AGB-Problem
Klark
- recht
Hallo,
Ich hab ein verzwicktes Problem:
Die Firma xyz GMBH bietet ein Produkt welches über VP (Vertriebs-Partner) angeboten wird.
VP haben die Möglichkeit eine eigene Homepage zu nutzen und das Produkt darüber zu Vertreiben.
Die Firma xyz hat auch eine eigene Homepage mit der kompletten Datenbank der VP und umsätzen usw. Auf der Homepage von der Firma xyz kann man sich kostenlos anmelden und direkt mitmachen.
Dieses Anmelde Formular gibt es auch Style-los, über einen extra Link erreichbar, und dient den VP die eine eigene Homepage haben.
VP können dieses Anmelde Formular auf ihre Homepage einbinden (natürlich mit PID).
Auf dem Formular steht ganz unten neben einer Checkbox:
"Hiermit bestätige ich, dass ich die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Weiterhin stimme ich zu, dass meine persönlichen Daten zur Abwicklung elektronisch gespeichert und gesendet werden."
Das steht aber auf MEINER Homepage und dort gelten doch auch meine AGBs oder nicht?
Der Betreiber der Firma xyz weigert sich einen Hyperlink unter diesen Text zu setzen.
Wie kann ich also dieses Problem juristisch korrekt lösen?
Meine Idee war unter meinen AGBs die auf meiner Homepage zu finden ist, nach "AGBs von Firma xyz GMBH:" und "AGBs von dieser Seite:" zu gliedern.
nun müsste vorher nun noch klargestellt werden welche AGBs der User zu akzeptieren hat, wenn er sich über das Formular anmelden möchte. Da dachte ich entweder an ein Frame, so das oben ständig zu sehen ist "Es gelten die AGBs von Firma xyz GMBH!" oder bevor das Formular zu sehen ist eine Seite "Es gelten ...! Hier Klicken um zum Formular zu gelangen".
Desweiteren stelle ich mir die frage was AGBs überhaupt sollen - Am Ende entscheidet sowieso der Richter, deshalb meine letzte frage für meinen Teil der AGBs: gibt es denn nicht eine Kurzform "es gilt Deutsches Recht und das BGB" oder so ähnlich, die ausreicht und beim Richter den selben Zweck oder sogar einen noch besseren Zweck erfüllt?
Bevor der Richter sagt: "Die AGBs werden nicht anerkannt, weil §11 wiedersprüchlich zu $9 ist" ect..
Vielen Dank fürs Lesen und Antworten
Klark
Hallo,
geltendes Recht hat die Eigenschaft unabhängig davon zu gelten, ob jemand darauf hinweist. Deshalb macht die Idee aus dem letzten Abschnitt deines Textes wenig Sinn. Was den Rest angeht, rate ich Dir, einen Anwalt aufzusuchen. Deine Fragen sind so detailliert, dass Dir hier ohnehin niemand konkret darauf antworten darf, ohne selbst massive Probleme zu bekommen.
Gruß, Serjosha
Hallo,
einen Anwalt aufzusuchen. Deine Fragen sind so detailliert, dass Dir hier ohnehin niemand konkret darauf antworten darf, ohne selbst massive Probleme zu bekommen....
Warum nicht?
Ich falle nicht unter die BRAGO und damit darf ich die "Beratung" (es ist ja keine) durchführen und ich wüste nicht was mich davon abhalten soll.
Nix dstotrotz.. Vielleicht antworte ich dem Schreiber heute abend mal vermutlich eher nicht.
Weil man Ihn über eine derartige viel verschiedene Rechtsgrundsätze aufklären müßen, dass daraus locker die Diplomprüfiung für einen Jurist daraus werden könnte.
Der Aspekt des HGB ist damit nämlich auch noch nicht berücksichtigt Bspw. welchen Status hat der Schreiber, ist er freier Handelsvertreter oder Makler. Allein daran kann sich die Wirksamkeit seiner AGB schon unterscheiden, und nicht zu vergessen, wie ist eigentlich der Vertrag zwischen VP und Anbieter.
Was steht da drin?
Naja lassen wir es lieber..
TomIRL
Hallo.
Der Betreiber der Firma xyz weigert sich einen Hyperlink unter diesen Text zu setzen.
Dann betrachte dies als erstes Indiz für eine schlechte Zusammenarbeit. Es sind immer solche Kleinigkeiten, die darüber entscheiden, ob eine solche Geschäftsbeziehung fruchtbar sein kann.
MfG, at