at: Shareware / Trial und div. Freeware auf Heft-CD's?

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Hallo.

Das muss mir der Autor wahrscheinlich schriftlich mit Unterschrift geben oder?

Nein.

Nur eine E-Mail stelle ich mir vor könnte man ein Beweis-Problem geben oder?

Ja. Hier gilt das gleiche wie bei anderen Verträgen: Der Vertragsschluss kann formlos erfolgen. Nur fällt es eben schwerer, sich im Konfliktfall darauf berufen zu können.
MfG, at