alex frank: Provsionvergütung bzw. Werbekostenerstattung rechtens?

Hallo und Guten Tag,

ich würde gerne meinen Besuchern eine Art Partnerprogramm anbieten. Die Besucher binden Banner auf deren Homepage ein, welcher verlinkt ist mit unserer Seite. Wenn nun ein Besucher von des Partners Seite kommt und eine bestimmte Aktion tätig (wie z.B. das Absenden eines Auftragsformulars) soll der Partner eine Werbekostenerstattung von 12% erhalten.

Da sich unsere Preise so ca. im 800 EUR Bereich drehen - wären dass dann mal schnell 96 EUR für den Partner.

Die Frage dabei ist nun  - ist das überhaupt erlaubt? Gibt es ein Gesetz indem steht, bis wieviel EUR es erlaubt ist Werbekostenerstattung anzubieten?

Ich möchte mit dieser Aktion nicht auf die Nase fallen, deswegen suche ich einen Rat.

Vielen Dank im vorraus für die Antworten.

Lieben Gruß Alex Frank

  1. Hello,

    ich würde spontan vermuten, dass dadurch ein ganz normales Handelsvertreter-Verhältnis nach HGB begründet wird. Wenn regelmäßig Kunden vermittelt werden, entsteht dem Vertreter sogar ein Anspruch auf "Entschädigung", wenn der Vertrag mal gekündigt wird. Du wirst mit den Kunden schließlich weiterarbeiten und Vorteile daraus haben.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    1. Moin

      ich würde spontan vermuten, dass dadurch ein ganz normales Handelsvertreter-Verhältnis nach HGB begründet wird.

      No no no..
      Zum Glück etsteht nicht bei jedem Vertrag dieser Form ein Handelsvertreterverhältnis.
      Man muß allerdings klären ob die Vorausstzung zum Vorliegen einen Handelsvertreterverhältniss gegeben sein könnten.
      Zum eigentlichen Rechtsverhalt will ich mir hier mal nicht äußern.
      Fakt ist, dass man in solchen Dimensionen mal eine Rechtsanwalt befragen sollte, der einem auch einen Vertrag aufsetzt der Bestand hat.
      Nur so viel, Du darfst denen zahlen was Du möchtest.
      Deren Steuerkram geht dich nichts an.
      Und auch sonst gibt es erigentlich nur zivilrechtliche Bedenken.
      Was passiert, wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt?
      Wann muß die Provision gezahlt werden?
      Was passiert im Fall Vertragsverstöße etc.
      Warum tritts Du als Verkäufer nicht einem der hunderten vorhandenen Partnerprogramme bei?
      Das ganze nennt sich Pay-per-Sale und wird von jedem halbwegs anständigen Programm angeboten.

      Viele Grüße aus Berlin