Moin!
Hallo,
Wenn der Verletzer denn zahlen muss [..] ist der Auftraggeber fein raus.
das Risiko beruht ja darauf, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegt oder nachgewiesen werden kann.
Das reicht nicht ganz. Ist der Verletzer z.B. zahlungsunfähig oder entzieht sich gewissenhaft der Zahlung, dann ist der Auftraggeber dran. Recht gehabt, Prozess gewonnen, eine fette Rechnung am Arsch.
Lediglich den gegenerischen Anwalt musst Du nicht zahlen. Den zahlt dann oft der Staat, also auch Du.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
--
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.