Moin!
In DE haftet für den Rechnungswert immer noch der Auftraggeber und nicht der Verletzter.
und die Abmahnungsgebühr wird für das teure Blümchenpapier verwendet, auf dem der Anwalt schreibt? ;-)
Wenn der Verletzer denn zahlen muss, zahlen kann, zahlen will oder schlicht zahlt ist der Auftraggeber fein raus. Wenn nicht: .......... RISIKO ..........!
Derjenige, der fein raus ist, ist der Anwalt. Der berät in aller Regel (eigene Erfahrung) nicht mal über das Kostenrisiko, würde ihm ja womöglich das Geschäft verderben. Außerdem dürfen Anwälte in Deutschland, und damit ist Deutschland mitsamst seiner Reichsrabenschaft einzigartig auf der Welt, nicht kostenlos arbeiten.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
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