Julian Hofmann: Schriftform per E-Mail?

Hallo zusammen.

Genügt ein per E-Mail-Anhang versendetes Dokument der Schriftform?

Konkret geht es um die Ladung zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins, dessen Satzung hierfür die Schriftform vorsieht. Nun stellt sich uns die Frage, ob es relevant ist, ob ein kopiertes Blatt per Post ankommt oder ob dieses Blatt digital als Anhang per Mail kommt.

Weiß wer was? Oder weiß jemand eine Quelle, wo ich mehr dazu erfahren könnte?
Wurde nach 1,5 h Suche nicht viel schlauer, und juramail.de liegt derzeit lahm. Gibt's andere sinnvolle Jura-Foren?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße aus Bamberg
Julian

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  1. Moin!

    Genügt ein per E-Mail-Anhang versendetes Dokument der Schriftform?

    Konkret geht es um die Ladung zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins, dessen Satzung hierfür die Schriftform vorsieht. Nun stellt sich uns die Frage, ob es relevant ist, ob ein kopiertes Blatt per Post ankommt oder ob dieses Blatt digital als Anhang per Mail kommt.

    Ich würde sagen: Das hängt von der Vereinssatzung ab. :)

    Der CCC kann jedenfalls rechtsgültig per EMail einladen: http://www.ccc.de/club/statutes#paragraph8

    - Sven Rautenberg

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    "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
  2. Hallo,

    http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html

    Gruß, Thoralf

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    Sic Luceat Lux!
  3. Hallo,

    rein aus dem Bauch heraus würde ich über Svens richtig klindende Vermutung hinaus bemerken: kein "Feld und Wiesenverein" kann zwingend davon zwingend ausgehen, das die E-Mailempfangenden Mitglieder technisch in der Lage sind, die angehängte Datei zu öffnen. Angefangen vom persönlichen Unvermögen bis zur Unsitte, per angehängte xy-dateien davon auszugehen, das eben dieses xy-Anzeige-Programm auf dem Empfänger-PC auch instaliert ist.

    Auch gibt es noch keine verpflichtende Regelung, wie oft man seine E-Mails abholen muß. Jemand, der nur alle paar Monate sein E-Mailkonto konsultiert, dürfte sich mit recht "beschweren".... - reine Bauchmeinung natürlich....

    Chräcker

    1. Moin!

      Auch gibt es noch keine verpflichtende Regelung, wie oft man seine E-Mails abholen muß. Jemand, der nur alle paar Monate sein E-Mailkonto konsultiert, dürfte sich mit recht "beschweren".... - reine Bauchmeinung natürlich....

      Andererseits: Wenn man nicht gewillt ist, per EMail zu kommunizieren bzw. wichtige Informationen "seines" Vereins zu empfangen, dann soll man ganz einfach keine Mailadresse angeben.

      Wessen EMail-Adresse nicht bekannt ist, dem kann man keine Mail und auch keine Attachments schicken, sondern wird zwingend zum Kopierer/Drucker und der guten alten Briefpost greifen müssen. Und damit hätte sich das Thema dann eigentlich erledigt.

      - Sven Rautenberg

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