Georg: Kann Link setzen in Linkliste verboten werden?

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Hallo gipsy,

also erstmal das normale: das ist keine Rechtsberatung !
So, nun zu deiner Frage:
Ein Link zu einer, öffentlich uneingeschränkt zugänglichen, Internetpublikation, darf, insofern der Betreiber dieser Publikation nicht ausdrücklich erklärt, das dieses unzulässig ist, gesetzt werden. Hierbei gilt aber immer die "vollständige" Verlinkung, d.h. kein Frame mit "Detailklau".
Öffentlich uneingeschränkt zugängliche Publikation sind:
a) Internetseiten OHNE Zugangsschutz (Passwort oder Anmeldung)
b) Internetseiten die auf einem STATISCHEM Server im Web erreichbar sind (also keine dynamische IP, wobei die IP einer geschlossenen Benutzergruppe mitgeteilt wird)
Ein kleines Beispiel:
Eine Publikation besteht aus einer Startseite, einem Forum (nur für Mitglieder) und einem frei zugänglichem Downloadarchiv. Das ganze liegt auf einem Server bsp. bei 1&1.
Dann darfst du, insofern der Betreiber diesem nicht ausdrücklich widerspricht, auf die Startseite und das Downloadarchiv verlinken.
Ich hoffe dir damit weiter geholfen zu haben.

Gruss
Georg