Moin!
bilder zutrifft, die z.b. nur 30% des originals ausmachen, müsste mal ein rechtskundiger mitleser beantworten.
Rechtsberatung gibts wie immer beim Anwalt Deiner Wahl.
Dieser sollte Dir aber die Frage verbindlich(SIC!) - wegen der Haftung des RAben- beantworten, ab wann Deine Collage nach deutschem Recht ein eigenständiges Werk ist und ab wann das verwendete Material Dritter nur ein Element des eigenständigen Werkes ist. Natürlich gibts die Auskunft nicht kostenlos, braucht doch auch der RA eine Rechstschutzversicherung :)
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
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