Georg: Kann Link setzen in Linkliste verboten werden?

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Hallo nochmal,

der Vorgang "Paperboy > Handelblatt" ist mit bekannt, allerdings muß man dabei auch sagen, das die Richter in dieser Angelegenheit m.E. die Entscheidung auch im Hinblick auf das öffentliche Interesse (Zeitungspublikation) entschieden haben - dies dürfte aber bei andersartigen Publikationen auch anders gelagert sein.

Öffentlich uneingeschränkt zugängliche Publikation sind:
a) Internetseiten OHNE Zugangsschutz (Passwort oder Anmeldung)
b) Internetseiten die auf einem STATISCHEM Server im Web erreichbar sind (also keine dynamische IP, wobei die IP einer geschlossenen Benutzergruppe mitgeteilt wird)

Das würde ich nicht so sehen. Öffentlich ist öffentlich. Wer seine Inhalte abschotten will, der soll bitteschön entsprechende Zugangskontrollen installieren - ist ja keine Geheimwissenschaft. Auf welche Weise der Server erreichbar ist, spielt in meinen Augen keinerlei Rolle.

Das sagte ich ja bereits (betr. der Zugangskontrollen > siehe a)). Betr. der Anbindung - ist eine Anbindung statisch liegt m.E. eine Veröffentlichung für die Allgemeinheit vor (Teledienstgesetz), bei einer dynamischen / nicht dauerhaften Anbindung; wobei die jeweilige Adresse nur ausgewählten Usern mitgeteilt wird; liegt eine geschlossene Benutzergruppe vor.
Im Hinblick auf das geltende Urheberrecht kann ich m.E. nach als Rechtsinhaber sehr wohl eine Verlinkung meines Werkes (Webseite) zum Schutze meiner Rechtsinteressen gezielt untersagen.

Leider ist unsere deutsche Gesetzgebung in diesen Bereichen m.E. mehr als löchrig, d.h. in dem konkretem Fall sehe ich sehr wohl das Recht des Betreibers/Urhebers der Webseite eine Verlinkung rechtsgültig zu untersagen, man könnte dieses aber widerrum durch eine Verlinkung auf einen Suchmaschineneintrag ggf. umgehen (wie gesagt, da fehlen wirklich mal ein paar Grundsatzurteile).

Gruss
Georg