Thomas M.: Sorry, mal wider das Impressum

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Hallo!

Ich weiß, dieses Thema sollte allmählich klar sein. Aber um so mehr ich mich damit beschäftige, um so unklarer wird mir das.

Speziell würde mich interessieren, in welchem Fall ich ein Impressum benötige bzw. was genau im TDG unter "geschäftsmäßig" verstanden wird.
Natürlich kenne ich den SelfHTML-Feature-Artikel "Anbieterkennung auf Webseiten" (http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm). Darin wird gesagt, das ein Anbieter geschäftsmäßig ist, "wenn er mit seinem Webangebot nachhaltig Einnahmen erzielen will".
Ich habe allerdings auch Informationen gefunden, in denen es heißt, "geschäftsmäßig" ist ein Anbieter bereits, wenn er seine Seite überhaupt nur unterhält bzw. aktualisiert. Nicht geschäftmäßig wären demnach z.B. nur reine Testseiten (siehe z.B. hier: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html).

Weiß da von Euch jemand was genaueres? Wie sieht es tätsächlich aus (Rechtsprechungen, Abmahnungen) für die "private Homepage"?

Vielen Dank im Voraus!

Thomas