MudGuard: Frage zum Urheberrecht: Profis gefragt

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Hi,

Ich habe im Urheberrecht bisher nirgends den Begriff "Schöpungshöhe" finden können. Kann mir einer sagen, wo der da steht?

Der steht wohl nicht explizit drin.

§2 Abs. 2 UrhG sagt:
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Da das Wort nun schon länger durchs Forum geistert,

nicht nur hier.
Die "Schöpfungshöhe" taucht aber in vielen Urteilsbegründungen auf, ist wohl aus dem Sprachgebrauch der Richter - sozusagen das Entscheidungskriterium, ob es sich um eine geistige Schöpfung handelt oder nicht.

Und demzufolge hat sich der Begriff auch im weiteren Umfeld durchgesetzt.

Google mal nach "Urheberrecht Schöpfungshöhe" und Du wirst sehen, daß das nichts hier mit dem Forum zu tun hat.

cu,
Andreas

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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
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