Moin!
Blödsinn. Die berufsrechtlich Aufsicht obliegt den Berufskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts, und die schreiben keine Abmahnungen. Du kannst schließlich auch keine rechtwirksamen Knöllchen verteilen.
Nö. Aber ich kann Berufskollegen nach UWG abmahnen (lassen).
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
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