Tom: Provsionvergütung bzw. Werbekostenerstattung rechtens?

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Hello,

ich würde spontan vermuten, dass dadurch ein ganz normales Handelsvertreter-Verhältnis nach HGB begründet wird. Wenn regelmäßig Kunden vermittelt werden, entsteht dem Vertreter sogar ein Anspruch auf "Entschädigung", wenn der Vertrag mal gekündigt wird. Du wirst mit den Kunden schließlich weiterarbeiten und Vorteile daraus haben.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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