morgens,
Der Forenbetreiber ist nur dann haftbar, wenn er von dem Beitrag wußte und ihn dennoch nicht gelöscht hat.
Der Beitrag ist über ein halbes Jahr alt. Man sollte davon ausgehen, daß ein Forenbetreiber Beiträge dieses Alters kennt. Aber das "Geschäft" dürfte längst gelaufen sein.
Ich verstehe jedoch die Aufregung nicht. Ich habe keine Ahnung, was "King of Queens" ist - da das auf DVDs im MPG-Format angeboten wird, muß ich annehmen, daß es sich um irgendeine Filmserie handelt. Aus dem Thread ist aber nicht ablesbar, daß es sich zwingend um Raubkopien und damit um Urheberrechtsverletzungen handeln muß. Wenn das eine Serie sein sollte, die irgendwann mal in irgendeinem Fernsehsender (es gibt einige Sender, die ich niemals anstelle) gelaufen ist und bloß mitgeschnitten wurde, bin ich nicht einmal sicher, daß da überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Und schließlich steht als "Notbremse" mehrfach deutlich da: "Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Beiträge. Es sind ausschließlich die Verfasser selbst verantwortlich." Der Autor eines Beitrags hat also eventuelle Konsequenzen zu tragen, nicht jedoch der Forums-Admin.
Urheberrechtsverletzungen sind schließlich nicht anzeigepflichtig.
Solange du nicht selbst im Besitz des Copyright bist, kanns dir letzten Endes wurscht sein. Was würdest du aber sagen, wenn ich deine Seite mal schnell auf CDs brenne und hundertfach verkaufe?
Übrigens kann man an dieser Adresse sehr schön sehen, welches Layout das alte Matt-Wright-Script im Original hatte ...
Grüße aus Berlin
Christoph S.
mailto:christoph.schnauss@berlin.de
http://www.christoph-schnauss.de
ss:| zu:) ls:& fo:) va:) sh:| rl:|