dass jemand meine bilder mißbraucht...
abgesehen davon, ich bin mir nicht sicher, ob das deutsche urheberrecht irgendwen in alaska, südafrika, neuseeland, island oder sonst wo interessiert. da ist das ziemlich weit weg...
Hallo,
ich will nur nicht, dass jeder depp meine bilder für was weiß ich was verwenden kann.
dann darfst du sie nicht veröffentlichen.
wo kein kläger, da kein richter.
aber wo ein Anwalt, da eine Abmahnung. (D)einem Anwalt wird es ein großes Vergnügen sein, deine Rechte durchzusetzen. Und dich wird es sehr wahrscheinlich nichts kosten.
abgesehen davon, ich bin mir nicht sicher, ob das deutsche urheberrecht irgendwen in alaska, südafrika, neuseeland, island oder sonst wo interessiert. da ist das ziemlich weit weg...
auch in diesen Ländern gibt es Urheberrechte, aber du hast recht, das diese unter Umständen aufwändiger nachzuweisen bzw durchzusetzen sind. Aber auch dabei wird dir dein Anwalt helfen ;-)
Gruß,
_Dirk
Hello,
aber wo ein Anwalt, da eine Abmahnung. (D)einem Anwalt wird es ein großes Vergnügen sein, deine Rechte durchzusetzen. Und dich wird es sehr wahrscheinlich nichts kosten.
Wie kannst Du solche Behauptungen aufstellen und auch nóch hier veröffentlichen?
Das wird ihnerstmal soviel kosten, dass er nur noch am Stock gehen kann, es sei denn, er findet ienen Anwalt in USA nach amerikanischem Recht. Das bezweiflie ich aber.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
Wie kannst Du solche Behauptungen aufstellen und auch nóch hier veröffentlichen?
weil ich davon überzeugt bin?
Das wird ihnerstmal soviel kosten, dass er nur noch am Stock gehen kann, es sei denn, er findet ienen Anwalt in USA nach amerikanischem Recht. Das bezweiflie ich aber.
er geht am Stock, wenn ihm der Anwalt eine Abmahnung aufsetzt? Und was hat das ganze mit amerikanischem Recht zu tun? Ich verstehe nicht, was du meinst.
Gruß,
_Dirk
Hello,
Wie kannst Du solche Behauptungen aufstellen und auch nóch hier veröffentlichen?
weil ich davon überzeugt bin?
Das wird ihnerstmal soviel kosten, dass er nur noch am Stock gehen kann, es sei denn, er findet ienen Anwalt in USA nach amerikanischem Recht. Das bezweiflie ich aber.
er geht am Stock, wenn ihm der Anwalt eine Abmahnung aufsetzt? Und was hat das ganze mit amerikanischem Recht zu tun? Ich verstehe nicht, was du meinst.
Wenn Du nichts vrstehst, solltest Du besser hier nicht posten. Das weißt Du doch. Du gehörst ja schließlich schon zu den saualten Postern ;-))
Aber wie kannst Du behaupten, dass ihn das nichts kostet?
In DE haftet für den Rechnungswert immer noch der Auftraggeber und nicht der Verletzter.
Wir haben hier schließlich Feudalismus! Das sieht man schon an den "Gesetzen", mit dnen wir nun gerade wieder überzogen werden.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
In DE haftet für den Rechnungswert immer noch der Auftraggeber und nicht der Verletzter.
und die Abmahnungsgebühr wird für das teure Blümchenpapier verwendet, auf dem der Anwalt schreibt? ;-)
Gruß,
_Dirk
Moin!
In DE haftet für den Rechnungswert immer noch der Auftraggeber und nicht der Verletzter.
und die Abmahnungsgebühr wird für das teure Blümchenpapier verwendet, auf dem der Anwalt schreibt? ;-)
Wenn der Verletzer denn zahlen muss, zahlen kann, zahlen will oder schlicht zahlt ist der Auftraggeber fein raus. Wenn nicht: .......... RISIKO ..........!
Derjenige, der fein raus ist, ist der Anwalt. Der berät in aller Regel (eigene Erfahrung) nicht mal über das Kostenrisiko, würde ihm ja womöglich das Geschäft verderben. Außerdem dürfen Anwälte in Deutschland, und damit ist Deutschland mitsamst seiner Reichsrabenschaft einzigartig auf der Welt, nicht kostenlos arbeiten.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo,
Wenn der Verletzer denn zahlen muss [..] ist der Auftraggeber fein raus.
das Risiko beruht ja darauf, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegt oder nachgewiesen werden kann. Da der Ausgangsposter aber von einer unerlaubten Fremdnutzung seiner Bilder ausgeht, hab ich einfach mal angenommen, dass die Abmahnung wasserdicht würde.
Mich selbst würde ein "Missbrauch" meiner Werke sowieso nicht allzu sehr interessieren, als dass ich darauf reagieren würde. Und wenn, dann erstmal kurz per Mail.
Derjenige, der fein raus ist, ist der Anwalt.
Inwiefern "fein raus"? Du beanspruchst seine Serviceleistung und bezahlst ihn dafür. Genauso läuft's tagtäglich im Supermarkt, im Taxi oder im Kino.
Der berät in aller Regel (eigene Erfahrung) nicht mal über das Kostenrisiko, würde ihm ja womöglich das Geschäft verderben.
Wenn du dir dessen bewusst bist, solltest du den Anwalt wechseln. Es gibt sicherlich zahlreiche schwarze Schafe in der Branche - wohlmöglich mehr als in vielen anderen Branchen - jedoch sollte der eigene Anwalt doch immer Vertrauensperson und kompetenter Ansprechpartner sein.
Außerdem dürfen Anwälte in Deutschland, und damit ist Deutschland mitsamst seiner Reichsrabenschaft einzigartig auf der Welt, nicht kostenlos arbeiten.
Dürfen sie nicht? Dann habe ich bisher aber großes Glück gehabt ;-)
Gruß,
_Dirk
Moin!
Dürfen sie nicht? Dann habe ich bisher aber großes Glück gehabt ;-)
Das hast Du. Ich würde auch den Name nicht veröffentlichen. Es könnte ihm schaden.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo,
Das hast Du. Ich würde auch den Name nicht veröffentlichen. Es könnte ihm schaden.
nein, das würde ihm nicht schaden, da es immer nur der freundschaftliche Rat eines guten Bekannten bei einer Tasse Kaffee war, und keine Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung eines Mandanten. Ansonsten hättest du natürlich recht, wenn die Rechtslage so ist, dass man als Anwalt nicht umsonst arbeiten darf, und wenn es sich bei meinen Angelegenheiten um echte Anwaltsleistungen gehandelt hätte. Aber darauf wäre ich ja dann frühzeitig hingewiesen worden.
Gruß,
_Dirk
Moin!
Hallo,
Wenn der Verletzer denn zahlen muss [..] ist der Auftraggeber fein raus.
das Risiko beruht ja darauf, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegt oder nachgewiesen werden kann.
Das reicht nicht ganz. Ist der Verletzer z.B. zahlungsunfähig oder entzieht sich gewissenhaft der Zahlung, dann ist der Auftraggeber dran. Recht gehabt, Prozess gewonnen, eine fette Rechnung am Arsch.
Lediglich den gegenerischen Anwalt musst Du nicht zahlen. Den zahlt dann oft der Staat, also auch Du.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Moin!
aber wo ein Anwalt, da eine Abmahnung. (D)einem Anwalt wird es ein großes Vergnügen sein, deine Rechte durchzusetzen. Und dich wird es sehr wahrscheinlich nichts kosten.
Diese Wahrscheinlichkeit beschränkt sich darauf, dass der Abgemahnte die Kostennote der Abmahnung oder hinterher die Prozeßkosten zahlt. Ansonsten gibts da eben ein kleines Risiko. Diese Republik wird von Anwälten regiert, die sehr genau darauf achten, dass _sie_ nie unbezahlt arbeiten.
Ich wüsste übrigens schon, was ich einem abmahnenden Anwalt bezüglich der Kostennote mitteilen würde :)
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hello,
aber wo ein Anwalt, da eine Abmahnung. (D)einem Anwalt wird es ein großes Vergnügen sein, deine Rechte durchzusetzen. Und dich wird es sehr wahrscheinlich nichts kosten.
Diese Wahrscheinlichkeit beschränkt sich darauf, dass der Abgemahnte die Kostennote der Abmahnung oder hinterher die Prozeßkosten zahlt. Ansonsten gibts da eben ein kleines Risiko. Diese Republik wird von Anwälten regiert, die sehr genau darauf achten, dass _sie_ nie unbezahlt arbeiten.
Das nennt man auch "Schröderismus" statt Tourismus...
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Moin!
Diese Wahrscheinlichkeit beschränkt sich darauf, dass der Abgemahnte die Kostennote der Abmahnung oder hinterher die Prozeßkosten zahlt. Ansonsten gibts da eben ein kleines Risiko. Diese Republik wird von Anwälten regiert, die sehr genau darauf achten, dass _sie_ nie unbezahlt arbeiten.
Das nennt man auch "Schröderismus" statt Tourismus...
Nun ja. All diese Gesetze stamen aus einer Zeit lange vor Schröder. Eines davon haben die Nazis beschlossen. Es ist jenes welches es mir verbietet hier in Rechtsfragen zu beraten. Und genau dieses wird von den Anwälten aus lauter Eigennutz im Parlament dieser Republik mit Händen und Füßen verteidigt, so dass es scheint, nur ein kurz entschlossener Sturm der Bürger dieses Landes auf das Parlament kann noch helfen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hello,
Diese Wahrscheinlichkeit beschränkt sich darauf, dass der Abgemahnte die Kostennote der Abmahnung oder hinterher die Prozeßkosten zahlt. Ansonsten gibts da eben ein kleines Risiko. Diese Republik wird von Anwälten regiert, die sehr genau darauf achten, dass _sie_ nie unbezahlt arbeiten.
Das nennt man auch "Schröderismus" statt Tourismus...
Nun ja. All diese Gesetze stamen aus einer Zeit lange vor Schröder. Eines davon haben die Nazis beschlossen. Es ist jenes welches es mir verbietet hier in Rechtsfragen zu beraten. Und genau dieses wird von den Anwälten aus lauter Eigennutz im Parlament dieser Republik mit Händen und Füßen verteidigt, so dass es scheint, nur ein kurz entschlossener Sturm der Bürger dieses Landes auf das Parlament kann noch helfen.
Ja, da mach ich mit:
1. Weg mit dem Beratungsverbot
2. Volle Haftung für die Beratung, egal was in Einzelvereinbarungen steht
3. Einführung einer niedrigen Grundpauschale + Erfolgsanteil
Und: Weg mit den Nazigesetzen UND denen der davor herrschenden Feudalherren!
Macht endlich demokratische Gesetze für Alle!
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi fastix®,
All diese Gesetze stamen aus einer Zeit lange vor Schröder. Eines davon haben die Nazis beschlossen. Es ist jenes welches es mir verbietet hier in Rechtsfragen zu beraten.
Du hat meine volle Soldarität. Wenn solche albernen Gesetze aufgehoben werden, würde ich an Deiner Stelle aber eher anderer Leute Zähne aufbohren, das ist noch besser bezahlt.
Viele Grüße
Mathias Bigge
N'Abend Mathias,
All diese Gesetze stamen aus einer Zeit lange vor Schröder. Eines davon haben die Nazis beschlossen. Es ist jenes welches es mir verbietet hier in Rechtsfragen zu beraten.
Es verbietet es nicht Dir, sondern Leuten, die davon keine Ahnung haben. Und es schützt den mündigen Bürger vor solchen Helden wie hier im Forum, die im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung das Aussitzen empfehlen. Aber vielleicht sollte die Rechtsberatung wirklich mal liberalisiert werden. Dann haben die Juristen wieder mehr arbeit, weil sie versuchen dürfen, den von Laien fabrizierten Murks zu richten.
Nenn mir doch bitte mal ein Beispiel, wo Du Dir zutrauen würdest, eine Rechtsberatung zu leisten?
Du hat meine volle Soldarität. Wenn solche albernen Gesetze aufgehoben werden, würde ich an Deiner Stelle aber eher anderer Leute Zähne aufbohren, das ist noch besser bezahlt.
Wenn da der Sarkasmus drin war, den ich heraushöre, dann möchte ich Dir jetzt gern auf die Schulter klopfen.
Gruß, Thoralf
N'Abend,
All diese Gesetze stamen aus einer Zeit lange vor Schröder. Eines davon haben die Nazis beschlossen. Es ist jenes welches es mir verbietet hier in Rechtsfragen zu beraten.
Es verbietet es nicht Dir, sondern Leuten, die davon keine Ahnung haben. Und es schützt den mündigen Bürger vor solchen Helden wie hier im Forum, die im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung das Aussitzen empfehlen. Aber vielleicht sollte die Rechtsberatung wirklich mal liberalisiert werden. Dann haben die Juristen wieder mehr arbeit, weil sie versuchen dürfen, den von Laien fabrizierten Murks zu richten.Nenn mir doch bitte mal ein Beispiel, wo Du Dir zutrauen würdest, eine Rechtsberatung zu leisten?
dieser Teil hätte eigentlich an fastix gerichtet werden sollen.
Gruß, Thoralf
Moin!
Nenn mir doch bitte mal ein Beispiel, wo Du Dir zutrauen würdest, eine Rechtsberatung zu leisten?
dieser Teil hätte eigentlich an fastix gerichtet werden sollen.
Dann will ich mal antworten.
Ich hab mal BWL studiert... also: Ich denke durchaus, dass ich in etlichen Bereichen sinnvolle Ratschläge geben könnte. Dazu gehört zum Beispiel: weite Strecken des bürgerlichen Rechtes, des Handelsrechtes, Markenrechtes, Datenschutzgesetz, Erläuterung des berühmten §6 TDG...
Eine natürliche Aussiebung der Möchtegerne von den Beratern wäre über eine sinnvolle Haftung zu erreichen. Auch ein zugelassener Rechtsanwalt kann schlicht unfähig sein. Ich kenne mindestens einen, der nicht mal in seinen eigenen Angelegenheiten Zahlen richtig abschreiben kann.
Es ist mir ferner schleierhaft, warum ich gezwungen werde wegen recht einfachen und absolut klar beweisbaren Dingen vor einem Gericht mit einem Anwalt zu erscheinen, der nur Geld kostet, aber eben, anders als ich, berechtigt ist, Anträge einzubringen. Ich habe gerade einen solchen Fall am Arsch. Ohne Anwaltszwang wäre ich hier besser gestellt, habe ich doch das Risiko, dass ich bei Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei trotz des gewonnenen Verfahrens auf den hohen Kosten für den Anwalt sitzenbleibe und im Extremfall sogar die Gerichtskosten "auslegen" muss.
Und es ist nicht nur Rechtsberatung... Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen. Der hat kein Haus, keine Kapitalanlagen und auch sonst nichts "schwieriges"... Die Daten aus der Lohnsteuerkarte, die Anzahl der Arbeitstage, den Fahrtweg, das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges Datum, Unteschrift, Fertig. Aber ich darf ihm nicht helfen (wobei das "Helfen" hier ein "Drängen" ist, sich mit 15 Minuten Aufwand 300 Euronen zurückzuholen)
Darüber hinaus dient auch die gestelzte Sprache der Gesetzgebung unzweifelhaft dazu die Fleischtöpfe der Reichsrabenschaft immer gut gefüllt zu halten. Der gemeine Bürger _soll_ die Gesetze nicht verstehen können. Als Vorbild für eine klare Sprache wären hier das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und natürlich die entsprechenden Prozeßordnungen gerade der DDR zu nennen. Die waren in den Punkten Verständlichkeit, Klarheit dem Kauderwelsch und der hiesigen Verklausulierung klar überlegen.
Das Gesetz, von dem ich spreche, ist eigens geschaffen worden um den jüdischen Rechtsanwälten, welche im 3. Reich aus der Reichsrechtanwaltskammer ausgeschlossen wurden, den Beruf zu nehmen. Nach 1945 dient es dazu zugunsten derer, die die Juden aus der Reichsrechtanwaltskammer ausgeschlossen haben, eine Marktzutrittbarriere zu schaffen. Um dann ein konkurrieren über den Preis auszuschließen wurden später außerdem noch BRAGO und diese Nachfolgeverordnung geschaffen, welche seit Juli gilt... Nebst etlicher Barrieren im reichsrabenschaftlichem Standesrecht, die es RAs verbieten sich selbst darzustellen oder Gesetze in klarer Sprache zu erläutern.
Das alles gehört auf den Müll der Geschichte.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo fastix®.
Auch ein zugelassener Rechtsanwalt kann schlicht unfähig sein. Ich kenne mindestens einen, der nicht mal in seinen eigenen Angelegenheiten Zahlen richtig abschreiben kann.
Da fällt mir doch glatt ein Anekdötchen ein, das mir mal in einem Schriftsatz eines Rechtsanwaltes begegnete, der sinngemäß schrieb, dass die dem Gericht vorliegende Bilanz falsch sein muss, da die Summen der Aktiv- und der Passivseite auffälligerweise gleich sind.
Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen.
Doch, darfst du, so lange es nicht geschäftsmäßig ist. Nicht nur theoretisch, auch praktisch.
Freundschaft!
Siechfred
Hallo Siechfred,
Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen.
Doch, darfst du, so lange es nicht geschäftsmäßig ist. Nicht nur theoretisch, auch praktisch.
Ich habe vor einiger Zeit mal einen Beitrag im Fernsehen gesehen, wo es um die Anklage eines pensionierten Steuerberaters ging, der fremden Menschen unentgeldlich und einfach so bei der Erstellung ihrer Steuererklärung geholfen hat. Irgendwie war das trotzdem verboten.
Vielleicht gibt es Unterschiede, ob man "Ahungsloser" oder eben ausgebildeter Steuerberater ist, wenn man anderen hilft? Keine Ahnung.
Grüße, Alex.
Mahlzeit,
Ich hab mal BWL studiert... also: Ich denke durchaus, dass ich in etlichen Bereichen sinnvolle Ratschläge geben könnte. Dazu gehört zum Beispiel: weite Strecken des bürgerlichen Rechtes, des Handelsrechtes, Markenrechtes, Datenschutzgesetz, Erläuterung des berühmten §6 TDG...
erstaunlicherweise sind das alles Bereiche, in denen sich der "normale" Anwalt nur sehr vorsichtig bewegt und meist seinerseits auf Spezialisten zurückgreift. Zumal ich ziemlich sicher bin, dass keine Firma z.B. in Markenrechtssachen auf einen "ungelernten" zurückgreifen würde.
Eine natürliche Aussiebung der Möchtegerne von den Beratern wäre über eine sinnvolle Haftung zu erreichen. Auch ein zugelassener Rechtsanwalt kann schlicht unfähig sein. Ich kenne mindestens einen, der nicht mal in seinen eigenen Angelegenheiten Zahlen richtig abschreiben kann.
Wie soll die sinnvolle Haftung aussehen? Abrechnung über die Privathaftpflicht? Muss man sich als Rechtsberater anmelden bei irgendeinem Aufsichtsamt und dort einen Versicherungsnachweis erbringen? Läuft das alles nach No-Risk-No-Fun, sprich falsch beraten, pleite, pech gehabt und er Mandat darf sehen, wie er aus der Insolvenzmasse befriedigt werden kann?
Es ist mir ferner schleierhaft, warum ich gezwungen werde wegen recht einfachen und absolut klar beweisbaren Dingen vor einem Gericht mit einem Anwalt zu erscheinen, der nur Geld kostet, aber eben, anders als ich, berechtigt ist, Anträge einzubringen. Ich habe gerade einen solchen Fall am Arsch. Ohne Anwaltszwang wäre ich hier besser gestellt, habe ich doch das Risiko, dass ich bei Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei trotz des gewonnenen Verfahrens auf den hohen Kosten für den Anwalt sitzenbleibe und im Extremfall sogar die Gerichtskosten "auslegen" muss.
Letzteres müsstest Du auch ohne Anwalt. Anwaltszwang besteht nur am LG aufw., wo entsprechende Streitwerte Zulassungsvoraussetzung sind. Und natürlich in den höheren Verwaltungsinstanzen. Was hast Du auf dem Tisch, was Du ohne Anwalt besser könntest? Warum hast Du so einen schlechten Anwalt?
Und es ist nicht nur Rechtsberatung... Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen. Der hat kein Haus, keine Kapitalanlagen und auch sonst nichts "schwieriges"... Die Daten aus der Lohnsteuerkarte, die Anzahl der Arbeitstage, den Fahrtweg, das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges Datum, Unteschrift, Fertig. Aber ich darf ihm nicht helfen (wobei das "Helfen" hier ein "Drängen" ist, sich mit 15 Minuten Aufwand 300 Euronen zurückzuholen)
Das hat Siechfried schon vollumfänglich beantwortet. ;)
Darüber hinaus dient auch die gestelzte Sprache der Gesetzgebung unzweifelhaft dazu die Fleischtöpfe der Reichsrabenschaft immer gut gefüllt zu halten.
Nein, ich bin mittlerweile zur Überzeugung gelangt, das ist deswegen so gestelzt, weil immer wieder findige Mitbürger glauben, durch Wortklauberei an der Strafe/den Kosten vorbeizuschlittern. Ich empfehle zu diesem Thema mal das Thema Graffiti vs. Sachbeschädigung. Nun erzähl mal jemandem, der ein frisch renoviertes Haus hat, dass das Graffiti keine Sachbeschädigung ist, da es ja weder Substanz- noch Funktionsbeeinträchtigung darstellt und zudem leicht entfernbar ist mit erforderlichen Chemikalien. Und aus solchen Diskussionen heraus kommen dann Vorschriften, die nicht nur krampfhaft versuchen, jede Eventualität im Vorfeld zu regeln, sondern die auch die Zänkereien und Pseudokompromisse in der Legislative widerspiegeln.
Als Vorbild für eine klare Sprache wären hier das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und natürlich die entsprechenden Prozeßordnungen gerade der DDR zu nennen. Die waren in den Punkten Verständlichkeit, Klarheit dem Kauderwelsch und der hiesigen Verklausulierung klar überlegen.
Weswegen die DDR auch ein leuchtendes Beispiel an rechtsstaatlicher Auslegung geltender Gesetze war.
Das Gesetz, von dem ich spreche, ist eigens geschaffen worden um den jüdischen Rechtsanwälten, welche im 3. Reich aus der Reichsrechtanwaltskammer ausgeschlossen wurden, den Beruf zu nehmen.
ACK. Das ist die traurige Geschichte der RBerG.
Nach 1945 dient es dazu zugunsten derer, die die Juden aus der Reichsrechtanwaltskammer ausgeschlossen haben, eine Marktzutrittbarriere zu schaffen. Um dann ein konkurrieren über den Preis auszuschließen wurden später außerdem noch BRAGO und diese Nachfolgeverordnung geschaffen, welche seit Juli gilt...
Besagte BRAGO oder jetzt das RVG stellt aber auch sicher, dass die Erstberatung preislich begrenzt ist. Hat alles sein Für und Wider.
Nebst etlicher Barrieren im reichsrabenschaftlichem Standesrecht
Polemik. ;)
Das alles gehört auf den Müll der Geschichte.
Warum müssen Ärzte und Kfz-Mechaniker Prüfungen ablegen?
Gruß, Thoralf
Moin!
Ich hab mal BWL studiert... also: Ich denke durchaus, dass ich in etlichen Bereichen sinnvolle Ratschläge geben könnte. Dazu gehört zum Beispiel: weite Strecken des bürgerlichen Rechtes, des Handelsrechtes, Markenrechtes, Datenschutzgesetz, Erläuterung des berühmten §6 TDG...
erstaunlicherweise sind das alles Bereiche, in denen sich der "normale" Anwalt nur sehr vorsichtig bewegt und meist seinerseits auf Spezialisten zurückgreift.
Also, wenn mich einer fragt, ob es voraussichtlich Probleme gibt, wenn er eine Domain gooogle.de anmeldet würde ich klar mit "Ja" antworten.
Wie soll die sinnvolle Haftung aussehen? Abrechnung über die Privathaftpflicht? Muss man sich als Rechtsberater anmelden bei irgendeinem Aufsichtsamt und dort einen Versicherungsnachweis erbringen?
Ein Speditionsunternehmer muss genau das auch. Warum nicht jemand, der Rechtsberatung anbieten will?
Jemand (gegenwärtig machen das aufgrund des Monopols Anwälte), der den Insolvenzverwalter einer GmbH abgeben will muss ja auch für alle Geschäfte der GmbH nach Übernahme der Insolvenzverwaltertätigkeit persönlich haften. Braucht der für die Abwicklung einen Kredit stellt sich die Frage der Bank ... für die die Frage der Absicherung ...
Letzteres müsstest Du auch ohne Anwalt. Anwaltszwang besteht nur am LG aufw., wo entsprechende Streitwerte Zulassungsvoraussetzung sind. Und natürlich in den höheren Verwaltungsinstanzen. Was hast Du auf dem Tisch, was Du ohne Anwalt besser könntest? Warum hast Du so einen schlechten Anwalt?
ich hab nicht geschrieben, dass ich einen schlechten habe. Ich habe geschrieben, er kostet mich aufgrund der ziemlich klaren Lage nur Geld, bringt aber nicht wirklich was. Es geht schlicht darum, dass die Gegenpartei unter Ableistung einer (nach Tatsachenlage leicht beweisbaren) meineidlichen Falschaussage ein einstweilige Verfügung erwirkt hat. Die will und werde ich via Beschwerde wegputzen. (Es mangelt mittlerweile sogar an einer Hauptsache, welche Voraussetzung für das Bestehen der einstweiligen Verfügung ist.) Was muss ich aber machen? (Streitwert ist LG.-pflichtig?) Ich muss mit dem ganzen Mist zum Anwalt. Eigentlich hätte ich für das Geld (Vorschuss) mir auch eine Woche Zeit nehmen können um die Anträge zu tippen.
Und es ist nicht nur Rechtsberatung... Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen. Der hat kein Haus, keine Kapitalanlagen und auch sonst nichts "schwieriges"... Die Daten aus der Lohnsteuerkarte, die Anzahl der Arbeitstage, den Fahrtweg, das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges Datum, Unteschrift, Fertig. Aber ich darf ihm nicht helfen (wobei das "Helfen" hier ein "Drängen" ist, sich mit 15 Minuten Aufwand 300 Euronen zurückzuholen)
Das hat Siechfried schon vollumfänglich beantwortet. ;)
Irgendwo auf Heise.de gibts einen Thread, weil da Leute abgemahnt werden, die ihre CDs bei ebay verkaufen. Was passiert, wenn mein Kumpel einem dritten Kumpel erzählt, ich habe dem den Bogen ausgefüllt und der wieder hat eine Freundin, die bei einem RA oder/oder Steuerberater arbeitet? Genau. Der schreibt, wir sind ja in Deutschland, erstmal eine Abmahnung mit lohnendem Streitwert... und ich darf mich mit dem vor einem LG kloppen.
Nein, ich bin mittlerweile zur Überzeugung gelangt, das ist deswegen so gestelzt, weil immer wieder findige Mitbürger glauben, durch Wortklauberei an der Strafe/den Kosten vorbeizuschlittern.
Falsch. Klare Gesetze erlauben viel weniger Wortklauberei.
Ich empfehle zu diesem Thema mal das Thema Graffiti vs. Sachbeschädigung.
Wieso?
"Wer eine Sache widerrechtlich und ausserhalb der normalen Nutzung so verändert, dass sich gegenüber dem Zustand vor der Tat eine wesentliche Verschlechterung der Sache ergibt..."
Der Rest ist im Zweifelsfall Richterrecht. Genau dann, wenn aber etliche Spezialfälle explizit im Gestz aufgeführt sind, wird sich jemand darauf zurückziehen, dass es genau in diesem Fall, der nicht aufgeführt sei, vom Gesetzgeber eine Strafwürdigkeit oder Haftung nicht gewollt sei.
Dann muss nur noch eine demokratische Kontrolle der Richter gewährt werden. Das hiesige Ernennungssystem widerspricht aber Mangels Kontrollmöglichkeiten durch den Wahlbürger den Grundregeln der Demokratie. Ich erinnere an den Fall eines Kasseler Richters, der es noch zwischen Ernennung und Amtsantritt geschafft hat besoffen einen Unfall zu bauen und das Amt dennoch (wohl wegen der richtigen Parteimitgliedschaft) antreten konnte, wobei natürlich ein Kollege in Marburg half, der feststellte, es sei nicht zu ermitteln, ob sich der bekannte Alkoholiker vor oder nach dem Unfall besoffen hat. Ganz klar: Jeder andere, der im Suff auf die Wiese fährt, wäre nicht so davongekommen. Da hätte derselbe Richter entschieden, "das bei vernünftiger Würdigung des Sachverhaltes die Schutzbehauptung des Angeklagten nicht wahrheitgemäß oder glaubhaft erscheint". In einer Demokratie könnten jetzt beide stempeln gehen. Das sind keine Einzelfälle. In der Bundesrepublik ist z.B. noch kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Nicht mal der, der den Fall seiner eigenen Tochter (zu deren Vorteil) entschieden hat. Da hat natürlich keiner die Voreingenommenheit des lieben Kollegen aus dem Südwesten erkennen wollen.
Als Vorbild für eine klare Sprache wären hier das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und natürlich die entsprechenden Prozeßordnungen gerade der DDR zu nennen. Die waren in den Punkten Verständlichkeit, Klarheit dem Kauderwelsch und der hiesigen Verklausulierung klar überlegen.
Weswegen die DDR auch ein leuchtendes Beispiel an rechtsstaatlicher Auslegung geltender Gesetze war.
Du kennst den Unterschied zwischen Gesetz und Auslegung nicht? Die teils "sehr linksstaatliche" Auslegung hat nichts, aber auch gar nichts, mit der Qualität der Gesetze zu schaffen. Einen Mangel an Demokratie gibts definitiv auch hier. (siehe oben)
Besagte BRAGO oder jetzt das RVG stellt aber auch sicher, dass die Erstberatung preislich begrenzt ist. Hat alles sein Für und Wider.
Ja und das Monopol der Telekom hat jahrelang für niedrige Telefontarife gebürgt.
Das alles gehört auf den Müll der Geschichte.
Warum müssen Ärzte und Kfz-Mechaniker Prüfungen ablegen?
Ich bitte Dich. Mir wirfst Du Polemik vor. Schau mal wer in der Werkstatt Deiner Qual die Autos repariert. Die gängigen Werkstatt- Qualitätsberichte des ADAC sprechen eine deutliche Sprache. Und ein Arzt ist wegen der häufig unumkehrbaren Folgen seines Tuns was ganz anderes als ein Anwalt. Übrigens, so er auf eigene Rechnung handelt, ist er auch zwangsversichert (Haftpflicht). Ansonsten sein Arbeitgeber.
Jetzt zu einem wichtigen Punkt: ich habe nichts gegen die Abgrenzung des Berufs "Rechtsanwalt". Ich habe aber was gegen das Monopol auf die Beratung. Komisch. Ich dachte das sei deutlich.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo fastix®.
Was passiert, wenn mein Kumpel einem dritten Kumpel erzählt, ich habe dem den Bogen ausgefüllt und der wieder hat eine Freundin, die bei einem RA oder/oder Steuerberater arbeitet?
Nichts.
Der schreibt, wir sind ja in Deutschland, erstmal eine Abmahnung mit lohnendem Streitwert... und ich darf mich mit dem vor einem LG kloppen.
Blödsinn. Die berufsrechtlich Aufsicht obliegt den Berufskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts, und die schreiben keine Abmahnungen. Du kannst schließlich auch keine rechtwirksamen Knöllchen verteilen.
Freundschaft!
Siechfred
Moin!
Blödsinn. Die berufsrechtlich Aufsicht obliegt den Berufskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts, und die schreiben keine Abmahnungen. Du kannst schließlich auch keine rechtwirksamen Knöllchen verteilen.
Nö. Aber ich kann Berufskollegen nach UWG abmahnen (lassen).
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo,
ich finde, viele Deiner Argumente sind die, die immer wieder gegen das RBerG vorgebracht werden und nicht allesamt nicht (durch)greifen. Es ist nicht böse gemein, aber ich habe selbstverständlich auch einige Argumente gegen diese Einschränkung, war früher selbst komplett gegen diese Art der Regelung. Mittlerweile hat sich mein Bild gewandelt, weil all diese Argumente nicht passen. Du solltest zudem beachten, dass Du nicht geltendes Recht für alle und Standesrecht für Anwälte vermengst. Letzteres halte ich in der Tat für eine nicht sinnvolle Einschränkung.
Also, wenn mich einer fragt, ob es voraussichtlich Probleme gibt, wenn er eine Domain gooogle.de anmeldet würde ich klar mit "Ja" antworten.
Eine solche Antwort wäre auch keine Rechtsberatung und als solche auch nicht verboten. Es geht nicht um einzelne Ratschläge, sondern um "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten". Übrigens ist die typische Anwaltsarbeit bei dieser Frage nicht die Antwort "Ja", das wissen die Leute selber, sonst würden sie nicht nachfragen. Du darfst Dir jetzt eine Domain ausdenken, die zulässig ist oder die verschiedenen Ideen der Mandatschaft in alle Richtungen abklopfen.
Ein Speditionsunternehmer muss genau das auch. Warum nicht jemand, der Rechtsberatung anbieten will?
Muss er auch. Er muss eine Befähigung nachweisen (Studium) und er muss nachweisen, dass er in einem entsprechenden "Beruf" arbeitet. Wenn Du jetzt zum Amt rennst, Deinen Kfz-Vers.-Vertrag vorlegst und rufst, Du transportierst jetzt Gefahrgut, dann dürfte das auch nicht so einfach losgehen.
Jemand (gegenwärtig machen das aufgrund des Monopols Anwälte), der den Insolvenzverwalter einer GmbH abgeben will...
Wieder ein Beispiel. Deutsches Insolvenzrecht ist nichts, was man mal eben nebenher erlernt. Wenn Du in der Lage bist, ein komplettes Unternehmen anzuwickeln, solltest Du nebenher Rechtswissenschaften studieren und die Zulassung beantragen.
ich hab nicht geschrieben, dass ich einen schlechten habe. [...] Ich muss mit dem ganzen Mist zum Anwalt. Eigentlich hätte ich für das Geld (Vorschuss) mir auch eine Woche Zeit nehmen können um die Anträge zu tippen.
Das mag vielleicht sogar ein Fall sein, wo Du ohne Anwalt auskämst. Allerdings müsste man in der Tat das ganze Verfahren sehen (was ich jetzt nicht möchte. ;)).
Und es ist nicht nur Rechtsberatung... Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen. [...], sich mit 15 Minuten Aufwand 300 Euronen zurückzuholen)
Das hat Siechfried schon vollumfänglich beantwortet. ;)
Irgendwo auf Heise.de gibts einen Thread, weil da Leute abgemahnt werden, die ihre CDs bei ebay verkaufen.
Jo und alle jammern, aber keine schreibt konkretes. Und eine Abmahnung darf man auch ohne Anwalt abwehren.
Was passiert, wenn mein Kumpel einem dritten Kumpel erzählt, ich habe dem den Bogen ausgefüllt und der wieder hat eine Freundin, die bei einem RA oder/oder Steuerberater arbeitet? Genau. Der schreibt, wir sind ja in Deutschland, erstmal eine Abmahnung mit lohnendem Streitwert... und ich darf mich mit dem vor einem LG kloppen.
Genau. UWG und Vorsprung durch Rechtsbruch. Und dann? Wenn Du Dich so gut auskennst und Du sicher bist, dann lass Dich doch auf Unterlassung verklagen? Oder besser modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (dem besagten Kumpel wirst Du ja wohl eh nicht wieder helfen wollen) unter Nichtanerkenntnis und Abweisung der Kosten? Negative Feststellung? Was würdest Du tun? Und auch das ist nichts, was Anwalts- der Rechtsberatungsspezifisch ist. So eine Abmahnung helfe ich Dir markenrechtlich auch völlig inhaltsfrei über und Du darfst erstmal zanken. Und dann mahne ich namens eines Vereins ab. In der zweiten Instanz lasse ich den Verein dann insolvent gehen und Du sitzt auf Deinen Kosten und denen des Gerichts für zwei Instanzen und ich hab geschickt einen Mitbewerber ausgebootet. Das ist eine Auswirkung des deutschen Abmahnwesens und nicht des Rechtsberatungsgesetzes. In UK gibt es (in abgewandelter Form) einen SE-Anspruch bei ungerechtfertigter Abmahnung. Das erhöht des Risiko, einfach mal so abzumahnen, deutlich mehr.
Nein, ich bin mittlerweile zur Überzeugung gelangt, das ist deswegen so gestelzt, weil immer wieder findige Mitbürger glauben, durch Wortklauberei an der Strafe/den Kosten vorbeizuschlittern.
Falsch. Klare Gesetze erlauben viel weniger Wortklauberei.
Ich empfehle zu diesem Thema mal das Thema Graffiti vs. Sachbeschädigung.
Wieso?
Weil sich darüber seit Jahren Praktiker und Wissenschaftler zanken, wie weit es denn nun strafbar sei oder nicht.
"Wer eine Sache widerrechtlich und ausserhalb der normalen Nutzung so verändert, dass sich gegenüber dem Zustand vor der Tat eine wesentliche Verschlechterung der Sache ergibt..."
Ist es im Stadtpark normal, an die Bäume zu urinieren?
Wenn ich wutentbrannt Deine Tür zuwerfe, beweisen kann, dass ich öfter mal in Rage Türen knalle, Deine Tür aber nur geknallt habe, um Dir die eingelassen Glasscheibe zu zerdeppern, habe ich mich dann einer Sachbeschädigung strafbar gemacht?
Dann muss nur noch eine demokratische Kontrolle der Richter gewährt werden.
Das hieße dann Abschaffung der Demokratie. Demokratische Kontrolle der Richter hatten wir schonmal. Wer sollte kontrollieren?
Das hiesige Ernennungssystem widerspricht aber Mangels Kontrollmöglichkeiten durch den Wahlbürger den Grundregeln der Demokratie.
Du verkennst die Bedeutung des Wortes Demokratie. Hier in Deutschland haben wir eine überwiegend repräsentative Demokratie, Du forderst direkte Demokratie. Wenn Du das wirklich willst, nimm Dir mal einen Tag Urlaub, setz Dich unter der Woche vor den Fernseher und schau Dir ein paar Talkshows an. Und jetzt sag nochmal, dass Du direkte Demokratie willst. ;)
Ich erinnere an den Fall eines Kasseler Richters, der es noch zwischen Ernennung und Amtsantritt geschafft hat besoffen einen Unfall zu bauen und das Amt dennoch (wohl wegen der richtigen Parteimitgliedschaft) antreten konnte, wobei natürlich ein Kollege in Marburg half, der feststellte, es sei nicht zu ermitteln, ob sich der bekannte Alkoholiker vor oder nach dem Unfall besoffen hat. Ganz klar: Jeder andere, der im Suff auf die Wiese fährt, wäre nicht so davongekommen. Da hätte derselbe Richter entschieden, "das bei vernünftiger Würdigung des Sachverhaltes die Schutzbehauptung des Angeklagten nicht wahrheitgemäß oder glaubhaft erscheint". In einer Demokratie könnten jetzt beide stempeln gehen. Das sind keine Einzelfälle. In der Bundesrepublik ist z.B. noch kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Nicht mal der, der den Fall seiner eigenen Tochter (zu deren Vorteil) entschieden hat. Da hat natürlich keiner die Voreingenommenheit des lieben Kollegen aus dem Südwesten erkennen wollen.
Auch da magst Du recht haben. Es sind auch schon sehr viele Spediteure verurteilt worden dafür, dass sie Ihre Fahrer zur Missachtung von Lenk- und Ruhezeiten ermuntern und die resultierenden Geldstrafen zahlen.
Normalerweise werden "falsche" Urteile in der nächsten Instanz kassiert. Und glaube mir, ein Amtsrichter, der seine Urteile regelmäßig vom Landgericht zurückbekommt, wird das merken.
Als Vorbild für eine klare Sprache wären hier das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und natürlich die entsprechenden Prozeßordnungen gerade der DDR zu nennen. Die waren in den Punkten Verständlichkeit, Klarheit dem Kauderwelsch und der hiesigen Verklausulierung klar überlegen.
Weswegen die DDR auch ein leuchtendes Beispiel an rechtsstaatlicher Auslegung geltender Gesetze war.
Du kennst den Unterschied zwischen Gesetz und Auslegung nicht? Die teils "sehr linksstaatliche" Auslegung hat nichts, aber auch gar nichts, mit der Qualität der Gesetze zu schaffen. Einen Mangel an Demokratie gibts definitiv auch hier. (siehe oben)
Wenn Du Gesetze ohne Auslegung anwenden willst, dann hast Du Dir heftig was vorgenommen. Zumal ich meinte, dass gerade wegen der massiven Auslegung die Gesetze selber nie wirklich in die Situation gekommen sind, mal "unausgelegt" angewandt zu werden.
Besagte BRAGO oder jetzt das RVG stellt aber auch sicher, dass die Erstberatung preislich begrenzt ist. Hat alles sein Für und Wider.
Ja und das Monopol der Telekom hat jahrelang für niedrige Telefontarife gebürgt
Nein, aber dafür, dass selbst das letzte Nest am Arsch der Welt einen Telefonanschluss hat. Genau wie sich trefflich über das Briefmonopol schreien lässt, wenn man nur Berlin versorgt und nicht die ländlichen Gegenden mit.
Das alles gehört auf den Müll der Geschichte.
Warum müssen Ärzte und Kfz-Mechaniker Prüfungen ablegen?
Ich bitte Dich. Mir wirfst Du Polemik vor. Schau mal wer in der Werkstatt Deiner Qual die Autos repariert. Die gängigen Werkstatt- Qualitätsberichte des ADAC sprechen eine deutliche Sprache.
Genau. Und deswegen darf sich auch nicht jede Werkstatt "Meisterwerkstatt" nennen. Deswegen ist zum Beispiel (bis auf einige Ausnahmen) in jedem Optikergeschäft auch ein Optikermeister erforderlich, auch wenn die Gesellen auch Fotos verkaufen können. Du greifst hier grundlegende Maßsstäbe deutscher Kontrollwut an. Darüber kann man diskutieren, nur ist das nichts Anwalts- oder Rechtsberatungstypisches.
Und ein Arzt ist wegen der häufig unumkehrbaren Folgen seines Tuns was ganz anderes als ein Anwalt.
Naja, das sehe ich ein wenig anders. Sicherlich lastet auf Ärzten andere Verantwortung als auf Anwälten, aber weniger? Wenn wegen eines Fehlers ganze Familien zerbrechen, Väter die Kinder nicht mehr sehen dürfen, Firmen geschlossen werden und damit Arbeitsplätze verloren gehen usw. Das gibt es jetzt schon, weil kein Anwalt perfekt ist. Denkst Du, das wird besser, wenn jedermann beraten darf und dabei behaupten kann, er kenne sich damit aus?
Übrigens, so er auf eigene Rechnung handelt, ist er auch zwangsversichert (Haftpflicht). Ansonsten sein Arbeitgeber.
Richtig. Der Anwalt auch. Die Privatperson, die dem Nachbarn die Steuererklärung macht, dafür regelmäßig nicht.
Jetzt zu einem wichtigen Punkt: ich habe nichts gegen die Abgrenzung des Berufs "Rechtsanwalt". Ich habe aber was gegen das Monopol auf die Beratung. Komisch. Ich dachte das sei deutlich.
Und schlechte (falsche) Beratung regelt sich dann durch Mundpropaganda von selbst? Wer an jemanden gerät, der kompletten Mist erzählt, hat dann eben Pech gehabt?
Gruß, Thoralf
Tach auch,
abgesehen davon, ich bin mir nicht sicher, ob das deutsche urheberrecht irgendwen in alaska, südafrika, neuseeland, island oder sonst wo interessiert. da ist das ziemlich weit weg...
Dafuer gibt's internationale Vertraege, Abkommen etc denen die meisten Laender beigetreten sind. Urheberrecht ist auch nur die Deutsche Version von Copyright.
Das einzige Problem ist Dein Urheberrecht auch in anderen Laendern durchzusetzen, da Du dann dort einen Rechtsanwalt finden muesstest usw. Das macht das ganze etwas schwieriger, ansonsten sehe ich da keinen grossen Unterschied.
Gruss,
Armin
Hi michael,
wir hatten schon so viele Threads zu diesem Thema, dass dem eigentlich nichts hinzuzufügen ist. Was mich wirklich interessieren würde: Verlinke doch einmal ein paar Beispiele für die Bilder, die Du schützen willst. Ich denke, das würde die inhaltliche Perspektive verbessern. So ist die Diskussion einfach zu abstrakt.
Viele Grüße
Mathias Bigge
Hi,
manchmal glaube ich, dass die Bilder der Bilderschützer in spe
a) gar nicht existieren
b) selbst geklaut sind
c) die Oma beim Kaffeetrinken zeigen
Oder? Wenn nein, dann zeig sie doch Mal, die wertguten, einmaligen Bilder, die alle klauen wollen...
Viele Grüße
Mathias Bigge
Hallo,
Oder? Wenn nein, dann zeig sie doch Mal, die wertguten, einmaligen Bilder, die alle klauen wollen...
sind wahrscheinlich schon geklaut worden.
Gruß,
_Dirk
Hi Schuer,
wie hieß noch der berühmte Film:
"... antwortet nicht" War das "Roter Oktober"?
Viele Grüße
Mathias Bigge
Hallo Mathias,
wie hieß noch der berühmte Film:
"... antwortet nicht" War das "Roter Oktober"?
Nein, ich weiß zwar jetzt gerade nicht auf welchen Film Du anspielst, aber der Film mit "Roter Oktober" hieß "Jagd auf Roter Oktober".
Viele Grüße,
Christian
hi,
wie hieß noch der berühmte Film:
"... antwortet nicht" War das "Roter Oktober"?
http://german.imdb.com/find?q=antwortet nicht ...?
gruß,
wahsaga
Hi!
Ich würde gerne verhindern, dass bei meinen Bildern unter Windows im IE diese kleinen "Bild speichern unter"-Icons im Bild erscheinen, wenn die Maus drauf bleibt.
<meta http-equiv="imagetoolbar" content="no">
MfG.
Tobi
Moin!
Mach es doch wie der rumänische Bauer mit den Melonen!
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®