Christoph Zurnieden: Frage zum Urheberrecht

Beitrag lesen

Hi,

Glaubst du, die Texte auf anderen Internetseiten unterliegen keinem Copyright? Schonmal was von geistigen Eigentum gehört?

Auch wenn er das oft gehört haben mag: geistiges Eigentum gibt es nicht, die Gedanken sind frei. Ich weiß ja nicht genau, wer das als erstes in Umlauf gebracht haben mag -- ich kann es mir jedoch denken -- aber es ist schlicht Blödsinn.

Was möglich ist, ist eine Einschränkung der Nutzungsrechte. Was früher der Fürst zwecks Zensur ausübte ist nun dem Urheber zwecks Anreiz zugestanden. Eigentlich nur kurz befristet gedacht, aber mit einem Zeitraum von mittlerweile 50-95 Jahren nach Ableben des Autoren nicht mehr wirklich akzeptabel, da dem eigentlichem Zwecke widersprechend: der Anreiz Neues zu produzieren fällt weg, wenn das bereits Produzierte ewig ausgemistet werden kann.

Aber solange die Gemeinschaft nicht beschließt, das das Urheberecht aufgrund erheblichen Mißbrauchs hinfällig ist, ist es gefälligst auch in allen Punkten einzuhalten, Thomas!

Alles, was geschrieben wird, ist geistiges Eigentum des Autors.

Nein, das ist so auch nicht korrekt, es gibt eine gewisse, wenn auch recht schwammig umrissene Bestimmung zur nötigen Schöpfungshöhe. Dein Einkaufszettel liegt darunter, Deine ausführliche Filmkritik darüber. Bei letzterem ist das Adjektiv "ausführlich" bedeutsam: "Der Film ist grottenschlecht" erreicht nicht die zum Schutz nötige Schöpfungshöhe.
Auch wenn es keinem hier so recht schmecken mag: HTML-Markup und CSS erreichen nach einem OLG-Urteil ebenfalls nicht die nötige Schöpfungshöhe. Allerdings kann dabei natürlich etwas herauskommen, das durch andere Rechte, z.B. dem Markenrecht, geschützt ist.
Da nicht alles, was erlaubt ist auch -- na, sagen wir mal: höflich ist, ist blankes Kopieren natürlich zu unterlassen. Das tut man einfach nicht.

Und wenn dir der nicht die schriftliche Erlaubnis gibt, diese Texte zu verwendung, kann dir auch sehr schnell ein entsprechendes Schreiben eines Anwaltes ins Haus flattern.

Die Erlaubnis bedarf meines Wissens nicht der Schriftform. Und ein Anwaltschreiben? Nun, wenn ich einem Anwalt die Gebühren entrichte schreibt der mir auch einen netten Brief, sofern dadurch keine Gesetze übertreten werden. Bangemachen gilt in Anwaltskreisen noch etwas.

Nur frag ich mich, wenn du zu Faul bist, texte zu schreiben, warum berteibst du dann eine solche Seite?

Fragst Du Dich das wirklich? >;->

so short

Christoph Zurnieden