Nachdem
SPD
DVU
PDS
REP
FDP und
CSU
mit Newsletter und E-Cards ihre teils gerichtlichen, teils aussergerichtlichen "Nachhilfestunden" bekamen trifft es nun die CDU. Eine Studenten bekam eine E-Card und tätigte eine Abmahnung. Die CDU wird aufgrund dieser Abmahnung keine Unterlassungerklärung abgeben.
Infolge meiner CSU-Mitgliedschaft halte ich mich als Anwalt aus diesem Streit heraus, d.h. die Übernahme dieses Mandats habe ich aus diesem Grund abgelehnt. Ein Versuch als Unbeteiligter eine Vermittlung zu erzielen ist gescheitert. Die CDU strebt eine grundsätzlich Klärung an (so deren RA Dr.Vogel aus dem Büro Busse, Miessen und Coll. in Bonn). Bereits die SPD ist vor dem LG Berlin und dem LG/OLG München mit genau den selben Argumenten gescheitert http://www.webwork-magazin.net/news/artikel/690/.
Schade, ich habe gehofft, dass die CDU in diesem Punkt einsichtiger ist und nicht die juristisch falschen Argumente der SPD nachbetet.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)