Christoph Zurnieden: Frage zum Urheberrecht

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Hi,

Auch wenn es keinem hier so recht schmecken mag: HTML-Markup und CSS erreichen nach einem OLG-Urteil ebenfalls nicht die nötige Schöpfungshöhe. Allerdings kann dabei natürlich etwas herauskommen, das durch andere Rechte, z.B. dem Markenrecht, geschützt ist.

Unsinn.

Es geht hier um den nirgendwo exakt(!) festgelegten Begriff "Schöpfungshöhe". Schwarzweißmalerei ist also nicht angebracht.

Natürlich erreicht <html><head><title>Seite</title></head><body><h1>Seite</h1></body></html> nicht die notwendige Schöpfungshöhe. Bei komplexeren Seiten sieht dies jedoch anders aus.

Eine mit Frontpage zusammengeklickte Seite hat ein sehr komplexes Markup ist aber automatisch erstellt. Erreicht das auch die nötige Schöpfungshöhe? Ist am Endprodukt entscheidbar, ob das automatisch oder von Hand erstellt wurde?

Ich nehme mal an, du spielst auf dieses Urteil des OLG-Hamm an. Hierbei hatte die Klägerin meines Wissens nach jedoch die entsprechenden Grafiken auch nur verfremdet und nicht komplett selbst gestaltet. Dein Schluss dürfte also wohl so nicht zulässig sein.

Da Du den Konjunktiv benutzt hast bist Du Dir dabei selber nicht ganz sicher? Aber mein Hinweis auf das Urteil hatte nur den Grund aufzuzeigen, das hier in Deutschland die Meßlatte der Schöpfungshöhe recht hoch liegt. Da der Gesetzgeber damals zudem das Maß "Schöpfungshöhe" nicht genau definieren wollte, ja: gar nicht konnte, gibt es viele Zweifelsfälle, die den Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden. Außerdem handelt es sich nur um ein Urteil einer speziellen Kammer mit einer speziellen Zusammensetzung. Wenn Du da auch nur eine Variable änderst kann etwas ganz anderes herauskommen. Auch wenn so ein OLG-Urteil allgemein gern als Anhaltspunkt genommen wird, kein Richter ist gezwungen sich daran zu halten. Somit ist mein Schluß selbstverständlich nicht zulässig und als reine Polemik enttarnt.

Bist Du jetzt beruhigt?

so short

Christoph Zurnieden