Hallo,
Ich war leider zu neugierig und habe mal in den Webdesignvertrag reingeschaut... Oh Gott, oh Gott.
| § 2 Pflichten des Anbieters
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| (6) Der Anbieter verpflichtet sich, die Website zu optimieren auf
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| ( ) Netscape Navigator, Version [____]
| ( ) Internet Explorer, Version [____]
| ( ) sonstigen Browser: [_____________]
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| mit einer Bildschirmauflösung von [___] * [___] Pixel.
Das ist in meinen Augen irgendwie ein ziemlich schrecklicher Absatz. Könnte mir bitte jemand der schon mal professionele Webseitenerstellung betrieben hat sagen, ob solche Verträge wirklich existieren?
Viele Grüße,
Stefan