Bisto: Shareware / Trial und div. Freeware auf Heft-CD's?

Hallo!

Es gibt viele Computer Zeitschriften denen eine CD beigepackt ist,
und da ist nicht nur GPL Software drauf mit der man das machen darf,
sondern auch viele Verschiedene Shareware und Freeware wie
Nero und AdWare Trial Versions, Winamp und 21 Tage Test-Software
und Sachen wie Musik-Programme und sonstige Programme,
aber eben Trial (Shareware) und teils freeware.

Müssen die den Programmierer immer um Erlaubnis Fragen,
oder gibts da ein Recht oder Gesetz oder so das das generell erlaubt?

Dankesehr!
Euer Bisto

  1. Hallo.

    Müssen die den Programmierer immer um Erlaubnis Fragen,
    oder gibts da ein Recht oder Gesetz oder so das das generell erlaubt?

    Es gibt das Urhebrrecht, dass das nicht ausdrücklich autorisierte Kopieren generell verbietet. Daher empfiehlt es sich, um Erlaubnis zu fragen.
    MfG, at

    1. Hallo at!

      Das muss mir der Autor wahrscheinlich schriftlich mit Unterschrift geben oder?
      Nur eine E-Mail stelle ich mir vor könnte man ein Beweis-Problem geben oder?

      Dankesehr!
      Euer Bisto

      1. Hallo.

        Das muss mir der Autor wahrscheinlich schriftlich mit Unterschrift geben oder?

        Nein.

        Nur eine E-Mail stelle ich mir vor könnte man ein Beweis-Problem geben oder?

        Ja. Hier gilt das gleiche wie bei anderen Verträgen: Der Vertragsschluss kann formlos erfolgen. Nur fällt es eben schwerer, sich im Konfliktfall darauf berufen zu können.
        MfG, at

  2. Moin!

    Müssen die den Programmierer immer um Erlaubnis Fragen,
    oder gibts da ein Recht oder Gesetz oder so das das generell erlaubt?

    Wenn die Software explizit in den Lizenzbedingungen derartige Vertriebswege erlaubt, muß man natürlich nicht mehr explizit nachfragen.

    - Sven Rautenberg

  3. Hallo,

    Müssen die den Programmierer immer um Erlaubnis Fragen,
    oder gibts da ein Recht oder Gesetz oder so das das generell erlaubt?

    beim Inhalt dieser Heft-CDs handelt es sich ja nicht um Shareware mit Aktivierungsschlüssel, insofern dürfen natürlich auch diese Programme frei vertrieben werden. Genau wie Freeware oder Testversionen, die von den Herstellern für genau diesen Zweck konzipiert wurden.

    Heft-CDs sind also meistens - solange kein exklusiver Inhalt oder Vollversionen enthalten sind - lediglich eine gebündelte Sammlung von Downloads, die man mit etwas Zeit und einer Flatrate auch selbst zusammenstellen könnte.

    Die Erlaubnis vom Programmierer ist dafür also nicht nötig bzw wurde bereits allgemein in dem Moment erteilt, in dem er sein Programm als Free- oder Shareware, Demo- oder Testversion freigegeben hat.

    Gruß,
    _Dirk

    1. Hallo.

      beim Inhalt dieser Heft-CDs handelt es sich ja nicht um Shareware mit Aktivierungsschlüssel, insofern dürfen natürlich auch diese Programme frei vertrieben werden. Genau wie Freeware oder Testversionen, die von den Herstellern für genau diesen Zweck konzipiert wurden.

      Dann erkundige dich doch einmal bei Adobe, Apple oder Macromedia nach den Bedingungen dafür. Und versuche doch insbesondere einmal ältere Versionen des Acrobat Reader, von Quicktime oder des Flash-PlugIns auf einer solchen CD zu vertreiben. Oder versuche nur, innerhalb der Lizenzbestimmungen eine veralterte Version des Shockwave Player als Ergänzung zu deiner Multimedia-Präsentation auf die CD zu bannen.
      MfG, at

      1. Hallo,

        Dann erkundige dich doch einmal bei Adobe, Apple oder Macromedia nach den Bedingungen dafür.

        no way, denn mich interessiert das Thema ja nicht wirklich. Mag sein, dass die Jungs und Mädels von Adobe und Co sehr detailierte Nutzungsbedingungen für ihre Software haben, jedoch muss man die Firmen nicht aktiv um Erlaubnis fragen, um die Software für den genannten Fall benutzen zu dürfen. Und darauf zielte ja die ursprüngliche Frage ab. Alles, was man benötigt, ist ein guter Anwalt, der einem die Paragraphen zerpflückt und ins Deutsche übersetzt :-)

        Gruß,
        _Dirk

        1. Hallo.

          Mag sein, dass die Jungs und Mädels von Adobe und Co sehr detailierte Nutzungsbedingungen für ihre Software haben, jedoch muss man die Firmen nicht aktiv um Erlaubnis fragen, um die Software für den genannten Fall benutzen zu dürfen.

          Als ich zum letzten mal mit diesem Fall konfrontiert war, verboten die Nutzungsbedingungen die die Distribution aller jeweils nicht aktuellen Versionen. Daran dürfte sich wenig geändert haben.
          MfG, at