Stefan Bach: Vertrag für Webdesign

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Hallo,

http://www.vertragstexte.de

Ich war leider zu neugierig und habe mal in den Webdesignvertrag reingeschaut... Oh Gott, oh Gott.

| § 2 Pflichten des Anbieters
|
| (6) Der Anbieter verpflichtet sich, die Website zu optimieren auf
|
|     ( ) Netscape Navigator, Version [____]
|     ( ) Internet Explorer, Version  [____]
|     ( ) sonstigen Browser: [_____________]
|
|     mit einer Bildschirmauflösung von [___] * [___] Pixel.

Das ist in meinen Augen irgendwie ein ziemlich schrecklicher Absatz. Könnte mir bitte jemand der schon mal professionele Webseitenerstellung betrieben hat sagen, ob solche Verträge wirklich existieren?

Viele Grüße,

Stefan