Markus: Beispiel-Vertrag für Webseite und Hosting?

Hi!
Vele Provider haben AGB's und Verträge mit hunderten Seiten länge,
aber das scheint mir doch etwas zu übertrieben weil man dem Kunden
dadurch oft Angst macht.
Ich für mich würde einen Vertrag suchen dem man verwenden darf
für einen Webdesigner der eine Webseite verkauft und diese Seite
1 Jahr lang hostet.
Es sollte ein guter Vertrag sein aber nicht so dass man dem Kunden
angst macht indem man ihm einen 100-Seitigen Vertrag vorlegt.

vg Markus

  1. Kuckst Du hier: http://www.vertragstexte.de

    1. Hallo,

      http://www.vertragstexte.de

      Ich war leider zu neugierig und habe mal in den Webdesignvertrag reingeschaut... Oh Gott, oh Gott.

      | § 2 Pflichten des Anbieters
      |
      | (6) Der Anbieter verpflichtet sich, die Website zu optimieren auf
      |
      |     ( ) Netscape Navigator, Version [____]
      |     ( ) Internet Explorer, Version  [____]
      |     ( ) sonstigen Browser: [_____________]
      |
      |     mit einer Bildschirmauflösung von [___] * [___] Pixel.

      Das ist in meinen Augen irgendwie ein ziemlich schrecklicher Absatz. Könnte mir bitte jemand der schon mal professionele Webseitenerstellung betrieben hat sagen, ob solche Verträge wirklich existieren?

      Viele Grüße,

      Stefan

      1. Hallo,

        | (6) Der Anbieter verpflichtet sich, die Website zu optimieren auf [...]
        Könnte mir bitte jemand der schon mal professionele Webseitenerstellung betrieben hat sagen, ob solche Verträge wirklich existieren?

        Weiss ich nicht.
        Ich wuerde - wenn schon - eher sowas reinpacken:

        • HTML- und CSS-Quellcode entsprechend den W3C-Standards
        • ggf. WAI Leevel A .. AAA, BITV u.s.w.
        • Alle Inhalte zugaenglich in allen Browsern
             (ggf. spezifizieren: Ab Netscape 3, MS IE 4, Opera 5,
              aber auch Lynx)
        • Layout optimal und so aehnlich wie moeglich in:
             MS IE 5.5 und 6.0, Mozilla 1.5, Opera 7.2
             (Keine "ab" Angaben - wer weiss, wie sich MS IE 7.0
             verhalten wird... Obwohl - mit validem Quellcode ist man
             ja schon mal gut bedient - die Umsetzung der Standards
             in den Browsern kann ja nur noch besser werden...)
        • Falls man ueberhaupt die "Bildschirmaufloesung" erwaehnen will:
            Kein horizontales Scrollen notwendig ab 800px Fensterbreite.

        An ein "Optimieren" glaube ich persoenlich nicht.

        Gruesse,

        Thomas

      2. Hallo,

        Ich war leider zu neugierig und habe mal in den Webdesignvertrag reingeschaut... Oh Gott, oh Gott.

        ich war ebenfalls neugierig und war nach kurzem Blick auf die Seite ebenfalls verschreckt, denn der Vertrag ist (technisch gesehen) auf weichem Papier gedruckt allenfalls auf der Toilette hilfreich.

        Gruß,
        _Dirk