Moin Robert,
(Wow, wie schnell sich diese Anrede durchsetzt. Weiß ja keiner, dass ich eigentlich ein schwäbischer Hesse bin.)
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Weil Du Deiner Annahme eine Fehler zugrunde legst.
Das Prinzip der Datenarmut bezieht sich genau wie alle Daten die vom Datenschutzgesetz betroffen sind auf Personenbezogene Daten.
Da die Erfassung von Personenbezogenen Daten in dieser Form nicht möglichst, gab es noch keine Klagen.
Naja, dass es noch keine Klagen gab, OK, aber die erhobenen Daten sind in gewisserweise schon personenbezogen. Da man davon ausgehen kann, dass die meisten Surfer Browser, Internet-Anbieter und Wohnort nicht so häufig wie ihre Wäsche wechseln, kann man an Hand dieser Daten schon gewisse "Profile" erstellen.
Demzufolge sollte es auch weiterhin Legal sein wie Besuchsdaten einer Homepage zu ermitteln.
Wie ich im verwiesenen Beitrag bereits ausgeführt habe, war das Ergebniss unseres Referates, dass man prinzipiell _keinerlei_ Daten erheben darf, die nicht _zwingend_ zum Betrieb des Dienstes notwendig sind. Ich keine Webseite, die unbedingt auf ihre Statistiken und ausführlichen Logfiles angewiesen ist.
Andersrum stelle Dir mal vor ein Ladenbesitzer dürfte nicht mehr seine Kunden zählen.
Darf er tatsächlich auch nicht, jedenfalls ist das eine rechtliche Grauzone.
Mediamarkt erfasst sogar noch die PLZ der Kunden zumindest in Berlin.
In Kassel ebenfalls, allerdings ist diese Angabe _freiwillig_. Aufs WWW übertragen hieße das, dass ich beim Besuch der Seite einwilligen kann, dass meine Daten in die Statistik wander dürfen.
TomIRL
Gruß, Robert