Sven Rautenberg: Kann Link setzen in Linkliste verboten werden?

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Moin!

der Vorgang "Paperboy > Handelblatt" ist mit bekannt, allerdings muß man dabei auch sagen, das die Richter in dieser Angelegenheit m.E. die Entscheidung auch im Hinblick auf das öffentliche Interesse (Zeitungspublikation) entschieden haben - dies dürfte aber bei andersartigen Publikationen auch anders gelagert sein.

Das glaube ich eher nicht. Der Grund für die Klage waren Wirtschaftsinteressen. Kernpunkt war, dass Paperboy gefälligst nicht direkt auf die Unterseiten verlinken soll, sondern allenfalls auf die Startseite, weil das Handelsblatt dann mehr Werbung einblenden und mehr Geld damit verdienen kann.

Dass es sich hier um eine Zeitung handelt, dürfte von untergeordnetem Interesse sein. Und es wurde im Umfeld dieser Entscheidung auch argumentiert, dass es dem Betreiber des Handelsblatt-Servers freisteht, die von außen kommenden Requests einfach unterschiedlich zu behandeln.

Das sagte ich ja bereits (betr. der Zugangskontrollen > siehe a)). Betr. der Anbindung - ist eine Anbindung statisch liegt m.E. eine Veröffentlichung für die Allgemeinheit vor (Teledienstgesetz), bei einer dynamischen / nicht dauerhaften Anbindung; wobei die jeweilige Adresse nur ausgewählten Usern mitgeteilt wird; liegt eine geschlossene Benutzergruppe vor.

Da widerspreche ich ganz klar. Wer eine geschlossene Benutzergruppe haben will, der soll bitteschön dafür sorgen, dass Unberechtigte keinen Zugriff haben. Passwortabfrage davor setzen, und gut ist. Dann sind alle Unklarheiten absolut beseitigt.

Andernfalls könnte man ja zufällig auf eine solche Seite gelangen (warum auch immer), aber schlicht keine Kenntnis davon erlangen, dass die Seiten, welche man ganz ohne Hindernis erreichen kann, in Wirklichkeit geheim und nur für eine geschlossene Benutzergruppe vorgesehen sind.

Das Computerstrafrecht ist da übrigens auch recht eindeutig: Strafbar macht man sich, wenn man Zugangssperren überwindet. Gibt man aber in seinem Browser nun irgendeine IP-Adresse ein und erhält vom Server vollkommen freiwillig eine Startseite mit Links zu weiteren Seiten, erfolgt aber keinerlei Passwortabfrage, dann ist der Besuch dieser Seiten nicht strafbar.

Im Hinblick auf das geltende Urheberrecht kann ich m.E. nach als Rechtsinhaber sehr wohl eine Verlinkung meines Werkes (Webseite) zum Schutze meiner Rechtsinteressen gezielt untersagen.

Nein, Links auf dein veröffentlichtes Werk kannst du nicht verbieten. Du kannst unberechtigte Fremdnutzung (Verlinkung im fremden Frameset, Nutzung einzelner Bilder) verbieten.

Welche Rechtsinteressen sollten denn auch geschützt werden? Du hast freiwillig und selbständig dafür gesorgt, dein Werk im Internet zu veröffentlichen. Es ist elementarer Bestandteil des WWW, dass Seiten miteinander verlinkt werden. Und das macht jetzt jemand. Suchmaschinen tun das auch! Wenn dir irgendwas an diesen Umständen nicht paßt, veröffentliche keine Werke, oder sorge für einen Zugangsschutz, so dass nur noch ausgewählte Besucher mit Passwort Zugriff erhalten.

Dass du selbst Deeplinks nicht verbieten kannst, sollte durch das Paperboy-Urteil klargeworden sein. Das Handelsblatt hätte mit Sicherheit auch urheberrechtlich argumentiert, wenn das Sinn und Wirkung gehabt hätte, denn das Urheberrecht an ihren eigenen Artikeln haben sie ja nun mal mit Sicherheit.

Leider ist unsere deutsche Gesetzgebung in diesen Bereichen m.E. mehr als löchrig, d.h. in dem konkretem Fall sehe ich sehr wohl das Recht des Betreibers/Urhebers der Webseite eine Verlinkung rechtsgültig zu untersagen, man könnte dieses aber widerrum durch eine Verlinkung auf einen Suchmaschineneintrag ggf. umgehen (wie gesagt, da fehlen wirklich mal ein paar Grundsatzurteile).

Ich finde, das eine Grundsatzurteil ist vollkommen ausreichend. Und auch das Urheberrecht deckt eigentlich alles ab:

Du entscheidest dich freiwillig zur Veröffentlichung auf einem Webserver. Das bedeutet: Du schickst jedem, der beim Server anfragt, eine Kopie der veröffentlichten Daten an seinen Browser.

Und jetzt willst du regulieren, welche Leute ihren Besuchern nicht sagen dürfen: "Wenn du XY suchst, fragen diesen Server". Das wäre ja so, als ob du gewissen Personen verbieten möchtest, anderen von deiner Bildergalerie in der Stadt zu erzählen, die deine Bilder öffentlich ausstellt. Wenn du _das_ tatsächlich vor Gericht durchsetzen könntest, dann sähe ich wegen der Links auch einige Aussicht auf Erfolg. Aber jetzt garantiert nicht.

- Sven Rautenberg