cyber: Geld verdienen mit Internetseiten

Hallo zusammen!

Ich bin 17 Jahre alt und besuche ein Gymnasium in Niedersachsen. In den nächsten zwei Jahren werde ich mein Abitur absolvieren.

Seit 4 Jahren erstelle ich nun schon Webseiten. Im Laufe der Zeit hat sich die Qualität meiner Präsentationen und Puplikationen verbessert, sodass nun Firmen an einer von mir erstellten Seite interessiert sind.

Aus Zeitgründen ist es mir allerdings nur möglich in den Schulferien Aufträge entgegen zu nehmen.

Meine Frage an euch ist nun folgende:

Da es sich bei meiner Tätigkeit nicht um ein Gewerbe im Sinne einer Regelmäßigkeit handelt (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)würde es mich interessieren wie ich meine Einnahmen am besten versteuern muss.

Es handelt sich um ein Umsatzziel von 5000 im Jahr.
Ist es am geschicktesten über Lohnsteuerkarte zu arbeiten oder welche anderen Möglichkeiten stehen mir offen?
Was versteht man unter Freiberuflern und wie haben diese ihre Einnahmen zu versteuern?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielleicht sind ja ein paar unter euch die auch einmal so begonnen haben, bzw. diese Problematik kennen.

Liebe Grüße
Cyber

  1. Hallo,

    Da es sich bei meiner Tätigkeit nicht um ein Gewerbe im Sinne einer Regelmäßigkeit handelt (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)würde es mich interessieren wie ich meine Einnahmen am besten versteuern muss.

    Da die unerlaubte Hilfe in Steuersachen in Deutschland streng bestraft wird, erlaube mir einige Gegenfragen zu stellen:

    Trittst du mit deiner Beschäftigung in Konkurrenz zu Firmen am allgemeinen Markt? Was unterscheidet dich von einem Einzelunternehmer, der Webseiten erstellt?

    Es handelt sich um ein Umsatzziel von 5000 im Jahr.

    Ist das nicht egal? Es gibt allerdings einen steuerlichen Grundfreibetrag (ca. 7000 EUR) für natürliche Personen. Wenn man keine anderen Einkünfte hat, zahlt man keine Steuern. Allerdings geht deinen Eltern u.U. das Kindergeld flöten.

    Was ist mit Haftung als Selbständiger? Schon mal dran gedacht?

    Wenn man die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht nutzt, fällt das Thema Umsatzsteuer, aber auch das Thema Vorsteuer weg.

    Lohnsteuerkarten braucht man für ein Angestelltenverhältnis, wobei man für kleinere Jobs darauf verzichten kann (Pauschalversteuerung durch Arbeitgeber)

    Also: Die Sache ist so nicht einfach zu lösen.

    Was versteht man unter Freiberuflern und wie haben diese ihre Einnahmen zu versteuern?

    Das sind sozusagen Leute, die mit dem Kopf arbeiten und eine höhere Ausbildung haben (selbständige Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, bestimmte Lehrer, Künstler etc.) Es gibt sie in medizinischen als auch im künstlerischen und erzeiherischen Bereich (vgl. § 18 EStG). Wobei ein Internetseitenersteller kein Freiberufler sondern ein Gewerbetreibender (§ 15 EStG) ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    André

    --
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    http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
    1. Hallo!

      Da die unerlaubte Hilfe in Steuersachen in Deutschland streng bestraft wird, ...

      Wirklich? Warum?

      Besten Dank
      Viennamade (Österreich)

      1. Hallo,

        Da die unerlaubte Hilfe in Steuersachen in Deutschland streng bestraft wird, ...

        nun ja, Deutschland ist da halt so. Warum auch immer?!

        Ich zitiere:
        ------------

        § 2 StBerG (Steuerberatungsgesetz):

        Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.

        § 3 StBerG

        Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen sind befugt:
        1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte ....

        § 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

        (1) Andere als die in den §§ 3 und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen ...

        (2) Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersache  leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitzuteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        André

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        http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
        1. Hallo!

          Da die unerlaubte Hilfe in Steuersachen in Deutschland streng bestraft wird, ...

          Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig ...

          **************

          Alles klar ...
          Danke!
          Viennamade

        2. Hallo,

          Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.

          ^^^^^^^^^^^^^^^^

          Der Teil ist viel interessanter!

          Mit freundlichen Grüßen

          André

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          http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
  2. Hallo Cyber,

    statt Laber-Rhabarber hier ein paar Dinge:

    Ich bin 17 Jahre alt

    Ich weiss nicht 100%ig, ob Du mit 17 schon voll geschäftsfähig bist (eher nicht). Daher müsste bei Gewerbeanmelung wahrsch. Einverständniserklärung der Eltern kommen etc. Außerdem könnten Jugendarbeitsschutzbestimmungen aufgrund deiner Nicht-Volljährigkeit greifen, von denen ich keine Ahnung habe.

    Da es sich bei meiner Tätigkeit nicht um ein Gewerbe im Sinne einer Regelmäßigkeit handelt (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)würde es mich interessieren wie ich meine Einnahmen am besten versteuern muss.

    Ist doch egal, ob regelmäßig oder nicht, denn ...

    Es handelt sich um ein Umsatzziel von 5000 im Jahr.

    ... wenn Du bei einem Jahresüberschuss (praktisch der Gewinn!) von ca. 5000 Euro rauskommst, zahlst Du eh keine Steuern. (Dies gilt nur, wenn Du sonst keine weiteren Einnahmen aus Nicht-Selbständiger Arbeit hast.)
    Also: Gewerbe anmelden und unter ca 6000 Euro Jahresüberschuss bleiben. (Erreichbar z.B. durch Anschaffung von Arbeitsmitteln...;)

    Wenn Du unter 6000 Euro bleibst, dann kriegen Deine Eltern auch noch das komplette Kindergeld. (Die Grenze müsste da in etwa liegen, ist aber sicher bei der Kindergeldkasse zu erfahren.)

    Vorsicht ist auch bei der Krankenkasse geboten: Diese richtet sich in der Regel (nix mit Frauen zu tun) nach der Wochenarbeitszeit. Wenn Du mehr als 19 Std. (regelmäßig) die Woche selbständig arbeitest, dann wirst Du Krankenversicherungs-(etc)-pflichtig. Wenn Du unter der Stundenzahl bleibst, kannst Du bis zum 25 Lebensjahr unbeschwert über deine Eltern versichert bleiben.

    Gruss,
    fotzibaer

    1. Hallo,

      statt Laber-Rhabarber hier ein paar Dinge

      die du selbst nicht weißt!

      Ich weiss nicht 100%ig, ob Du mit 17 schon voll geschäftsfähig bist

      Nein! Beschränkt geschäftsfähig.

      Daher müsste bei Gewerbeanmelung wahrsch. Einverständniserklärung der Eltern kommen etc.

      Oder das Vormundschaftsgericht.

      Außerdem könnten Jugendarbeitsschutzbestimmungen aufgrund deiner Nicht-Volljährigkeit greifen, von denen ich keine Ahnung habe.

      Also doch: Keine Ahnung. Gott sei Dank kam von mir nur 'Laber-Rhabarber '

      Ist doch egal, ob regelmäßig oder nicht, denn ...

      Es wird immer besser. Im steuerlichen Sinne reicht der einmalige Verkauf von Luftballons auf der Kirmes.

      ... wenn Du bei einem Jahresüberschuss (praktisch der Gewinn!) von ca. 5000 Euro rauskommst, zahlst Du eh keine Steuern. (Dies gilt nur, wenn Du sonst keine weiteren Einnahmen aus Nicht-Selbständiger Arbeit hast.)

      So viel Dummheit. Ein Freiberufler macht in aller Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 EStG. Bei einem bilanzierungspflichtigen Kaufmann sieht das da schon ganz anders aus. Da gibt es Gewinn-/Verlustvorträge, Entnahmen/Einlage in Rücklagen etc.

      Weiterhin ist der handelsrechtliche Überschuss nicht zu vergleichen mit dem steuerlichen Gewinn. Schon mal was von 'nicht-abzugsfähigen Betriebsausgaben' gehört?

      Also: Gewerbe anmelden und unter ca 6000 Euro Jahresüberschuss bleiben. (Erreichbar z.B. durch Anschaffung von Arbeitsmitteln...;)

      Wenn Du unter 6000 Euro bleibst, dann kriegen Deine Eltern auch noch das komplette Kindergeld. (Die Grenze müsste da in etwa liegen, ist aber sicher bei der Kindergeldkasse zu erfahren.)

      2002: 7.235 EUR
      2003: 7.235 EUR
      2004: 7.664 EUR

      aber nur für Einzelveranlagte.

      Bitte unterlasse solche wagen und auch gefährlichen Äußerungen. Mit Vermutungen fliegst du, deutlich gesagt, auf die Fresse. Also halte dich bitte zurück!

      Mit freundlichen Grüßen

      André

      --
      ie:% fl:( br:& va:) ls:# fo:) rl:° n4:~ ss:{ de:] js:( ch:| mo:} zu:)
      Die Farbe eines Autos ist egal, hauptsache sie ist schwarz...
      http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
      1. Huhu Andre,

        rofl, suess wie Du Dich aufregst, hab Dich auch ganz doll lieb....

        Nein! Beschränkt geschäftsfähig.

        Den Teil ind en Klammern hast Du ja gelöscht...

        Ist doch egal, ob regelmäßig oder nicht, denn ...

        Es wird immer besser. Im steuerlichen Sinne reicht der einmalige Verkauf von Luftballons auf der Kirmes.

        Was spricht gegen diese Aussage, wenn er ein Gewerbe anmeldet?

        So viel Dummheit. Ein Freiberufler macht in aller Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 EStG. Bei einem bilanzierungspflichtigen Kaufmann sieht das da schon ganz anders aus. Da gibt es Gewinn-/Verlustvorträge, Entnahmen/Einlage in Rücklagen etc.

        Weiterhin ist der handelsrechtliche Überschuss nicht zu vergleichen mit dem steuerlichen Gewinn. Schon mal was von 'nicht-abzugsfähigen Betriebsausgaben' gehört?

        Schön, was Du alles weisst, aber um Siechfred zu zitieren:
        "Gib die Einnahmen minus Ausgaben einfach in deiner jährlichen Steuererklärung an, dann kann dir nichts passieren. Und bei deiner geplanten Größenordnung musst du neben der Selbständigkeit noch ein paar mehr Euro verdienen, damit du in Regionen gelangst, wo Einkommensteuern fällig sind." (Ein guter Beitrag von ihm.)

        Habe ich nicht genau das gesagt? Hier fehlt natürlich noch, dass einige größere Anschaffungen ggf. über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen etc.

        Bitte unterlasse solche wagen und auch gefährlichen Äußerungen. Mit Vermutungen fliegst du, deutlich gesagt, auf die Fresse. Also halte dich bitte zurück!

        Wieder rofl, die Äußerungen von mir waren zwar vage, aber in keiner Weise gefährlich oder gar falsch. Btw, bin damit übrigens nicht auf die Fresse geflogen.
        -fotzibaer

  3. Hallo cyber.

    Ich bin 17 Jahre alt [...]
    Seit 4 Jahren erstelle ich nun schon Webseiten. Im Laufe der Zeit hat sich die Qualität meiner Präsentationen und Puplikationen verbessert, sodass nun Firmen an einer von mir erstellten Seite interessiert sind.

    Du bist minderjährig und willst dich selbständig machen? Dann empfehle ich die Lektüre von http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__112.html.

    Da es sich bei meiner Tätigkeit nicht um ein Gewerbe im Sinne einer Regelmäßigkeit handelt (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)

    Nicht so ganz. Lies bitte http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__15.html, dort insbesondere Absatz 2. Btw, auch ein Auftrag pro Jahr ist regelmäßig ;-)

    würde es mich interessieren wie ich meine Einnahmen am besten versteuern muss.

    Du hast keine Wahl, es gibt nur ein (deutsches) Steuerrecht. Gib die Einnahmen minus Ausgaben einfach in deiner jährlichen Steuererklärung an, dann kann dir nichts passieren. Und bei deiner geplanten Größenordnung musst du neben der Selbständigkeit noch ein paar mehr Euro verdienen, damit du in Regionen gelangst, wo Einkommensteuern fällig sind.

    Es handelt sich um ein Umsatzziel von 5000 im Jahr.

    Die Kleinunternehmerregelung wurde dir schon genannt, deshalb ergänzend dazu der Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__19.html

    Ist es am geschicktesten über Lohnsteuerkarte zu arbeiten oder welche anderen Möglichkeiten stehen mir offen?

    Es gibt nur zwei Möglichkeiten: selbständig oder unselbständig, die geringfügige Beschäftigung ist nur ein "Sonderfall" der nichtselbständigen Tätigkeit.

    Was versteht man unter Freiberuflern und wie haben diese ihre Einnahmen zu versteuern?

    Auch hier der Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__18.html und die Ergänzung, dass Freiberufler (noch) nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Allerdings dürfte die Freiberuflichkeit eher nicht für dich in Frage kommen, das letzte Wort hat hier allerdings das Finanzamt :-)

    Freundschaft!
    Siechfred

    --
    Punk's not dead: http://www.siechfreds-welt.de/badreligion.shtml
    Dankbarkeit, man spürt sie ja so selten bei den Menschen, und gerade die Dankbarsten finden nicht den Ausdruck dafür, sie schweigen verwirrt, sie schämen sich und tun manchmal stockig, um ihr Gefühl zu verbergen. (Stefan Zweig)
    1. Hallo Siechfred,

      danke.

      Mit freundlichen Grüßen

      André

      --
      ie:% fl:( br:& va:) ls:# fo:) rl:° n4:~ ss:{ de:] js:( ch:| mo:} zu:)
      Die Farbe eines Autos ist egal, hauptsache sie ist schwarz...
      http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
  4. Hi Cyber!

    Ist doch lustig das Steuerrecht, oder? Jetzt wird klar, warum es in DE so wenige Selbstständige gibt und so viel "schwarz" gearbeitet wird.

    Aber ein Tipp: Geh einfach mal zum lokalen Finanzamt und frag ein wenig nach. Die sind für allgemeine Fragen auskunftspflichtig (und manchmal helfen sie dir sogar gern weiter, so zumindest meine Erfahrung). Und außerdem ist es ziemlich lustig da. Mich haben sie durch 5 Zimmer geschickt, bis endlich jemand eine Antwort wußte (der Abteilungsleiter mit 5 Büchern in der Hand).

    Ach so, falls sie dir tatsächlich weiterhelfen konnten: bei den wichtigen Dingen, hinterher unbedingt das ganze nochmal schriftlich! D.h., du schreibst die Frage exakt auf (als Brief) und die schicken dir dann einen rechtlich verbindlichen Brief zurück. Denn mündliche Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich, soll heißen, wenn sich der Beamte vertan hat, dann bist du hinterher der gear***te.

    Ach so, bzgl. Firmengründung, dafür ist das Ordungsamt (Ordungsamt?? Öhm, weis nicht mehr genau) zuständig. Wenn du da einen netten Beamten mit etwas Zeit antriffst, wird er dich bestimmt auch etwas beraten können. Einfach mal nachfragen, mehr als rausschmeißen können sie dich ja eh nicht ;)

    Ansonsten: Viel Erfolg!