Hello,
Kann ich ein Voting auf eine fremde Seite ohne deren Einverständnis machen? Wie ist die rechtliche Grundlage?
dürfte dem Straftatbestand der üblen Nachrede entsprechen!
Seit wann sit das eine Straftat? Bitte verlink mal den § im StGB
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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