Hallo,
abgesehen davon, das sich das mit meiner grundsäztlichen (also "von Ausnahmen abgesehen") Bauchmeinung deckt.
insofern der Betreiber dieser Publikation nicht ausdrücklich
erklärt, das dieses unzulässig ist,
kann er das dann auch "individuell" (wie ja hier geschehen) oder gilt sowas nur "pauschal"?
Nach meiner Meinung (siehe letzten Post von mir) kann er das auch pauschal im Hinblick auf das Urheberrecht.
Gruss
Georg