Thomas: Frage zum Urheberrecht

Hallo,
ich habe eine Frage zum Urheberrecht.
Ich betreibe eine Internetseite, die über Filme handelt.
Diese Seite wird nicht kommerziell genutzt, also mache ich auch keinen Gewinn, sondern mache das nur aus Spass und Freude am Programmieren ;-)..

Jetzt habe ich allerdings im Internet einen Fall gelesen, dass ein Anwalt fremde Texte von anderen Anwälten kopiert und auf seine Internetseite veröffentlicht hat. Ende der Geschichte: Er darf so um die 5000 Euro zahlen...

Jetzt stehen auf meiner Internetseite ja auch ne Menge Infos zu Filmen. Hier bin ich aber zu Faul, um zur Videothek zu laufen oder ins Geschäft, um mir die Filmbeschreibung auf der Rückseite abzuschreiben... ich denke mal nicht, dass ich dadurch irgendein Recht verletze...

Ich kopier mir aber die Texte über den Inhalt von anderen Internetseiten.
Diese Unterscheiden sich jetzt von den Texten auf dem Cover.
Verletze ich jetzt irgendein Recht, wenn ich die Texte auf meiner Seite veröffentliche???

  1. Hallo Thomas,

    Ich kopier mir aber die Texte über den Inhalt von anderen Internetseiten.
    Verletze ich jetzt irgendein Recht, wenn ich die Texte auf meiner Seite veröffentliche???

    Ja, das Urheberrecht derjenigen, welche die Texte auf den anderen Internetseiten geschrieben haben (IMHO).

    Gruss aus Luzern,
    Daniel

    1. hmm..allerdings sind das ja keine neuen Erfindungen oder Meinungen, sondern nur eine andere Ausdrucksweise, einen Film zu beschreiben.
      Wenn ich nun einfach diesen Text als Basis nehme und in ihm Wörter sowie an einigen Stellen den Satzbau....wie schauts dann aus..?

      1. Hallo Thomas,

        Wenn ich nun einfach diesen Text als Basis nehme und in ihm Wörter sowie an einigen Stellen den Satzbau....wie schauts dann aus..?

        Schlecht, wenn du die Ähnlichkeit zum Original nicht gut begründen kannst. Die einzige gute Begründung ist ein Zitat mit Verweis auf die Quelle. Alles andere ist eine Urheberrechtsverletzung und im Ernstfall äußerst unangenehm, da mit beträchtlichen Kosten verbunden.

        Warum willst du eigentlich keine eigenen Texte verfassen? Im Klartext: Du begehst andernfalls einen Diebstahl.

        Grüße
        Roland

        1. Warum willst du eigentlich keine eigenen Texte verfassen? Im Klartext: Du begehst andernfalls einen Diebstahl.

          Ja, ok.das seh ich nun ein, aber wenn ich für jeden Film 30 min. überlegen muss bzw. nach freien Quellen im Internet zu suchen..dafür hab ich dann auch wenig Zeit.

          1. Hallo Thomas,

            aber wenn ich für jeden Film 30 min. überlegen muss bzw. nach freien Quellen im Internet zu suchen..dafür hab ich dann auch wenig Zeit.

            Du musst dich von dem Gedanken verabschieden, eine Site zu einem Thema betreiben zu wollen, für das du keine Zeit hast. Problem gelöst.

            Grüße
            Roland

            1. Du musst dich von dem Gedanken verabschieden, eine Site zu einem Thema betreiben zu wollen, für das du keine Zeit hast. Problem gelöst.

              Gefällt mir nicht... :-/
              Ich denke ich suche mal nach einer Seite, wo ich die Beschreibung von der Rückseite des Covers finden kann... in dem Fall wärs doch kein geistiges Eigentum... oder?

              1. Moin!

                Gefällt mir nicht... :-/

                Das spielt leider keine Rolle.

                Ich denke ich suche mal nach einer Seite, wo ich die Beschreibung von der Rückseite des Covers finden kann... in dem Fall wärs doch kein geistiges Eigentum... oder?

                Doch. Und zwar gegen den Herausgeber des Films. Wenn jemand anders bereits den Text oder eine Abbildung des Covers veröffentlicht hat, dann hat er entweder die Genehmigung dazu oder begeht selbst schon geistigen Diebstahl, d.h. eine Urheberrechtsverletzung.

                So long,

                Martin

                1. Das heisst:
                  ich muss gar nicht erst bei Internetportalen wie Kino.de, Megamax oder sonstigen Kinos/Videotheken nach einer Genehmigung fragen, sondern direkt beim Vertreiber/Produzenten, also z.B. Walt Disney..??

                  Ich hab eigentlich angenommen, das wenigstens das Cover nicht geschützt sei bzw. mir keiner was kann, da ich ja eigentlich nur Werbung für diese Filme mache und damit gar kein Geld verdiene..

                  1. Sup!

                    Ich würde ja auch sagen, der "Klappentext" sei explizit für die Veröffentlichung gedacht.

                    Viele Internetshops, die Filme verkaufen, nutzen standardmässig die Texte auf den Packungen als Werbung.

                    Sofern Du darauf hinweist, dass der Text von der Packung abgeschrieben ist ("Laut Eigenwerbung der Filmfirma:"), dürfte es auch legal sein.

                    Schließlich sollte das dann wieder von der Pressefreiheit / Meinungsfreiheit gedeckt sein.

                    Gruesse,

                    Bio

                    --
                    Keep your friends close, but your enemies closer!
                    1. Moin,

                      Sofern Du darauf hinweist, dass der Text von der Packung abgeschrieben ist ("Laut Eigenwerbung der Filmfirma:"), dürfte es auch legal sein.

                      Eben. Das ist das, was ich mich die ganze Zeit schon frage. Was ist so schlimm daran zu kennzeichnen, dass es ein Zitat ist und die Quelle zu benennen. Oder gleich auf die Quelle verlinken?

                      Viele Grüße

                      Swen Wacker

                      1. Also von der ersten Seite Kino.de habe ich jetzt eine Absage bekommen ("..Dürfen wir nicht gestatten..")..so ein blödsinn! Die kopieren doch bestimmt auch von anderen sites.. also werd ich mir jetzt die inhaltsangaben durchlesen und dann daraus eine eigene inhaltsangabe verfassen...
                        und wegen den covern muss ich mal bei einem produzenten nachfragen, was die dazu sagen...denke aber mal, dass die nix dagegen haben werden...

                        so...danke für die rege beteiligung!

                        MfG
                        Thomas

                        1. Also von der ersten Seite Kino.de habe ich jetzt eine Absage bekommen ("..Dürfen wir nicht gestatten..")..so ein blödsinn! Die kopieren doch bestimmt auch von anderen sites..

                          Ich wäre an deiner Stelle vorsichtig mit solchen unterstellungen. Hier lesen Leute mit, die sowas übel nehmen.
                          Mal abgesehen davon, das sowas ziemlich unverschämt ist, etwas zu behaupten, was man nicht beweisen kann.

                        2. Hallo.

                          Also von der ersten Seite Kino.de habe ich jetzt eine Absage bekommen ("..Dürfen wir nicht gestatten..")..so ein blödsinn!

                          Das ist kein Blödsinn, denn die diesem Betreiber gegebenenfalls eingeräumte Lizenz der Produzenten/Verleiher umfasst sicher nicht das Recht zur Lizenzierung an Dritte durch den Lizenznehmer.
                          MfG, at

                        3. Hi Thomas,

                          Die kopieren doch bestimmt auch von anderen sites..

                          Du gehörst zu den Leuten, die anscheinend Warnungen nicht genügend Ernst nehmen, denk etwa an die vielen Kiddies, die zur Zeit mit ihren Songtext-Seiten abgemahnt werden, und jetzt mit ähnlichen Begründungen meinen, den rechtlichen Folgen entkommen zu können. Das Internet wird zur Zeit zunehmend verrechtlicht und man muss bei allem, was man macht, einige Vorsicht walten lassen.

                          Viele Grüße
                          Mathias Bigge

                          1. Hallo.

                            Das Internet wird zur Zeit zunehmend verrechtlicht und man muss bei allem, was man macht, einige Vorsicht walten lassen.

                            Vielfach genügte aber auch schon ein gesundes Rechtsempfinden und ein Funken Verstand. Dass es aber oftmals offenbar gerade daran hapert, ist wohl bezeichnend für diese Gesellschaft, in der viele Rechte für sich proklamieren, die sie anderen nicht zugestehen wollen ("Ich will die Texte von anderen Seiten übernehmen." vs. "Wie kann ich meinen Quelltext schützen?").
                            MfG, at

                    2. Hallo.

                      Ich würde ja auch sagen, der "Klappentext" sei explizit für die Veröffentlichung gedacht.

                      Dafür gibt es Pressemitteilungen. Die können, dürfen und sollen ja sogar für diese Zwecke verwandt werden.

                      Viele Internetshops, die Filme verkaufen, nutzen standardmässig die Texte auf den Packungen als Werbung.

                      Dort besteht ja auch eine zumindest mittelbare Geschäftsbeziehung.

                      Sofern Du darauf hinweist, dass der Text von der Packung abgeschrieben ist ("Laut Eigenwerbung der Filmfirma:"), dürfte es auch legal sein.

                      Schließlich sollte das dann wieder von der Pressefreiheit / Meinungsfreiheit gedeckt sein.

                      Wohl kaum, denn Pressefreiheit gilt nur für Presseorgane und Meinungsfreiheit und "Eigenwerbung der Filmfirma" schließen einander wohl aus.
                      MfG, at

              2. Hallo,

                wo ich die Beschreibung von der Rückseite des Covers finden kann... in dem Fall wärs doch kein geistiges Eigentum... oder?

                Warum nicht? Es wurde doch schon gesagt, das es sich um geistiges Eigentum handelt - wie sonst soll der Text auf das BackCover gekommen sein, wenn ihn sich keiner ausgedacht hat? Ich kann Dein Problem nicht nachvollziehen, den Text einfach zu zitieren?!?

                Mit freundlichem Gruß
                Micha

  2. Hi,

    Ich kopier mir aber die Texte über den Inhalt von anderen Internetseiten.
    Diese Unterscheiden sich jetzt von den Texten auf dem Cover.
    Verletze ich jetzt irgendein Recht, wenn ich die Texte auf meiner Seite veröffentliche???

    Glaubst du, die Texte auf anderen Internetseiten unterliegen keinem Copyright? Schonmal was von geistigen Eigentum gehört?

    Alles, was geschrieben wird, ist geistiges Eigentum des Autors. Und wenn dir der nicht die schriftliche Erlaubnis gibt, diese Texte zu verwendung, kann dir auch sehr schnell ein entsprechendes Schreiben eines Anwaltes ins Haus flattern.

    Nur frag ich mich, wenn du zu Faul bist, texte zu schreiben, warum berteibst du dann eine solche Seite?

    1. Moin,

      Alles, was geschrieben wird, ist geistiges Eigentum des Autors. Und wenn dir der nicht die schriftliche Erlaubnis gibt, diese Texte zu verwendung, kann dir auch sehr schnell ein entsprechendes Schreiben eines Anwaltes ins Haus flattern.

      Nur frag ich mich, wenn du zu Faul bist, texte zu schreiben, warum berteibst du dann eine solche Seite?

      Ganz schön dicke Töne für jemanden der ein Abmahnfähiges Impressum ins Netz stellt :-)
      Dein Ansprechpartner fehlt! Siehe hierzu auch:
      http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

      In der Sache hast du natürlich Recht.
      Man sollte schon mal vorher um Erlaubnis fragen ob man die Texte auch verwenden darf.
      In der Regel dürften die Autoren der Texte damit einverstanden sein, wenn ein entsprechender Link zur Seite des Urhebers besteht.
      Wenn nicht dann darfst Du tecxte auch nicht verwenden.
      Zumindest soltlest Du eine ordentliche Zitierweise haben und die Quelle benennen können.

      Viele Grüße TomIRL

      1. Hi,

        Ganz schön dicke Töne für jemanden der ein Abmahnfähiges Impressum ins Netz stellt :-)

        Ach wir diskutieren jetzt über meine Seite? Sorry, das ist aus dem Thread bisher nicht hervorgegangen. Ich danke dir für die Aufklärung, sonst hätte ich vermutlich nie gemerkt, um was es in diesem Thread eigentlich geht.

        1. Hi,

          Ganz schön dicke Töne für jemanden der ein Abmahnfähiges Impressum ins Netz stellt :-)

          Ach wir diskutieren jetzt über meine Seite? Sorry, das ist aus dem Thread bisher nicht hervorgegangen. Ich danke dir für die Aufklärung, sonst hätte ich vermutlich nie gemerkt, um was es in diesem Thread eigentlich geht.

          Wisch dir die Tränen ab, wer austeilt sollte auch einstecken können.
          Zuerst teilst Du aus und dann wunderst Du dich über die Reaktion.
          Ich habe Dir einen Hinweis auf eine Unzulänglichkeit gegeben die im Zweifel mindestens die gleichen Konsequenzen nach sich ziehen kann,wie das von Dir kritisierte.
          Leider sind in diesem Forum nicht nur Leute aktiv, die immer gutes im Schilde führen.

          In diesem Sinne einen schönen Abend.

          1. Hi,

            Zuerst teilst Du aus und dann wunderst Du dich über die Reaktion.
            Ich habe Dir einen Hinweis auf eine Unzulänglichkeit gegeben die im Zweifel mindestens die gleichen Konsequenzen nach sich ziehen kann,wie das von Dir kritisierte.

            Es geht mir nicht um Kritik an meiner Seite, dem steh ich immer offen gegenüber.
            Aber ich denke nicht, das meine Seite irgendwas zu diesem Thread beiträgt, da sie keine Inhalte von fremden Seiten enthält. Alle Referenzen sind vom Kunden genehmigt, und die Kunden, die ad nicht stehen wollten, stehen da auch nicht.

            Somit ist der Beitrag über meine Seite zwar für mich positiv, um meine Seite zu verbessern, aber in diesem Thread OT. Richtig wäre gewesen, das du mir deine Meinung in einer Mail mitteilst.

            MfG
            Manuel

    2. Nur frag ich mich, wenn du zu Faul bist, texte zu schreiben, warum berteibst du dann eine solche Seite?

      1. Ich schreibe auch eigene Texte, nur kann ich nicht jeden Film gucken bzw. einige will ich ja auch nicht sehen.
      2. Ich habe über 1300 Filme momentan in der DB...und jede Woche kommen 10 neue hinzu... wenn ich dann alles selbst sehen und dann schreiben müsste, dann müsste ich meinen Job aufgeben..
      3. Da man nie ausgelernt hat, ist auch meine Seite fast jeden Tag in einem "Strukturwandel"... bei so viel Administration bleibt immer wenig Zeit für andere Dinge...
      1. hi,

        1. Ich habe über 1300 Filme momentan in der DB...und jede Woche kommen 10 neue hinzu... wenn ich dann alles selbst sehen und dann schreiben müsste, dann müsste ich meinen Job aufgeben..

        dann verringere den umfang doch erst mal - qualität statt quantität :-)

        es müssen ja nicht jede woche 10 neue filme hinzukommen - sondern vielleicht nur einer oder zwei, die du dir angesehen hast, und zu denen du dann eine gute beschreibung verfassen kannst.

        und vielleicht kannst du ja auch partnerschaften mit anderen, thematisch ähnlich gelagerten sites eingehen:
        du veröffentlichst - nach absprache - deren filmbesprechungen, setzt dafür einen link zum original;
        du veröffentlichst ein paar ihrer besprechungen zu filmen, die du nicht gesehen hast - sie bekommen dafür umgekehrt auch material von dir zur verfügung gestellt,
        etc.

        gruß,
        wahsaga

        --
        /voodoo.css:
        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        1. Moin,

          öhh, hatte ich deine Antwort gleich gelesen, hätte ich mir meine Antwort glatt sparen können :-)

          Viele Grüße

          Swen Wacker

      2. Moin,

        1. Ich habe über 1300 Filme momentan in der DB...und jede Woche kommen 10 neue hinzu... wenn ich dann alles selbst sehen und dann schreiben müsste, dann müsste ich meinen Job aufgeben..

        Aber _musst_ Du denn alle Filme sehen oder _musst_ Du über all die Filme was schreiben? Nein, das machen nicht mal diejenigen, die das hauptberuflich machen. Wenn Du einen Film in der Woche siehst und zu dem eine Kritik schreibst, dann ist das echt viel und kann der qualitative Grundstock für eine fundierte Kritikensammlung sein. Die Leute wollen keine Masse, die wollen Klasse!

        Und wenn Du zwei Filme siehst und zu einem eine Kritik schreibt und über den anderen eine gute Kritik im Netz findest und auf diese verlinkst(!), dann gründest Du ein Netzwerk und belebst damit eine der Grundideen, die hinter dem WWW stehen.

        Hätte TBL gemeint, kopieren wäre sinnvoll gewesen, hätte er den copy-Tag erfunden und das mit dem Link sein gelassen - und das Ergebnis dann C(opy)TML und nicht H(yper)TML benannt.

        Viele Grüße

        Swen Wacker

    3. Hi,

      Glaubst du, die Texte auf anderen Internetseiten unterliegen keinem Copyright? Schonmal was von geistigen Eigentum gehört?

      Auch wenn er das oft gehört haben mag: geistiges Eigentum gibt es nicht, die Gedanken sind frei. Ich weiß ja nicht genau, wer das als erstes in Umlauf gebracht haben mag -- ich kann es mir jedoch denken -- aber es ist schlicht Blödsinn.

      Was möglich ist, ist eine Einschränkung der Nutzungsrechte. Was früher der Fürst zwecks Zensur ausübte ist nun dem Urheber zwecks Anreiz zugestanden. Eigentlich nur kurz befristet gedacht, aber mit einem Zeitraum von mittlerweile 50-95 Jahren nach Ableben des Autoren nicht mehr wirklich akzeptabel, da dem eigentlichem Zwecke widersprechend: der Anreiz Neues zu produzieren fällt weg, wenn das bereits Produzierte ewig ausgemistet werden kann.

      Aber solange die Gemeinschaft nicht beschließt, das das Urheberecht aufgrund erheblichen Mißbrauchs hinfällig ist, ist es gefälligst auch in allen Punkten einzuhalten, Thomas!

      Alles, was geschrieben wird, ist geistiges Eigentum des Autors.

      Nein, das ist so auch nicht korrekt, es gibt eine gewisse, wenn auch recht schwammig umrissene Bestimmung zur nötigen Schöpfungshöhe. Dein Einkaufszettel liegt darunter, Deine ausführliche Filmkritik darüber. Bei letzterem ist das Adjektiv "ausführlich" bedeutsam: "Der Film ist grottenschlecht" erreicht nicht die zum Schutz nötige Schöpfungshöhe.
      Auch wenn es keinem hier so recht schmecken mag: HTML-Markup und CSS erreichen nach einem OLG-Urteil ebenfalls nicht die nötige Schöpfungshöhe. Allerdings kann dabei natürlich etwas herauskommen, das durch andere Rechte, z.B. dem Markenrecht, geschützt ist.
      Da nicht alles, was erlaubt ist auch -- na, sagen wir mal: höflich ist, ist blankes Kopieren natürlich zu unterlassen. Das tut man einfach nicht.

      Und wenn dir der nicht die schriftliche Erlaubnis gibt, diese Texte zu verwendung, kann dir auch sehr schnell ein entsprechendes Schreiben eines Anwaltes ins Haus flattern.

      Die Erlaubnis bedarf meines Wissens nicht der Schriftform. Und ein Anwaltschreiben? Nun, wenn ich einem Anwalt die Gebühren entrichte schreibt der mir auch einen netten Brief, sofern dadurch keine Gesetze übertreten werden. Bangemachen gilt in Anwaltskreisen noch etwas.

      Nur frag ich mich, wenn du zu Faul bist, texte zu schreiben, warum berteibst du dann eine solche Seite?

      Fragst Du Dich das wirklich? >;->

      so short

      Christoph Zurnieden

      1. Hallo Christoph,

        Auch wenn es keinem hier so recht schmecken mag: HTML-Markup und CSS erreichen nach einem OLG-Urteil ebenfalls nicht die nötige Schöpfungshöhe. Allerdings kann dabei natürlich etwas herauskommen, das durch andere Rechte, z.B. dem Markenrecht, geschützt ist.

        Unsinn. Natürlich erreicht <html><head><title>Seite</title></head><body><h1>Seite</h1></body></html> nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Bei komplexeren Seiten sieht dies jedoch anders aus.

        Ich nehme mal an, du spielst auf dieses Urteil des OLG-Hamm an. Hierbei hatte die Klägerin meines Wissens nach jedoch die entsprechenden Grafiken auch nur verfremdet und nicht komplett selbst gestaltet. Dein Schluss dürfte also wohl so nicht zulässig sein.

        Schöne Grüße,

        Johannes

        --
        ie:% fl:( br:< va:) ls:[ fo:) rl:) n4:& ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:} zu:)
        1. Hi,

          Auch wenn es keinem hier so recht schmecken mag: HTML-Markup und CSS erreichen nach einem OLG-Urteil ebenfalls nicht die nötige Schöpfungshöhe. Allerdings kann dabei natürlich etwas herauskommen, das durch andere Rechte, z.B. dem Markenrecht, geschützt ist.

          Unsinn.

          Es geht hier um den nirgendwo exakt(!) festgelegten Begriff "Schöpfungshöhe". Schwarzweißmalerei ist also nicht angebracht.

          Natürlich erreicht <html><head><title>Seite</title></head><body><h1>Seite</h1></body></html> nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Bei komplexeren Seiten sieht dies jedoch anders aus.

          Eine mit Frontpage zusammengeklickte Seite hat ein sehr komplexes Markup ist aber automatisch erstellt. Erreicht das auch die nötige Schöpfungshöhe? Ist am Endprodukt entscheidbar, ob das automatisch oder von Hand erstellt wurde?

          Ich nehme mal an, du spielst auf dieses Urteil des OLG-Hamm an. Hierbei hatte die Klägerin meines Wissens nach jedoch die entsprechenden Grafiken auch nur verfremdet und nicht komplett selbst gestaltet. Dein Schluss dürfte also wohl so nicht zulässig sein.

          Da Du den Konjunktiv benutzt hast bist Du Dir dabei selber nicht ganz sicher? Aber mein Hinweis auf das Urteil hatte nur den Grund aufzuzeigen, das hier in Deutschland die Meßlatte der Schöpfungshöhe recht hoch liegt. Da der Gesetzgeber damals zudem das Maß "Schöpfungshöhe" nicht genau definieren wollte, ja: gar nicht konnte, gibt es viele Zweifelsfälle, die den Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden. Außerdem handelt es sich nur um ein Urteil einer speziellen Kammer mit einer speziellen Zusammensetzung. Wenn Du da auch nur eine Variable änderst kann etwas ganz anderes herauskommen. Auch wenn so ein OLG-Urteil allgemein gern als Anhaltspunkt genommen wird, kein Richter ist gezwungen sich daran zu halten. Somit ist mein Schluß selbstverständlich nicht zulässig und als reine Polemik enttarnt.

          Bist Du jetzt beruhigt?

          so short

          Christoph Zurnieden

          1. Hallo Christoph,

            Auch wenn es keinem hier so recht schmecken mag: HTML-Markup und CSS erreichen nach einem OLG-Urteil ebenfalls nicht die nötige Schöpfungshöhe. Allerdings kann dabei natürlich etwas herauskommen, das durch andere Rechte, z.B. dem Markenrecht, geschützt ist.

            Unsinn.

            Es geht hier um den nirgendwo exakt(!) festgelegten Begriff "Schöpfungshöhe". Schwarzweißmalerei ist also nicht angebracht.

            Ich betreibe keine Schwarzweißmalerei. Das könnte ich eher dir vorwerfen, denn deine Aussage klingt so als fielen HTML-Markup und CSS generell nie unter urheberrechtlichen Schutz.

            Natürlich erreicht <html><head><title>Seite</title></head><body><h1>Seite</h1></body></html> nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Bei komplexeren Seiten sieht dies jedoch anders aus.

            Eine mit Frontpage zusammengeklickte Seite hat ein sehr komplexes Markup ist aber automatisch erstellt. Erreicht das auch die nötige Schöpfungshöhe? Ist am Endprodukt entscheidbar, ob das automatisch oder von Hand erstellt wurde?

            Du weißt, was ich damit sagen wollte. ;-) Natürlich muss ein maschinell erzeugtes Produkt auch anders bewertet werden.

            Da Du den Konjunktiv benutzt hast bist Du Dir dabei selber nicht ganz sicher?

            Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann also nur mit meiner Laienmeinung argumentieren und auch wenn ich mich natürlich bemühe richtige Angaben zu machen, kann diese trotzdem der Rechtssprechung widersprechen.

            Aber mein Hinweis auf das Urteil hatte nur den Grund aufzuzeigen, das hier in Deutschland die Meßlatte der Schöpfungshöhe recht hoch liegt. Da der Gesetzgeber damals zudem das Maß "Schöpfungshöhe" nicht genau definieren wollte, ja: gar nicht konnte, gibt es viele Zweifelsfälle, die den Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden. Außerdem handelt es sich nur um ein Urteil einer speziellen Kammer mit einer speziellen Zusammensetzung. Wenn Du da auch nur eine Variable änderst kann etwas ganz anderes herauskommen. Auch wenn so ein OLG-Urteil allgemein gern als Anhaltspunkt genommen wird, kein Richter ist gezwungen sich daran zu halten. Somit ist mein Schluß selbstverständlich nicht zulässig und als reine Polemik enttarnt.

            Bist Du jetzt beruhigt?

            Ja, vollkommen ;-)

            Schöne Grüße,

            Johannes

            --
            ie:% fl:( br:< va:) ls:[ fo:) rl:) n4:& ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:} zu:)
            1. Hi,

              Unsinn.

              Schwarzweißmalerei ist also nicht angebracht.

              Ich betreibe keine Schwarzweißmalerei.

              Und wo ist bei dem Wörtchen "Unsinn" der Deutungsspielraum?

              Das könnte ich eher dir vorwerfen, denn deine Aussage klingt so als fielen HTML-Markup und CSS generell nie unter urheberrechtlichen Schutz.

              Der Meinung bin ich durchaus. Nur: da das Produkt selber durchaus urheber- oder sonstwie rechtlich geschützt sein kann und das Markup, das zu diesem Ergebnis führt untrennbar mit dem Endprodukt verbunden ist (jedoch nicht umgekehrt: multa viae a Romam ducent.), ist eine Trennung nicht in jedem Fall zulässig.

              Du weißt, was ich damit sagen wollte. ;-) Natürlich muss ein maschinell erzeugtes Produkt auch anders bewertet werden.

              Kannst Du das denn? Kannst Du wirklich anhand von zwei gleichen Seiten entscheiden, welche von Hand und welche maschinell erstellt wurde? Das ist beweisbar nicht möglich (vid. Church-Turing. Ein Gericht mag aber anders urteilen) Wie kannst Du also maschinell erstellte Seiten anders bewerten wenn Du sie noch nicht einmal sicher erkennen kannst?
              Nein, ich bin immer noch der Meinung, das Markup/CSS nicht schützenswert ist, nur das Produkt. Es sollte also verboten sein ein ausgefallenes Design zu kopieren, nicht jedoch 08/15-Seiten, mag das Markup auch noch so viel Aufwand gekostet haben.
              Das ist auch der Gesellschaft viel nützlicher, da dann auch jeder, der seine Seite gesetzlich geschützt haben will, sich entweder etwas einfallen lassen muß oder eine Marke beantragen. Letzteres kostet direkt Geld und Aufwand, Ersteres könnte man auch selber machen. Der Rest kopiert sich dann 08/15 Seiten irgendwoher und ist dann doch tatsächlich gezwungen _Inhalt_ einzufügen, um einen gesetzlich schützbaren Wert zu erhalten.
              Deshalb liegt die Meßlatte "Schöpfungshöhe" so hoch.

              so short

              Christoph Zurnieden

              --
              Der Inhalt dieses Postings unterliegt der http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/
              1. Hallo.

                Nein, ich bin immer noch der Meinung, das Markup/CSS nicht schützenswert ist, nur das Produkt.

                Korrektes HTML und CSS kann ja schon deshalb kaum die erforderliche Schöpfungshöhe erlangen, da immerhin offizielle Standards die Verwendung festlegen. Der Spielraum für den Autoren ist also ohne Betrachtung der Inhalte viel zu gering. Und dass Kombinationen von Form (Struktur/Darstellung) und Inhalt schutzfähig sind, zeigen ja bereits die bekannten Wortbildmarken.
                MfG, at

          2. Hello,

            Es geht hier um den nirgendwo exakt(!) festgelegten Begriff "Schöpfungshöhe". Schwarzweißmalerei ist also nicht angebracht.

            Eine mit Frontpage zusammengeklickte Seite hat ein sehr komplexes Markup ist aber automatisch erstellt. Erreicht das auch die nötige Schöpfungshöhe? Ist am Endprodukt entscheidbar, ob das automatisch oder von Hand erstellt wurde?

            Ich habe im Urheberrecht bisher nirgends den Begriff "Schöpungshöhe" finden können. Kann mir einer sagen, wo der da steht?

            Was jetzt den Gebrauchs- oder Gechmacksmusterschutz betrifft, habe ich das allerdings schon mal gelesen. Bei Patenten bin ich mir nicht sicher und bei Marken kenne ich den Begriff auch nicht.

            Da das Wort nun schon länger durchs Forum geistert, würde ich gerne mal die Profis bitten, Aufschluss zu geben, bevor sich ein "Unwort" festsetzt.

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
            1. Hi,

              Ich habe im Urheberrecht bisher nirgends den Begriff "Schöpungshöhe" finden können. Kann mir einer sagen, wo der da steht?

              Der steht wohl nicht explizit drin.

              §2 Abs. 2 UrhG sagt:
              Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

              Da das Wort nun schon länger durchs Forum geistert,

              nicht nur hier.
              Die "Schöpfungshöhe" taucht aber in vielen Urteilsbegründungen auf, ist wohl aus dem Sprachgebrauch der Richter - sozusagen das Entscheidungskriterium, ob es sich um eine geistige Schöpfung handelt oder nicht.

              Und demzufolge hat sich der Begriff auch im weiteren Umfeld durchgesetzt.

              Google mal nach "Urheberrecht Schöpfungshöhe" und Du wirst sehen, daß das nichts hier mit dem Forum zu tun hat.

              cu,
              Andreas

              --
              Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
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              Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
              1. Hello,

                Die "Schöpfungshöhe" taucht aber in vielen Urteilsbegründungen auf, ist wohl aus dem Sprachgebrauch der Richter - sozusagen das Entscheidungskriterium, ob es sich um eine geistige Schöpfung handelt oder nicht.

                Mal ein ganz einfaches Beispeil:

                Wenn ich hier "Scheiße" schreibe, dann bin ich Urheber dieses Ausspruchs. Allerdings handelt es sich nicht um etwas von mir geschöpftes, sondern nur um ein einzelnes Wor aus dem allgemen gebräuchlichen Sprachumfang.

                Wenn ich schreibe "Forum haben Scheiße sein Mist essen", dann sind das nun schon sechs Worte. Ich bestehe darauf, dass die in genau diesem Zusammenhang nun son mir geschöpft worden sind. Die gibt es bestimmt noch nicht in dieser Konstellation. Dass die aber nue eine "Höhe" hätten, kann ich nicht nachvollziehen, obwohl ich ganz stolz darauf sein könnte, was geschöpft zu haben.

                Solltest Du sia also ohne mein Einverständnis zitieren, werde ich Dich verklagen, sollten nicht andere Rechte (Pressefreiheit) zu Deinen gunsten sprechen. *gg*

                Es wird also niemanden interessieren, ob jemand meine Rechte berührt.

                Wenn ich jetzte aber als Ausdruck meiner künstlerischen Freheit ernsthaft die Aussage "Hotler war ein Hold" (und dabei keine Vixstaben verbuchselt hötte) verbreiten würde, hätte das in meinen Augen immer noch keine Höhe aber ich würde wohl dafür belangt werden.

                Ergo:
                Das Recht ist etwas sehr diffuses und Manche sind sowieso gleicher als Andere.

                Urherberrecht ist meiner Meinung nach deshalb sehr abhäbgig von den momentanen rechtlichen Auffassungen und von den Entscheidern an sich...

                Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                Tom

                --
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                Nur selber lernen macht schlau
                1. Moin,

                  Wenn ich jetzte aber als Ausdruck meiner künstlerischen Freheit ernsthaft die Aussage "Hotler war ein Hold" (und dabei keine Vixstaben verbuchselt hötte) verbreiten würde, hätte das in meinen Augen immer noch keine Höhe aber ich würde wohl dafür belangt werden.

                  In der Tat hat diese Aussage keine Höhe. § 130 StGB und Umgebung gelten allerdings auch für niveaulose Aussagen. Das eine hat also nichts mit dem anderen zu tun.

                  Viele Grüße

                  Swen Wacker

                  1. Hello,

                    Wenn ich jetzte aber als Ausdruck meiner künstlerischen Freheit ernsthaft die Aussage "Hotler war ein Hold" (und dabei keine Vixstaben verbuchselt hötte) verbreiten würde, hätte das in meinen Augen immer noch keine Höhe aber ich würde wohl dafür belangt werden.

                    In der Tat hat diese Aussage keine Höhe. § 130 StGB und Umgebung gelten allerdings auch für niveaulose Aussagen. Das eine hat also nichts mit dem anderen zu tun.

                    So würde ich das nicht sehen.
                    Man würde sich schon dafür interessieren, wer der Urheber dieser Aussage war.
                    Das betrifft dann aber eher die "Urheberpflicht" als das Urheberrecht.

                    Allerdings bin ich mir bei der momentanen politschen Entwicklung nicht ganz klar, ob solche Aussagen nicht bald wieder gesellschaftsfähig werden. :-((

                    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                    Tom

                    --
                    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                    Nur selber lernen macht schlau
                    1. Hallo Tom,

                      In der Tat hat diese Aussage keine Höhe. § 130 StGB und Umgebung gelten allerdings auch für niveaulose Aussagen. Das eine hat also nichts mit dem anderen zu tun.

                      So würde ich das nicht sehen.

                      Nein, Swen hat das schon ganz richtig rübergebracht. Die Aussage hat keine
                      Schöpfungshöhe, d.h. du kannst damit nicht gegen irgendein Urheberrecht
                      verstoßen.

                      Man würde sich schon dafür interessieren, wer der Urheber dieser Aussage war.
                      Das betrifft dann aber eher die "Urheberpflicht" als das Urheberrecht.

                      Das ist was ganz anderes. Du verstößt hier nicht gegen das Urheberrecht sondern
                      verübst eine Straftat nach § 130 StGB. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

                      Schöne Grüße,

                      Johannes

                      --
                      ie:% fl:( br:< va:) ls:[ fo:) rl:) n4:& ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:} zu:)
                      1. Hello,

                        Das ist was ganz anderes. Du verstößt hier nicht gegen das Urheberrecht sondern
                        verübst eine Straftat nach § 130 StGB. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

                        Dann will ich lieber nicht Urheber eines solchen Spruches werden...

                        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                        Tom

                        --
                        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                        Nur selber lernen macht schlau
                        1. Moin,

                          Dann will ich lieber nicht Urheber eines solchen Spruches werden...

                          Gute Idee :-) Das Leben straft so etwas auch ab: http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=13315

                          Viele Grüße

                          Swen Wacker

            2. Moin,

              Ich habe im Urheberrecht bisher nirgends den Begriff "Schöpungshöhe" finden können. Kann mir einer sagen, wo der da steht?

              Du kennst es wahrscheinlich unter dem Begriff "Schaffenshöhe". Ein Begriff, der IIRC allein der Rechtssprechung entwickelt wurde. Mir persönlich ist diese Frage mal in dem Zusammenhang begegnet, ab wann die satirische Interpretion und Verfremdung eines bekannten Liedes eine solche Schaffenshöhe erreicht hat, dass man von einemm eignenen Werkle sprechen könne. Ich habe das nur am Rande mirbekommen, mir aus den Erzählungen damals aber gemerkt: Vor Gericht und auf hoher See ...

              Auf die Schnelle: http://www.netzwelt.de/lexikon/Urheberrecht.html#Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he,si Es gibt es noch bessere Quellen.

              Viele Grüße

              Swen Wacker

  3. Hello,

    lies einfach mal:
    http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#T1
    http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html
    http://transpatent.com/gesetze/urhg2.html#T2

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
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  4. Hallo Thomas,

    Ich kopier mir aber die Texte über den Inhalt von anderen Internetseiten. Verletze ich jetzt irgendein Recht, wenn ich die Texte auf meiner Seite veröffentliche???

    Inzwischen solltest Du wohl mitgekriegt haben, dass Du immer Rechte verletzt, wenn Du fremde Texte kopierst, die das nicht ausdrücklich erlauben. Wenn Du immer noch massig fremde Filmbeschreibunge auf Deiner Seite stellen willst - was ich nicht gerade innovativ finde, denn ich gehe ja auf Seiten, weil ich dort eigene Inhalte erwarte - dann solltest Du überlegen, wo Du Deine Filmbeschreibungen legal herkriegst.

    Kopieren von der IMDB scheidet aus, deren Copyright Conditions sind restrektiv, ebenso scheidet Amazon.de aus, es sei denn, Du nimmst an deren Partnerprogramm teil, das eine Übernahme von Kurzbeschreibungen erlaubt, wenn ich mich recht erinnere. Aber auch da solltest Du vorher recherchieren, ich meine, es gibt da auch eine Höchstzahl von Artikel im Partnerprogramm.

    Eine legale Möglichkeit wäre die Beschreibungen von Filmen teilweise oder ganz von der Wikipedia zu übernehmen. Die Wikipedia steht unter der GNU Freien Dokumentationslizenz (oder neuerdings auch einer Creative Commons Lizenz), die Übernahme und Weiterentwicklung von Inhalten erlaubt. Du solltest aber auch dort nach den genauen Bedingungen gucken, beispielweise erfordert die GFDL den Hinweis auf die Quelle der übernommenen Inhalte. Links dazu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Impressum
    http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Freie_Dokumentationslizenz
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wikipedia_anderswo_verwenden
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechte_beachten

    Oder, wenn Du Dir die Arbeit erleichtern willst: Eine Möglichkeit für Deine Seite an Filmbeschreibungen zu kommen, ist sicherlich, diese einfach von den Nutzer schreiben zu lassen. Neben den technisch Problem der Realisation steht hier das Problem, daß man dafür eine Community von Lesern braucht. Aber das kannst nur Du selbst entscheiden.

    Tim