Thomas M.: Sorry, mal wider das Impressum

Hallo!

Ich weiß, dieses Thema sollte allmählich klar sein. Aber um so mehr ich mich damit beschäftige, um so unklarer wird mir das.

Speziell würde mich interessieren, in welchem Fall ich ein Impressum benötige bzw. was genau im TDG unter "geschäftsmäßig" verstanden wird.
Natürlich kenne ich den SelfHTML-Feature-Artikel "Anbieterkennung auf Webseiten" (http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm). Darin wird gesagt, das ein Anbieter geschäftsmäßig ist, "wenn er mit seinem Webangebot nachhaltig Einnahmen erzielen will".
Ich habe allerdings auch Informationen gefunden, in denen es heißt, "geschäftsmäßig" ist ein Anbieter bereits, wenn er seine Seite überhaupt nur unterhält bzw. aktualisiert. Nicht geschäftmäßig wären demnach z.B. nur reine Testseiten (siehe z.B. hier: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html).

Weiß da von Euch jemand was genaueres? Wie sieht es tätsächlich aus (Rechtsprechungen, Abmahnungen) für die "private Homepage"?

Vielen Dank im Voraus!

Thomas

  1. Hallo!

    Ich weiß, dieses Thema sollte allmählich klar sein. Aber um so mehr ich mich damit beschäftige, um so unklarer wird mir das.

    Speziell würde mich interessieren, in welchem Fall ich ein Impressum benötige bzw. was genau im TDG unter "geschäftsmäßig" verstanden wird.

    Kurzum: Jede WebPräsenz hat ein Impressum zu haben.

    Gruss, Rolf

    --
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    1. Hallo Rolf,

      Kurzum: Jede WebPräsenz hat ein Impressum zu haben.

      Ist das definitiv so?

      Und falls ja: würde es bei einer "privaten Homepage" ausreichen, das Impressum als Grafik einzubauen? Dazu habe ich auch recht widersprüchliches gefunden.

      Meine größte Sorge ist eigentlich, dass mit meinem Namen über Suchmaschinen meine privaten Webseiten besser als meine "geschäftlichen" gefunden werden könnten (mir geht es nicht darum, mich als Autor generell zu verschleiern). Auf ein "noindex" in den Meta-Tags kann ich mich da wohl nicht verlassen, oder?

      Thomas

      1. Hi,

        Und falls ja: würde es bei einer "privaten Homepage" ausreichen, das Impressum als Grafik einzubauen? Dazu habe ich auch recht widersprüchliches gefunden.

        Wenn die Impressumspflicht besteht, dann auch gegenüber Nutzern von Textbrowsern.

        Meine größte Sorge ist eigentlich, dass mit meinem Namen über Suchmaschinen meine privaten Webseiten besser als meine "geschäftlichen" gefunden werden könnten

        Ja und? Du kennst das HTML-a-Element? Damit kannst Du wunderschöne Links von Deiner privaten zu Deiner geschäftlichen Seite machen...

        cu,
        Andreas

        --
        MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
        1. Servus,

          Wenn die Impressumspflicht besteht, dann auch gegenüber Nutzern von Textbrowsern.

          Und wieder wird man ein Stück gläsener.

          Gruss Matze

          1. Hallo!

            Und wieder wird man ein Stück gläsener.

            Ja, das macht mir am meisten Sorgen. Mit einer Homepage, in der mein Name auftaucht, bin ich womöglich für immer "gezeichnet". Dank Webseiten-Archiven, Google-Cache usw. kann ich die Seite auch nicht mehr einfach löschen.
            Möchte ich mich z.B. mal irgendwo bewerben, kann jeder nachschauen, was ich irgendwann einmal geschrieben oder gemacht habe (in einer Schülerzeitung oder ähnlichem ist das vergleichsweise nicht so leicht möglich).

            Mich würde nun mal interessieren, was einem _tatsächlich_ drohen kann, wenn man auf einer "privaten Homepage" kein (korrektes) Impressum hat. Im TDG steht ja was von einer Geldbuße bis 50.000 Euro. Ist das jemals verhängt worden? Wird sowas für eine unkommerzielle Seite verhängt?

            Danke! Thomas

            1. Hallo.

              Mit einer Homepage, in der mein Name auftaucht, bin ich womöglich für immer "gezeichnet". Dank Webseiten-Archiven, Google-Cache usw. kann ich die Seite auch nicht mehr einfach löschen.

              Dann stelle doch einfach nicht online, womit du nicht in Verbindung gebracht werden willst.

              Möchte ich mich z.B. mal irgendwo bewerben, kann jeder nachschauen, was ich irgendwann einmal geschrieben oder gemacht habe (in einer Schülerzeitung oder ähnlichem ist das vergleichsweise nicht so leicht möglich).

              Zum einen ist dein Name sicher nicht einmalig. Zum anderen macht sich kaum jemenad die Mühe, derart nachzuforschen -- außer dem BND vielleicht.

              Mich würde nun mal interessieren, was einem _tatsächlich_ drohen kann, wenn man auf einer "privaten Homepage" kein (korrektes) Impressum hat. Im TDG steht ja was von einer Geldbuße bis 50.000 Euro. Ist das jemals verhängt worden? Wird sowas für eine unkommerzielle Seite verhängt?

              Zunächst einmal werden ja gar nicht viele Prozesse geführt, sondern vielmehr wird fleißig abgemahnt. Zum zweiten muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, was folgendes heißen soll: Wenn du auf deinen Seiten über Unternehmen A in übelster Weise beleidigend herzögest, während du für dessen Wettbewerber B arbeitetest, und gleichzeitig eine 0900-Telefonnummer mit Endlosschleife sowie eine eMail-Adresse als nicht mit einer "mailto"-Referenz versehene Grafik ohne "alt"-Attribut und lediglich eine Postfachadresse angäbest, deinen Vornamen im Impresseum abkürztest und bei der Denic deine Großmutter als Admin-C angäbest, dürfte ein hohes Bußgeld auch bei einer eigentlich privat gedachten Seite kaum zu vermeiden sein, wenn es denn überhaupt zu einer Verhandlung käme.
              Betrachte die Gesetzgebung nicht nur als Schikane, denn hauptsächlich soll sie ja dir die Möglichkeit eröffnen, dich gegen anstößige Inhalte zur Wehr zu setzen.
              MfG, at

          2. Moin!

            Wenn die Impressumspflicht besteht, dann auch gegenüber Nutzern von Textbrowsern.

            Und wieder wird man ein Stück gläsener.

            Die Pflicht zur Impressumsangabe hat damit nichts zu tun, dass man gläserner wird.

            Für Printwerke ist anerkannte Pflicht, dass jemand als Verantwortlicher geradezustehen hat und deshalb im Impressum als "ViSdP" (Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes) genannt wird.

            Dass die Recherchemöglichkeiten mit Google und diversen Website-Archivierern im Internet perfektioniert werden, sollte man also bedenken, wenn man printwerkähnliche Erzeugnisse im Internet veröffentlicht. Entweder steht man zu seinen Aussagen, die man in einem gewissen Rahmen (hier: per HTTP erreichbare Webseite) tätigt, mit seinem Namen, oder man läßt das Veröffentlichen der Aussagen innerhalb dieses Rahmens bleiben.

            Gibt ja immer noch genug Möglichkeiten, auf anderem Wege und in anderen Rahmen zu veröffentlichen. Nur hat man dann eben keine Garantie und kein Recht darauf, dass die Aussagen öffentlich bleiben. Und man sollte nicht erwarten, dass die Aussagen nicht trotzdem irgendwann auf einen selbst zurückgeführt werden könnten.

            Denn über das Impressum hinaus gibt es noch genug Möglichkeiten, dass eine Webseite oder Aussage der eigenen Person zugeordnet werden kann. Es gibt Whois (wer eine eigene Domain hat, wird auf diese Weise auffindbar, und wer dort Falschangaben macht, verliert die Domain, wenn er nicht erreichbar ist). Es gibt gewisse eindeutige Identifizierungsmerkmale auf Provider-Webspace (".impressum.html" heißt die Datei bei T-Online beispielsweise). Und logischerweise gibt es, wenn man zeitnah agiert, auch Logfiles, die im Verdachtsfall von den Behörden bei den Providern abgerufen werden und so eine Zuordnung ermöglichen.

            Wer sich also darüber beklagt, dass man sich im Internet nicht mehr frei bewegen kann, vergißt zwei Dinge:
            Erstens: Das konnte er noch nie, denn Logfiles sind ja keine Erfindung aus dem 21. Jahrhundert, sondern die gab es schon immer. Es hat sich nur mittlerweile durch die Menge an Nutzern die Notwendigkeit ergeben, auf sie auch tatsächlich zurückzugreifen, weil sich das Netz nicht mehr selbst regeln kann (früher hätte der Admin von Uni1 wohl mal eben kurz dem Admin von Uni2 gemailt, er möge seinem User mal auf die Finger klopfen - was bei hundert Usern kein Problem war).
            Zweitens: Für die, die nur passiv konsumieren, gelten sowieso andere Regeln, als für die, die aktiv publizieren. Eine anonyme bzw. pseudonyme Nutzung des Internets ist ja durchaus weiterhin möglich und wird auch gesetzlich geschützt. Aber wer sich auf einer Webseite öffentlich an eine unbekannte Menge Empfänger wendet, der soll sich zu erkennen geben, damit man die Informationen bestmöglich einordnen kann.

            Wer Dinge veröffentlichen will, die er nicht mit seinem Namen unterschreiben will, weil er Nachteile fürchtet, der soll einfach einen anderen Weg wählen, als die eigene Webseite.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
            1. Servus,

              ich bin eher dafür, dass die Daten z.B. behördlich verwaltet werden.
              Und erst bei einem notwendigen Fall heraus gegeben werden.

              So kann ja theoretisch jeder ermitteln, was der Matze so alles macht und tut und wo er in der Öffentlichkeit steht.

              Das möchte ich jedoch nicht, ohne dass ich hierbei generell mich der Verantwortung meiner Äusserungen entziehen will.
              Meine Privatsphäre und letzendlich Intimsphäre möchte ich schon irgendwie waren.

              Aber auf den Besuch eines Spinners, der meine Ansicht nicht eilt habe ich keine Lust. Deshalb habe ich was dagegen, dass zum einen im Impresum stehen soll, wer ich bin und wie ich wohl auch zu erreichen wäre.

              Wie schon gesagt, wenn es eine "Behörde" regeln würde, und nur im äussersten Fall anfragen an mich weiter leiten, dann wär mir das völlig egal.

              Gruss Matze

              1. Hallo.

                ich bin eher dafür, dass die Daten z.B. behördlich verwaltet werden.

                Um [$Goetze]s Willen. Ganz abgesehen vom enormen Aufwand und den immerwährenden Sicherheitsrisiken bezüglich dieser vermeintlichen Lösung wärest du doch gerade dann gläsern, denn ob oder wo deine Beiträge auch immer zu finden wären: Der Staat muss gar nicht danach suchen, denn er weiß dann ja, was du wann geschrieben hast. Und was sollten die Daten herausgegeben werden dürfen? Und wo läge diesbezüglich der Unterschied zum herkömmlichen Impressum?
                MfG, at