fastix®: bilderklau verhindern? - richtig zitieren

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Moin!

Ich hab mal BWL studiert... also: Ich denke durchaus, dass ich in etlichen Bereichen sinnvolle Ratschläge geben könnte. Dazu gehört zum Beispiel: weite Strecken des bürgerlichen Rechtes, des Handelsrechtes, Markenrechtes, Datenschutzgesetz, Erläuterung des berühmten §6 TDG...
erstaunlicherweise sind das alles Bereiche, in denen sich der "normale" Anwalt nur sehr vorsichtig bewegt und meist seinerseits auf Spezialisten zurückgreift.

Also, wenn mich einer fragt, ob es voraussichtlich Probleme gibt, wenn er eine Domain gooogle.de anmeldet würde ich klar mit "Ja" antworten.

Wie soll die sinnvolle Haftung aussehen? Abrechnung über die Privathaftpflicht? Muss man sich als Rechtsberater anmelden bei irgendeinem Aufsichtsamt und dort einen Versicherungsnachweis erbringen?

Ein Speditionsunternehmer muss genau das auch. Warum nicht jemand, der Rechtsberatung anbieten will?
Jemand (gegenwärtig machen das aufgrund des Monopols Anwälte), der den Insolvenzverwalter einer GmbH abgeben will muss ja auch für alle Geschäfte der GmbH nach Übernahme der Insolvenzverwaltertätigkeit persönlich haften. Braucht der für die Abwicklung einen Kredit stellt sich die Frage der Bank ... für die die Frage der Absicherung ...

Letzteres müsstest Du auch ohne Anwalt. Anwaltszwang besteht nur am LG aufw., wo entsprechende Streitwerte Zulassungsvoraussetzung sind. Und natürlich in den höheren Verwaltungsinstanzen. Was hast Du auf dem Tisch, was Du ohne Anwalt besser könntest? Warum hast Du so einen schlechten Anwalt?

ich hab nicht geschrieben, dass ich einen schlechten habe. Ich habe geschrieben, er kostet mich aufgrund der ziemlich klaren Lage nur Geld, bringt aber nicht wirklich was. Es geht schlicht darum, dass die Gegenpartei unter Ableistung einer (nach Tatsachenlage leicht beweisbaren) meineidlichen Falschaussage ein einstweilige Verfügung erwirkt hat. Die will und werde ich via Beschwerde wegputzen. (Es mangelt mittlerweile sogar an einer Hauptsache, welche Voraussetzung für das Bestehen der einstweiligen Verfügung ist.) Was muss ich aber machen? (Streitwert ist LG.-pflichtig?) Ich muss mit dem ganzen Mist zum Anwalt. Eigentlich hätte ich für das Geld (Vorschuss) mir auch eine Woche Zeit nehmen können um die Anträge zu tippen.

Und es ist nicht nur Rechtsberatung... Ich darf, rein theoretisch betrachtet, nicht mal meinem Kumpel helfen die Steuererklärung auszufüllen. Der hat kein Haus, keine Kapitalanlagen und auch sonst nichts "schwieriges"... Die Daten aus der Lohnsteuerkarte, die Anzahl der Arbeitstage, den Fahrtweg, das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges Datum, Unteschrift, Fertig. Aber ich darf ihm nicht helfen (wobei das "Helfen" hier ein "Drängen" ist, sich mit 15 Minuten Aufwand 300 Euronen zurückzuholen)
Das hat Siechfried schon vollumfänglich beantwortet. ;)

Irgendwo auf Heise.de gibts einen Thread, weil da Leute abgemahnt werden, die ihre CDs bei ebay verkaufen. Was passiert, wenn mein Kumpel einem dritten Kumpel erzählt, ich habe dem den Bogen ausgefüllt und der wieder hat eine Freundin, die bei einem RA oder/oder Steuerberater arbeitet? Genau. Der schreibt, wir sind ja in Deutschland, erstmal eine Abmahnung mit lohnendem Streitwert... und ich darf mich mit dem vor einem LG kloppen.

Nein, ich bin mittlerweile zur Überzeugung gelangt, das ist deswegen so gestelzt, weil immer wieder findige Mitbürger glauben, durch Wortklauberei an der Strafe/den Kosten vorbeizuschlittern.

Falsch. Klare Gesetze erlauben viel weniger Wortklauberei.

Ich empfehle zu diesem Thema mal das Thema Graffiti vs. Sachbeschädigung.

Wieso?

"Wer eine Sache widerrechtlich und ausserhalb der normalen Nutzung so verändert, dass sich gegenüber dem Zustand vor der Tat eine wesentliche Verschlechterung der Sache ergibt..."

Der Rest ist im Zweifelsfall Richterrecht. Genau dann, wenn aber etliche Spezialfälle explizit im Gestz aufgeführt sind, wird sich jemand darauf zurückziehen, dass es genau in diesem Fall, der nicht aufgeführt sei, vom Gesetzgeber eine Strafwürdigkeit oder Haftung nicht gewollt sei.

Dann muss nur noch eine demokratische Kontrolle der Richter gewährt werden. Das hiesige Ernennungssystem widerspricht aber Mangels Kontrollmöglichkeiten durch den Wahlbürger den Grundregeln der Demokratie. Ich erinnere an den Fall eines Kasseler Richters, der es noch zwischen Ernennung und Amtsantritt geschafft hat besoffen einen Unfall zu bauen und das Amt dennoch (wohl wegen der richtigen Parteimitgliedschaft) antreten konnte, wobei natürlich ein Kollege in Marburg half, der feststellte, es sei nicht zu ermitteln, ob sich der bekannte Alkoholiker vor oder nach dem Unfall besoffen hat. Ganz klar: Jeder andere, der im Suff auf die Wiese fährt, wäre nicht so davongekommen. Da hätte derselbe Richter entschieden, "das bei vernünftiger Würdigung des Sachverhaltes die Schutzbehauptung des Angeklagten nicht wahrheitgemäß oder glaubhaft erscheint". In einer Demokratie könnten jetzt beide stempeln gehen. Das sind keine Einzelfälle. In der Bundesrepublik ist z.B. noch kein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Nicht mal der, der den Fall seiner eigenen Tochter (zu deren Vorteil) entschieden hat. Da hat natürlich keiner die Voreingenommenheit des lieben Kollegen aus dem Südwesten erkennen wollen.

Als Vorbild für eine klare Sprache wären hier das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und natürlich die entsprechenden Prozeßordnungen gerade der DDR zu nennen. Die waren in den Punkten Verständlichkeit, Klarheit dem Kauderwelsch und der hiesigen Verklausulierung klar überlegen.
Weswegen die DDR auch ein leuchtendes Beispiel an rechtsstaatlicher Auslegung geltender Gesetze war.

Du kennst den Unterschied zwischen Gesetz und Auslegung nicht? Die teils "sehr linksstaatliche" Auslegung hat nichts, aber auch gar nichts, mit der Qualität der Gesetze zu schaffen. Einen Mangel an Demokratie gibts definitiv auch hier. (siehe oben)

Besagte BRAGO oder jetzt das RVG stellt aber auch sicher, dass die Erstberatung preislich begrenzt ist. Hat alles sein Für und Wider.

Ja und das Monopol der Telekom hat jahrelang für niedrige Telefontarife gebürgt.

Das alles gehört auf den Müll der Geschichte.
Warum müssen Ärzte und Kfz-Mechaniker Prüfungen ablegen?

Ich bitte Dich. Mir wirfst Du Polemik vor. Schau mal wer in der Werkstatt Deiner Qual die Autos repariert. Die gängigen Werkstatt- Qualitätsberichte des ADAC sprechen eine deutliche Sprache. Und ein Arzt ist wegen der häufig unumkehrbaren Folgen seines Tuns was ganz anderes als ein Anwalt. Übrigens, so er auf eigene Rechnung handelt, ist er auch zwangsversichert (Haftpflicht). Ansonsten sein Arbeitgeber.

Jetzt zu einem wichtigen Punkt: ich habe nichts gegen die Abgrenzung des Berufs "Rechtsanwalt". Ich habe aber was gegen das Monopol auf die Beratung. Komisch. Ich dachte das sei deutlich.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
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bilderklau verhindern?

michael
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