Hallo,
Da es sich bei meiner Tätigkeit nicht um ein Gewerbe im Sinne einer Regelmäßigkeit handelt (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)würde es mich interessieren wie ich meine Einnahmen am besten versteuern muss.
Da die unerlaubte Hilfe in Steuersachen in Deutschland streng bestraft wird, erlaube mir einige Gegenfragen zu stellen:
Trittst du mit deiner Beschäftigung in Konkurrenz zu Firmen am allgemeinen Markt? Was unterscheidet dich von einem Einzelunternehmer, der Webseiten erstellt?
Es handelt sich um ein Umsatzziel von 5000 im Jahr.
Ist das nicht egal? Es gibt allerdings einen steuerlichen Grundfreibetrag (ca. 7000 EUR) für natürliche Personen. Wenn man keine anderen Einkünfte hat, zahlt man keine Steuern. Allerdings geht deinen Eltern u.U. das Kindergeld flöten.
Was ist mit Haftung als Selbständiger? Schon mal dran gedacht?
Wenn man die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht nutzt, fällt das Thema Umsatzsteuer, aber auch das Thema Vorsteuer weg.
Lohnsteuerkarten braucht man für ein Angestelltenverhältnis, wobei man für kleinere Jobs darauf verzichten kann (Pauschalversteuerung durch Arbeitgeber)
Also: Die Sache ist so nicht einfach zu lösen.
Was versteht man unter Freiberuflern und wie haben diese ihre Einnahmen zu versteuern?
Das sind sozusagen Leute, die mit dem Kopf arbeiten und eine höhere Ausbildung haben (selbständige Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, bestimmte Lehrer, Künstler etc.) Es gibt sie in medizinischen als auch im künstlerischen und erzeiherischen Bereich (vgl. § 18 EStG). Wobei ein Internetseitenersteller kein Freiberufler sondern ein Gewerbetreibender (§ 15 EStG) ist.
Mit freundlichen Grüßen
André
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