Hallo,
In DE haftet für den Rechnungswert immer noch der Auftraggeber und nicht der Verletzter.
und die Abmahnungsgebühr wird für das teure Blümchenpapier verwendet, auf dem der Anwalt schreibt? ;-)
Gruß,
_Dirk
Hallo,
In DE haftet für den Rechnungswert immer noch der Auftraggeber und nicht der Verletzter.
und die Abmahnungsgebühr wird für das teure Blümchenpapier verwendet, auf dem der Anwalt schreibt? ;-)
Gruß,
_Dirk