Hallo,
Gerade bei Spiegel gelesen.
------------------
Schriftverkehr per E-Mail
Der Schriftverkehr mit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof kann ab Mittwoch rechtswirksam in elektronischer Form abgewickelt werden. Das Dokument muss mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Dabei wird auf Open Source Software gesetzt: Dokumente, die mit dem Textverarbeitungsprogramm "Open Office" erstellt wurden, sind ausdrücklich zugelassen.
------------------
Also ich weiß nicht wie ich das mit der E-Mail an Gerichte finden soll, da ich mir um Sicherheit bei E-Mails noch nie Gedanken gemacht habe. Dass aber Open Office Dokumente ausdrücklich zugelassen sind finde ich einen guten Weg. Immerhin gibt es ja genügend Unis und ähnliches, die darauf überhaupt nicht achten, dass sich ein Student nicht wirklich Word oder Exel (oder was auch immer) leisten kann und dazu auch noch ein Windows, wo es doch gute Alternativsoftware zum Nulltarif gibt.
Grüße
Jeena Paradies
Flüssige Layouts mit »coolem« Design findet man nicht oft