Hallo allerseits,
ich habe jetzt schon zahlreiche Archivbeiträge durchgelesen und auch bei google gesucht aber noch keine abschließende Antwort auf meine Frage gefunden (falls es die überhaupt geben sollte).
Zu lesen war häufig, ob man einen Netzmeister fragen muss, wenn man seine Seite verlinken möchte und das scheint ja wohl nicht der Fall zu sein. Wie sieht es denn umgekehrt aus, wenn dem Betreiber der Seite der Link bekannt ist und er nicht verlinkt werden möchte? (Aufgrund persönlicher Differnzen vor einigen Jahren)
Es geht hierbei um eine Linksliste zu einem bestimmten Krankheitsthema, es werden private HPs, Fachseiten, Seiten von Selbsthilfegruppen usw. aufgelistet. Die Domain wird außer einer Auflistung der nicht im Web vertrenen SHGs ausschließlich Links enthalten. (Also nichts mit fremden Federn schmücken oder so...) Darf ich die Seite (einer Selbsthilfegruppe) trotzdem verlinken? Die Seiten sind sehr Informativ und gehören in so eine Liste unbedingt rein.
Gibt es dazu irgendetwas "schriftliches" oder gilt... was nicht verboten ist, ist erlaubt? Oder darf ich dann doch nicht? (Was ich nach den bisherig von mir gelesenen Beiträgen nicht wirklich glauben kann...) Aber ich wäre im Falle einer Auseinandersetzung (die wohl eher auf privater Ebene ablaufen wird, per mail) gern mit rechtlichen Argumenten gerüstet. Gute Gründe für die Verlinkung, die mit dem gesunden Menschenverstand zu erklären sind, habe ich reichlich.
Wer kann mir näheres dazu sagen?
Viele Grüße
gipsy