wahsaga: in D nicht erlaubt - links

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hi,

Nein glaube ich nicht!

auf's glauben kommt's hier aber nicht an.
http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=rückwärtsauktion+recht+deutschland&spell=1 liefert mir sofort einige hinweise, die meine äusserung untermauern, z.b. http://www.fernabsatzgesetz.de/datenbank/index.php3?snr=1157:

"Onlineauktion/Unzulässigkeit der Rückwärtsauktion nach § 1 UWG/OLG Hamburg(v)

Eine Rückwärtsauktion verstößt wegen unzulässiger aleatorischer Anreize gegen § 1 UWG. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Zuschlag nur eine Kaufoption und kein Vertragsabschluss verbunden ist.
[...]"

z.B. jemand möchte seine Küche renovieren sagt 1250 Euro max. gibt er aus. Nun können sich Handwerker diesen Auftrag ersteigern. Der Eine machts für 1200 der nächste für 1175 und der niedrigste Betrag bekommt den Zuschlag.

danke, aber was so eine "rückwärtsauktion" ist bzw. sein soll, steht ja ausser frage.

gruß,
wahsaga

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