Günter Frhr.v.Gravenreuth : SPAMMING vor Gericht - nun trifft es die CDU

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Hallo Herr Frhr. v. Gravenreuth,

ich hätte mir gewünscht, dass Sie zu Ihrem einmal eingeschagenen Weg stünden und, wenn wieder eine CDU-Werbe-Mail versendet würde, ein Ordnungsgeld bis zu Euro 250.000 oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an Herrn Edmund Stoiber, durchsetzten. Aber nein, Sie halten sich heraus. Warum bitte, sollte denn Recht nicht Recht bleiben? Ganz unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Verein?

Ich gehe fest davon aus, dass "Recht Recht bleibt", d.h. dass (auch) die CDU vor Gericht verliert. Der Student wird von einem RA vertreten, der als Referendar bei mir angefangen hat und als junger RA noch einige Zeit bei mir tätig war. IMHO ist der Student in sehr guten Händen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)