Moin,
Ich habe im Urheberrecht bisher nirgends den Begriff "Schöpungshöhe" finden können. Kann mir einer sagen, wo der da steht?
Du kennst es wahrscheinlich unter dem Begriff "Schaffenshöhe". Ein Begriff, der IIRC allein der Rechtssprechung entwickelt wurde. Mir persönlich ist diese Frage mal in dem Zusammenhang begegnet, ab wann die satirische Interpretion und Verfremdung eines bekannten Liedes eine solche Schaffenshöhe erreicht hat, dass man von einemm eignenen Werkle sprechen könne. Ich habe das nur am Rande mirbekommen, mir aus den Erzählungen damals aber gemerkt: Vor Gericht und auf hoher See ...
Auf die Schnelle: http://www.netzwelt.de/lexikon/Urheberrecht.html#Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he,si Es gibt es noch bessere Quellen.
Viele Grüße
Swen Wacker