Hallo,
ich finde, viele Deiner Argumente sind die, die immer wieder gegen das RBerG vorgebracht werden und nicht allesamt nicht (durch)greifen. Es ist nicht böse gemein, aber ich habe selbstverständlich auch einige Argumente gegen diese Einschränkung, war früher selbst komplett gegen diese Art der Regelung. Mittlerweile hat sich mein Bild gewandelt, weil all diese Argumente nicht passen. Du solltest zudem beachten, dass Du nicht geltendes Recht für alle und Standesrecht für Anwälte vermengst. Letzteres halte ich in der Tat für eine nicht sinnvolle Einschränkung.
Also, wenn mich einer fragt, ob es voraussichtlich Probleme gibt, wenn er eine Domain gooogle.de anmeldet würde ich klar mit "Ja" antworten.
Eine solche Antwort wäre auch keine Rechtsberatung und als solche auch nicht verboten. Es geht nicht um einzelne Ratschläge, sondern um "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten". Übrigens ist die typische Anwaltsarbeit bei dieser Frage nicht die Antwort "Ja", das wissen die Leute selber, sonst würden sie nicht nachfragen. Du darfst Dir jetzt eine Domain ausdenken, die zulässig ist oder die verschiedenen Ideen der Mandatschaft in alle Richtungen abklopfen.
Ein Speditionsunternehmer muss genau das auch. Warum nicht jemand, der Rechtsberatung anbieten will?
Muss er auch. Er muss eine Befähigung nachweisen (Studium) und er muss nachweisen, dass er in einem entsprechenden "Beruf" arbeitet. Wenn Du jetzt zum Amt rennst, Deinen Kfz-Vers.-Vertrag vorlegst und rufst, Du transportierst jetzt Gefahrgut, dann dürfte das auch nicht so einfach losgehen.
Jemand (gegenwärtig machen das aufgrund des Monopols Anwälte), der den Insolvenzverwalter einer GmbH abgeben will...
Wieder ein Beispiel. Deutsches Insolvenzrecht ist nichts, was man mal eben nebenher erlernt. Wenn Du in der Lage bist, ein komplettes Unternehmen anzuwickeln, solltest Du nebenher Rechtswissenschaften studieren und die Zulassung beantragen.
ich hab nicht geschrieben, dass ich einen schlechten habe. [...] Ich muss mit dem ganzen Mist zum Anwalt. Eigentlich hätte ich für das Geld (Vorschuss) mir auch eine Woche Zeit nehmen können um die Anträge zu tippen.
Das mag vielleicht sogar ein Fall sein, wo Du ohne Anwalt auskämst. Allerdings müsste man in der Tat das ganze Verfahren sehen (was ich jetzt nicht möchte. ;)).
Und es ist nicht nur Rechtsberatung... Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen. [...], sich mit 15 Minuten Aufwand 300 Euronen zurückzuholen)
Das hat Siechfried schon vollumfänglich beantwortet. ;)
Irgendwo auf Heise.de gibts einen Thread, weil da Leute abgemahnt werden, die ihre CDs bei ebay verkaufen.
Jo und alle jammern, aber keine schreibt konkretes. Und eine Abmahnung darf man auch ohne Anwalt abwehren.
Was passiert, wenn mein Kumpel einem dritten Kumpel erzählt, ich habe dem den Bogen ausgefüllt und der wieder hat eine Freundin, die bei einem RA oder/oder Steuerberater arbeitet? Genau. Der schreibt, wir sind ja in Deutschland, erstmal eine Abmahnung mit lohnendem Streitwert... und ich darf mich mit dem vor einem LG kloppen.
Genau. UWG und Vorsprung durch Rechtsbruch. Und dann? Wenn Du Dich so gut auskennst und Du sicher bist, dann lass Dich doch auf Unterlassung verklagen? Oder besser modifizierte Unterlassungserklärung abgeben (dem besagten Kumpel wirst Du ja wohl eh nicht wieder helfen wollen) unter Nichtanerkenntnis und Abweisung der Kosten? Negative Feststellung? Was würdest Du tun? Und auch das ist nichts, was Anwalts- der Rechtsberatungsspezifisch ist. So eine Abmahnung helfe ich Dir markenrechtlich auch völlig inhaltsfrei über und Du darfst erstmal zanken. Und dann mahne ich namens eines Vereins ab. In der zweiten Instanz lasse ich den Verein dann insolvent gehen und Du sitzt auf Deinen Kosten und denen des Gerichts für zwei Instanzen und ich hab geschickt einen Mitbewerber ausgebootet. Das ist eine Auswirkung des deutschen Abmahnwesens und nicht des Rechtsberatungsgesetzes. In UK gibt es (in abgewandelter Form) einen SE-Anspruch bei ungerechtfertigter Abmahnung. Das erhöht des Risiko, einfach mal so abzumahnen, deutlich mehr.
Nein, ich bin mittlerweile zur Überzeugung gelangt, das ist deswegen so gestelzt, weil immer wieder findige Mitbürger glauben, durch Wortklauberei an der Strafe/den Kosten vorbeizuschlittern.
Falsch. Klare Gesetze erlauben viel weniger Wortklauberei.
Ich empfehle zu diesem Thema mal das Thema Graffiti vs. Sachbeschädigung.
Wieso?
Weil sich darüber seit Jahren Praktiker und Wissenschaftler zanken, wie weit es denn nun strafbar sei oder nicht.
"Wer eine Sache widerrechtlich und ausserhalb der normalen Nutzung so verändert, dass sich gegenüber dem Zustand vor der Tat eine wesentliche Verschlechterung der Sache ergibt..."
Ist es im Stadtpark normal, an die Bäume zu urinieren?
Wenn ich wutentbrannt Deine Tür zuwerfe, beweisen kann, dass ich öfter mal in Rage Türen knalle, Deine Tür aber nur geknallt habe, um Dir die eingelassen Glasscheibe zu zerdeppern, habe ich mich dann einer Sachbeschädigung strafbar gemacht?
Dann muss nur noch eine demokratische Kontrolle der Richter gewährt werden.
Das hieße dann Abschaffung der Demokratie. Demokratische Kontrolle der Richter hatten wir schonmal. Wer sollte kontrollieren?
Das hiesige Ernennungssystem widerspricht aber Mangels Kontrollmöglichkeiten durch den Wahlbürger den Grundregeln der Demokratie.
Du verkennst die Bedeutung des Wortes Demokratie. Hier in Deutschland haben wir eine überwiegend repräsentative Demokratie, Du forderst direkte Demokratie. Wenn Du das wirklich willst, nimm Dir mal einen Tag Urlaub, setz Dich unter der Woche vor den Fernseher und schau Dir ein paar Talkshows an. Und jetzt sag nochmal, dass Du direkte Demokratie willst. ;)
Ich erinnere an den Fall eines Kasseler Richters, der es noch zwischen Ernennung und Amtsantritt geschafft hat besoffen einen Unfall zu bauen und das Amt dennoch (wohl wegen der richtigen Parteimitgliedschaft) antreten konnte, wobei natürlich ein Kollege in Marburg half, der feststellte, es sei nicht zu ermitteln, ob sich der bekannte Alkoholiker vor oder nach dem Unfall besoffen hat. Ganz klar: Jeder andere, der im Suff auf die Wiese fährt, wäre nicht so davongekommen. Da hätte derselbe Richter entschieden, "das bei vernünftiger Würdigung des Sachverhaltes die Schutzbehauptung des Angeklagten nicht wahrheitgemäß oder glaubhaft erscheint". In einer Demokratie könnten jetzt beide stempeln gehen. Das sind keine Einzelfälle. In der Bundesrepublik ist z.B. noch kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Nicht mal der, der den Fall seiner eigenen Tochter (zu deren Vorteil) entschieden hat. Da hat natürlich keiner die Voreingenommenheit des lieben Kollegen aus dem Südwesten erkennen wollen.
Auch da magst Du recht haben. Es sind auch schon sehr viele Spediteure verurteilt worden dafür, dass sie Ihre Fahrer zur Missachtung von Lenk- und Ruhezeiten ermuntern und die resultierenden Geldstrafen zahlen.
Normalerweise werden "falsche" Urteile in der nächsten Instanz kassiert. Und glaube mir, ein Amtsrichter, der seine Urteile regelmäßig vom Landgericht zurückbekommt, wird das merken.
Als Vorbild für eine klare Sprache wären hier das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und natürlich die entsprechenden Prozeßordnungen gerade der DDR zu nennen. Die waren in den Punkten Verständlichkeit, Klarheit dem Kauderwelsch und der hiesigen Verklausulierung klar überlegen.
Weswegen die DDR auch ein leuchtendes Beispiel an rechtsstaatlicher Auslegung geltender Gesetze war.
Du kennst den Unterschied zwischen Gesetz und Auslegung nicht? Die teils "sehr linksstaatliche" Auslegung hat nichts, aber auch gar nichts, mit der Qualität der Gesetze zu schaffen. Einen Mangel an Demokratie gibts definitiv auch hier. (siehe oben)
Wenn Du Gesetze ohne Auslegung anwenden willst, dann hast Du Dir heftig was vorgenommen. Zumal ich meinte, dass gerade wegen der massiven Auslegung die Gesetze selber nie wirklich in die Situation gekommen sind, mal "unausgelegt" angewandt zu werden.
Besagte BRAGO oder jetzt das RVG stellt aber auch sicher, dass die Erstberatung preislich begrenzt ist. Hat alles sein Für und Wider.
Ja und das Monopol der Telekom hat jahrelang für niedrige Telefontarife gebürgt
Nein, aber dafür, dass selbst das letzte Nest am Arsch der Welt einen Telefonanschluss hat. Genau wie sich trefflich über das Briefmonopol schreien lässt, wenn man nur Berlin versorgt und nicht die ländlichen Gegenden mit.
Das alles gehört auf den Müll der Geschichte.
Warum müssen Ärzte und Kfz-Mechaniker Prüfungen ablegen?
Ich bitte Dich. Mir wirfst Du Polemik vor. Schau mal wer in der Werkstatt Deiner Qual die Autos repariert. Die gängigen Werkstatt- Qualitätsberichte des ADAC sprechen eine deutliche Sprache.
Genau. Und deswegen darf sich auch nicht jede Werkstatt "Meisterwerkstatt" nennen. Deswegen ist zum Beispiel (bis auf einige Ausnahmen) in jedem Optikergeschäft auch ein Optikermeister erforderlich, auch wenn die Gesellen auch Fotos verkaufen können. Du greifst hier grundlegende Maßsstäbe deutscher Kontrollwut an. Darüber kann man diskutieren, nur ist das nichts Anwalts- oder Rechtsberatungstypisches.
Und ein Arzt ist wegen der häufig unumkehrbaren Folgen seines Tuns was ganz anderes als ein Anwalt.
Naja, das sehe ich ein wenig anders. Sicherlich lastet auf Ärzten andere Verantwortung als auf Anwälten, aber weniger? Wenn wegen eines Fehlers ganze Familien zerbrechen, Väter die Kinder nicht mehr sehen dürfen, Firmen geschlossen werden und damit Arbeitsplätze verloren gehen usw. Das gibt es jetzt schon, weil kein Anwalt perfekt ist. Denkst Du, das wird besser, wenn jedermann beraten darf und dabei behaupten kann, er kenne sich damit aus?
Übrigens, so er auf eigene Rechnung handelt, ist er auch zwangsversichert (Haftpflicht). Ansonsten sein Arbeitgeber.
Richtig. Der Anwalt auch. Die Privatperson, die dem Nachbarn die Steuererklärung macht, dafür regelmäßig nicht.
Jetzt zu einem wichtigen Punkt: ich habe nichts gegen die Abgrenzung des Berufs "Rechtsanwalt". Ich habe aber was gegen das Monopol auf die Beratung. Komisch. Ich dachte das sei deutlich.
Und schlechte (falsche) Beratung regelt sich dann durch Mundpropaganda von selbst? Wer an jemanden gerät, der kompletten Mist erzählt, hat dann eben Pech gehabt?
Gruß, Thoralf
Sic Luceat Lux!